BT-Drucksache 18/3743

Für ein internationales Staateninsolvenzverfahren

Vom 14. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3743
18. Wahlperiode 14.01.2015
Antrag
der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. Axel Troost, Wolfgang Gehrcke, Klaus
Ernst, Jan van Aken, hristine Buchhol , evim Da delen, Dr. Diether Dehm,
Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Susanna Karawanskij,
Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Dr. Alexander S. Neu, Thomas
Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Alexander Ulrich, Dr. Sahra
Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Für ein internationales Staateninsolvenzverfahren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 9. September 2014 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Na-
tionen mit der Mehrheit von 124 Ländern gegen 11 Nein-Stimmen und bei 41 Ent-
haltungen eine Resolution, in der sie sich auf die Einrichtung eines Insolvenzverfah-
rens für überschuldete Staaten festlegt (Resolution A/RES/68/304).

Die Resolution der Generalversammlung trägt dem Problem Rechnung, dass die
Überschuldung von Staaten ein entscheidendes Hindernis für ihre selbstbestimmte
wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist. Im Schuldendienst werden Mittel ge-
bunden, die für Investitionen in Bildung, Gesundheit oder Infrastruktur dringend be-
nötigt würden. Hinzu kommt, dass die Struktur der Gläubiger in den letzten Jahr-
zehnten komplexer und die Schulden von Schuldnerländern Gegenstand von verant-
wortungsloser Spekulation privater Anleger wurden.

Die Resolution war vom Plurinationalen Staat Bolivien, namens der Gruppe der 77
und der VR China, eingebracht worden. Die Anregung dazu gab die Regierung Ar-
gentiniens. Argentinien sieht sich, im Nachgang des Umschuldungsverfahrens nach
der Staatspleite von 2001, mit Forderungen von Hedgefonds konfrontiert, die sich
nicht am Umschuldungsverfahren beteiligt hatten. Deren Forderungen in Höhe von
1,2 Mrd. Euro stammen aus dem spekulativen Aufkauf von ausfallbedrohten Staats-
anleihen nach der Staatspleite. Hätte Argentinien die Forderungen bedient, hätten
die Fonds eine Rendite von 1600 Prozent erzielt (Deutschlandfunk, 28. Juni 2014),
doch Argentinien weigert sich bislang, der entsprechenden Zahlungsaufforderung
eines US-amerikanischen Schiedsgerichts nachzukommen.

Dieser Vorgang verdeutlicht die Notwendigkeit, ein, wie es in der Resolution heißt,
multilaterales Rahmenwerk für die Restrukturierung von Staatsschulden zu schaffen.
Die Resolution greift bisherige Initiativen in diesem Sinne auf und verlagert sie weg
von den gläubigerdominierten Foren wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF)
oder dem Pariser Club hin zu den Vereinten Nationen.

Drucksache 18/3743 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Ziel der Resolution ist es, ein verlässliches und effizientes Verfahren zu entwickeln,
das alle Gläubiger bindet und die Bedürfnisse des Schuldnerstaats angemessen be-
rücksichtigt. Um sicherzustellen, dass Fortschritte in der Erreichung der Entwick-
lungsziele nicht gefährdet werden, soll allen Verfahren die Ermittlung der tatsächli-
chen Zahlungskapazitäten des Schuldners vorangehen. Der Deutsche Bundestag un-
terstützt ein solches Vorgehen. Von der bisherigen Praxis, durch die üblichen Kon-
ditionierungen in Umschuldungsprozessen die Wirtschaft des Schuldnerstaates ab-
zuwürgen, ist dabei Abstand zu nehmen.

Im Vorfeld der Abstimmung in der Generalversammlung wandten sich angesehene
Wirtschaftswissenschaftler, darunter die Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz
und Robert Solow, an die Regierungen, um für die Unterstützung der Resolution zu
werben und ihre Expertise bei der weiteren Ausgestaltung des Prozesses anzubieten.

Die Resolution gibt nicht nur einem berechtigten Anliegen vieler Staaten des Südens
Ausdruck, sondern entspricht auch den Forderungen, die in der entwicklungspoliti-
schen Zivilgesellschaft seit vielen Jahren erhoben wurden. Entsprechend wurde sie
von vielen entwicklungspolitischen Organisationen und Bündnissen, auch in
Deutschland, begrüßt. Diese Organisationen drückten ihre Enttäuschung darüber
aus, dass Deutschland zu den 11 Staaten gehört, die die Resolution abgelehnt haben.

Der Deutsche Bundestag gibt der Hoffnung Ausdruck, dass Deutschland dennoch
im weiteren Prozess der Umsetzung der Resolution eine konstruktive Rolle spielen
wird.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den weiteren Prozess in den Vereinten Nationen zur Einrichtung eines Staaten-
insolvenzverfahrens konstruktiv zu unterstützen;

2. aktiv die Einbeziehung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und der
Zivilgesellschaft in den Diskussionsprozess zu gewährleisten und zu fördern;

3. sich für ein faires, partizipatives und transparentes Verfahren einzusetzen,
a) das alle Ausstände des jeweiligen Schuldnerlandes einbezieht und mit ei-

nem für alle Beteiligten, also auch alle Gläubiger, bindenden Schieds-
spruch endet,

b) das die Schuldenlast auf ein tragfähiges Niveau senkt,
c) das den Grundbedürfnissen der Bevölkerungen in den Schuldnerstaaten

den Vorrang vor den Ansprüchen der Gläubiger gibt,
d) das in diesem Sinne die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Men-

schenrechte schützt,
e) das ein öffentliches Audit enthält, in welchem unter Beteiligung einer brei-

ten Öffentlichkeit über die Legitimität von Forderungen befunden wird;
4. die eigenen Forderungen an Entwicklungsländer einem entwicklungspolitischen

Audit im Rahmen der UNCTAD-Prinzipien für eine verantwortungsvolle Kre-
ditvergabe zu unterziehen und auf dieser Grundlage als illegitim bewertete For-
derungen zu erlassen.

