BT-Drucksache 18/4215

Aktiv gegen Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU

Vom 4. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4215
18. Wahlperiode 04.03.2015
Antrag
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Dr. Dietmar
Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Kerstin
Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch,
Thomas Lutze, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Aktiv gegen Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich mit allen politisch und rechtlich möglichen Maßnahmen dafür einzusetzen,
dass der Beschluss der EU-Kommission vom 8. Oktober 2014 zur Genehmigung
der Subventionierung des Neubaus eines Atomkraftwerks (AKW) der Electri-
cité de France (EdF) im englischen Hinkley Point (Block C) aufgehoben wird,

2. Initiativen gegen diesen Kommissionsbeschluss, wie die Klagen von Österreich
und Luxemburg zu unterstützen, und entsprechenden Klagen beizutreten bzw.
eine eigenständige Klage Deutschlands gegen den genannten Beschluss der EU-
Kommission vom 8. Oktober 2014 einzureichen.

Berlin, den 3. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Der Beschluss der EU-Kommission hinsichtlich der Subvention eines AKW-Neubaus in Großbritannien ist
nicht akzeptabel. Er verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der EU und soll den Bau von teuren und unwirt-
schaftlichen Atomreaktoren weiterhin möglich machen. Gleichzeitig verhindert dieser Beschluss der EU-Kom-
mission für viele Jahrzehnte die Energiewende in Großbritannien und den schnellen Ausstieg aus der Hochri-
sikotechnologie Atomenergie.

Die Entscheidung der EU-Kommission ist eine Grundsatzentscheidung, die dazu führen kann, dass auch Re-
gierungen anderer EU-Staaten Anträge zur Genehmigung der Subventionierung von Atomkraftwerken stellen
werden. Mit dieser Entscheidung werden die geplanten Atomkraftwerke in Frankreich, Polen, der Tschechi-
schen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarn und Bulgarien finanziell besser durchsetzbar gemacht.
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Drucksache 18/4215 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die EU-Kommission versucht mit diesem Beschluss, ihre energiepolitischen Vorstellungen durchzusetzen, die
auf den Bau von Großkraftwerken abzielen.

Die britische Regierung sieht vor, der EDF-Betreibergesellschaft Bürgschaften in Höhe von über 21 Milliarden
Euro für den Bau des Atomkraftwerks zuzusichern. Noch schwerer wiegt jedoch die Garantievergütung für den
Atomstrom: Mit Beginn der Stromerzeugung wird sie bei einem staatlich garantierten Preis von 92,5 Pfund pro
Megawattstunde (entspricht nach heutigem Kurs 12,47 Cent je kWh) liegen. Dieser soll über einen Zeitraum
von 35 Jahren gewährt werden, dazu kommt noch ein jährlicher Inflationsausgleich. Nach Berechnungen der
Financial Times wächst dadurch die Garantievergütung bis zum Ende des Förderzeitraums auf 35 Cent je Ki-
lowattstunde an.

Nur durch diese Subventionen wird der Bau unrentabler Atomreaktoren möglich – denn auch 60 Jahre nach
Beginn der zivilen Nutzung ist die Atomenergie nicht wirtschaftlich. Doch nicht nur die exorbitanten Kosten,
vor allem die immensen Gefahren der Hochrisikotechnologie und die unlösbare Frage der Atommüllentsorgung
werden auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt. Zugleich werden durch diese Beihilfengewährung die er-
neuerbaren Energien als klima- und verbraucherfreundliche Alternative massiv benachteiligt und ausgebremst.

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