BT-Drucksache 18/4277

Überprüfung der Mindestlohnregeln

Vom 10. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4277
18. Wahlperiode 10.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij,
Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost,
Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Überprüfung der Mindestlohnregeln

Beim Koalitionsgipfel hat sich die Große Koalition der Fraktionen CDU/CSU
und SPD am 24. Februar 2015 darauf verständigt, die geplante Überprüfung ein-
zelner Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzuziehen. Erste Er-
gebnisse sollen bis zum April 2015 vorliegen (vgl. Neues Deutschland vom
25. Februar 2015 „Opposition spricht von ‚Koalitionsgipfel des Stillstands‘ “).
Vorangegangen war die Kritik von Teilen der CDU und der CSU sowie diverser
Arbeitgeber an der vermeintlich überbordenden Bürokratie bei der Arbeitszeit-
dokumentation im Zusammenhang mit dem Mindestlohn (vgl. zum Beispiel
Handelsblatt vom 3. Februar 2015 „CSU will Kontrollen beim Mindestlohn aus-
setzen“).
Dagegen zählt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Antwort
auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Klaus Ernst diverse Aufzeich-
nungspflichten bei der Arbeitszeit auf, die schon vor dem Mindestlohn galten
(vgl. Schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 18/4001). Vor diesem
Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang diesen Vorgaben in der
Vergangenheit Folge geleistet wurde.
Angesichts der frühzeitigen Überprüfung der Mindestlohnregeln stellt sich aber
auch die Frage, welche Bereiche überprüft werden sollen, welche Kriterien zu-
grunde gelegt werden sollen und auf welche Belege und Ergebnisse sich die
Bundesregierung bei der Überprüfung stützen will.
Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft weist darauf hin: „Das Mindest-
lohngesetz enthält eine Vielzahl bürokratischer Ausnahmen, was deren Überwa-
chung und Kontrolle erheblich erschwert.“ Es stellt sich daher auch die Frage,
inwiefern dieser Hinweis in die Überprüfung mit einfließt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Regelungen im Zusammenhang mit der Einführung des gesetzlichen

Mindestlohns will die Bundesregierung bei der bis April 2015 geplanten
Überprüfung konkret einbeziehen?

2. Nach welchen Kriterien will die Bundesregierung die bis April 2015 geplante
Überprüfung durchführen?
Welche Maßstäbe sollen bei der Bewertung der Ergebnisse zugrunde gelegt
werden?
Wie soll beispielsweise das Maß an Bürokratie bewertet werden?

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3. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Überprüfung der Mindest-
lohn-Regelungen konkret vonstattengehen?
Welche validen Daten sollen auf welchem Wege bis April 2015 erhoben
werden?

4. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung im Rahmen der bis April
2015 geplanten Überprüfung bereits vor?

5. Welchen Stellenwert haben nach Kenntnis der Bundesregierung die bekannt
gewordenen Umgehungsstrategien seitens der Arbeitgeber bei der Überprü-
fung des Mindestlohns?

6. Wie schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen bürokratischen Aufwand
bei den Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein, der durch die
Ausnahmeregelungen im Mindestlohngesetz entsteht?

7. Wie viele Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Mindestlohngesetzes der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem 1. Januar 2015 gegeben, und zu welchen Ergebnissen kommen
diese Kontrollen?

8. Wie viel Personal steht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit derzeit nach
Kenntnis der Bundesregierung bundesweit zur Überprüfung der Einhaltung
des Mindestlohnes zur Verfügung, und wie wird sich der Personalbestand in
den kommenden fünf Jahren entwickeln?
Wie viele zu kontrollierende Betriebe stehen dem gegenüber?

9. Wie viele Kontrolleure stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
in den einzelnen Hauptzollämtern für die Kontrolle der Einhaltung des Min-
destlohns zur Verfügung, und wie viele zu kontrollierende Betriebe stehen
dieser Zahl an Kontrolleuren jeweils gegenüber?

10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die schon
vor dem Mindestlohngesetz bestehenden Aufzeichnungspflichten hinsicht-
lich der Arbeitszeit von den Betrieben umgesetzt wurden?

11. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis Mehrarbeit er-
fasst?

12. Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der bereits schon vor dem
Mindestlohngesetz bestehenden Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der
Arbeitszeit den durch das Mindestlohngesetz zusätzlich entstandenen Auf-
wand ein?

13. Wie viele Kontrollen zur Überprüfung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes
fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren
in den einzelnen Bundesländern statt?

14. Wie viele Kontrolleure standen nach Kenntnis der Bundesregierung in den
einzelnen Bundesländern für die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben des
Arbeitszeitgesetzes in den vergangenen zehn Jahren jeweils zur Verfügung?

15. Für wie viele zu kontrollierende Betriebe war nach Kenntnis der Bundesre-
gierung je Bundesland ein Kontrolleur bei der Kontrolle der Einhaltung des
Arbeitszeitgesetzes zuständig, und wie hat sich je Bundesland diese Zahl in
den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

16. Wie viele Verstöße gegen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung je Bundesland in den vergangenen zehn Jah-
ren aufgedeckt, und in welchem Verhältnis stehen die Verstöße jeweils zur
Zahl der Kontrollen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4277
17. Wie viele Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten des Arbeitszeitgeset-
zes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundes-
ländern in den vergangenen zehn Jahren aufgedeckt?

18. Wie viele Verstöße gegen Arbeitszeitaufzeichnungspflichten gemäß Arbeit-
nehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckt?
Welchen Anteil haben diese Verstöße jeweils an allen Verstößen?

Berlin, den 10. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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