Berlin, den 13. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3743
Begründung

Der Fall von Argentinien, der im Jahr 2014 international für Schlagzeilen sorgte, zeigt, dass ein internationales
Insolvenzverfahren für Staaten überfällig ist. Die von Argentinien nach der Staatspleite von 2001 einseitig
durchgesetzte Umschuldung war durchaus erfolgreich, stellte sie doch die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit
des angeschlagenen Landes wieder her. Sie wird nun aber durch die Forderungen der nicht beteiligten Hedge-
fonds in Frage gestellt. Sollte Argentinien ihren Forderungen nachkommen, könnten auch jene Gläubiger, die
sich seinerzeit am Schuldenschnitt beteiligten, ihre Forderungen wieder vorbringen (RUFO-Klausel) und Ar-
gentinien damit erneut an den Rand des Bankrotts treiben.

Informelle ad-hoc-Verfahren im Rahmen des VN-Prozesses, wie sie derzeit diskutiert werden, wären ein wich-
tiger Zwischenschritt und in diesem Sinne von der Bundesregierung zu unterstützen, auch wenn sie nicht sofort
den Status bindender Schiedsverfahren haben. Denn sie können gutwillige Gläubiger in ein faires und transpa-
rentes Verfahren einbeziehen und spekulative Forderungen so weit isolieren, dass sie schlicht nicht bedient
werden können.

Ziel bliebe aber ein international anerkanntes Schiedsverfahren zur Feststellung und Abwicklung einer Staats-
insolvenz, das für alle Gläubiger bindend wirkt. Dabei sollte ein neutrales Schiedsgericht die Höhe der zu
erlassenden und der zu bedienenden Schulden ebenso wie den Zeitrahmen für die Schuldentilgung festlegen.
Das Schiedsverfahren muss dabei alle Ausstände aller Gläubiger einbeziehen und sich transparent und partizi-
pativ gestalten. Alle Betroffenen, d. h. ausdrücklich auch die Bevölkerung des Schuldnerlandes, müssen die
Möglichkeit haben, ihre Interessen zu artikulieren.

Das Verfahren muss durch ein Schuldendienstmoratorium und umfassende Kapitalverkehrskontrollen flankiert
werden, damit einzelne Akteure das Verfahren nicht unterlaufen oder hintertreiben können.

Wie in einem privaten Insolvenzverfahren, etwa nach bundesdeutschem Recht, müsste dabei ein Existenzmi-
nimum von der Bedienung der Schulden ausgespart bleiben. Das Existenzminimum eines Staates muss sich an
der Gewährleistung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte, wie sie bei den Vereinten
Nationen verankert sind (Internationaler Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte vom
19. Dezember 1966), ausrichten.

Seit vielen Jahren gibt es eine internationale Debatte über die Legitimität von Staatsschulden. Im Jahr 2008
hatte Ecuador in einem Schuldenaudit 32 Prozent seiner Auslandsschulden für illegitim erklärt und einseitig
gestrichen. Diese Entscheidung, obgleich eine Notlösung in Ermangelung eines geordneten internationalen
Schiedsverfahrens, kam einem Befreiungsschlag gleich, der die entwicklungspolitischen Handlungsspielräume
der ecuadorianischen Regierung erheblich vergrößerte und einen wesentlichen Anteil an der günstigen wirt-
schaftlichen Entwicklung seither hatte.

Im August des Jahres 2013 hat Norwegen als erster Geberstaat einen Bericht über die Legitimität von Staats-
schulden auf der Grundlage der UNCTAD-Prinzipien für eine verantwortungsvolle Kreditvergabe vorgelegt.
Bereits im Jahre 2006 hatte Norwegen mehreren Staaten ihre Schulden erlassen, die aus Exportförderprogram-
men der 70er Jahre stammten, die im Nachhinein als entwicklungspolitischer Misserfolg betrachtet wurden.
Die norwegische Regierung übernahm damit ausdrücklich Mitverantwortung für die aus diesen Programmen
entstandenen entwicklungspolitischen Fehlschläge und strich die entsprechenden Forderungen einseitig. Das
norwegische Beispiel war in der 17. Wahlperiode im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung des Deutschen Bundestages vorgestellt worden. Diese praktische Erfahrung und die UNCTAD-Prin-
zipien, die u. a. auch von Deutschland anerkannt werden, stellen geeignete Grundlagen dar, um die Schulden-
problematik entwicklungs- und finanzpolitisch nachhaltig zu bearbeiten. Durch diese Aufarbeitung der Alt-
schulden würde das zuvor skizzierte Staateninsolvenzverfahren nicht obsolet.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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