BT-Drucksache 18/3730

Gute Lebensmittel für eine gesunde Ernährung

Vom 13. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3730
18. Wahlperiode 13.01.2015
Antrag
der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
Behrens, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Kerstin Kassner,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas
Lutze, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Gute Lebensmittel für eine gesunde Ernährung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Gründe für eine gesunderhaltende oder gesundheitsbelastende Ernährungsweise
sind vielfältig. Einen enormen Einfluss darauf, für welche Lebensmittel wir uns ent-
scheiden, haben zum einen die bereits in der Kindheit erlernten Essgewohnheiten
und damit das familiäre Umfeld sowie Kita und Schule. Zum anderen sind verfüg-
bare und verständliche Informationen über Lebensmittel, aber auch die allgegenwär-
tige Werbung ausschlaggebend dafür, was wir essen. Auf diese wichtigen Faktoren
kann die Politik vorteilhaft einwirken, um eine gesundherhaltende Ernährungsweise
zu fördern und um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.

Dazu müssen Informationen so zur Verfügung gestellt werden, dass auch in einem
Umfeld starker Werbebeeinflussung sachgerechte Kaufentscheidungen möglich
sind. Das betrifft vor allem die Nährwertzusammensetzung verarbeiteter Lebensmit-
tel. Sinnvoll ist die klare und nachvollziehbare Kennzeichnung von Lebensmitteln
mit Hilfe von Ampelfarben, wie es in Großbritannien seit zehn Jahren erfolgreich
getestet und praktiziert wird. Verbraucherinnen und Verbraucher können mithilfe
der Nährwertampel auf den ersten Blick erkennen, wie die Lebensmittel zusammen-
gesetzt sind und auch eine gesundheitsorientierte Entscheidung treffen.

Bei Kindern und Jugendlichen ist die Stärkung einer gesunderhaltenden Ernährungs-
weise für die körperliche und geistige Entwicklung besonders wichtig. Deshalb ist
die Sicherstellung einer hochwertigen und unentgeltlichen Verpflegung an den
Schulen und Kindertagesstätten von hoher Bedeutung. In den Erziehungs- und Bil-
dungseinrichtungen verbringen die Kinder und Jugendlichen einen großen Teil des
Tages und können unabhängig von ihrem familiären Hintergrund erreicht werden.
Der Bund muss aus Gründen der öffentlichen Fürsorge und der gesundheitlichen
Vorsorge die Finanzierung der Verpflegung in den Schulen und Kindertagesstätten
sicherstellen.

Die Entscheidung darüber, zu welchen Lebensmitteln wir greifen, erfolgt maßgeb-
lich über Produktnamen und Abbildungen auf dem Etikett. Damit es hierbei künftig
nicht mehr zu Verbrauchertäuschungen kommt, müssen Arbeitsweise und Zusam-
mensetzung der Lebensmittelbuch-Kommission verbessert werden. Um der staatli-
chen Pflicht zur Gesundheitsvorsorge nachzukommen, muss das Gremium unter die

Drucksache 18/3730 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Aufsicht und Weisung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi-
cherheit (BVL) gestellt werden.

Besonders nachteilig für eine ausgewogene Ernährung wirkt sich der erhebliche
Werbedruck auf Kinder und ihre Eltern aus. Da Minderjährige kaum zwischen
Sachinformation und Werbebotschaft unterscheiden, sind sie besonders beeinfluss-
bar. Es bedarf deshalb einer möglichst weitgehenden Einschränkung von Lebens-
mittelwerbung, die sich direkt oder indirekt an Kinder richtet. Wichtig ist zudem ein
konsequentes Beteiligungsverbot von Unternehmen bei Erziehungs- und Bildungs-
projekten.

Eine ausgewogene und gesunderhaltende Ernährungsweise wird auch durch Lebens-
mittel aus regionaler und saisonaler Erzeugung unterstützt. Das Lebensmittelhand-
werk, die ökologische und regionale Erzeugung und Verarbeitung sowie örtliche
Marktstrukturen sind deshalb vorrangig zu fördern. Ist die Herkunft durch kurze Lie-
ferketten nachvollziehbar, steigt auch die Wertschätzung von Lebensmitteln. Die
Stärkung regionaler Strukturen vermindert zudem die Lebensmittelverluste. Um die
Ursachen der Verschwendung und Vernichtung von Lebensmitteln zu bekämpfen,
ist es erforderlich, die Minderung der Lebensmittelverluste um 50 Prozent bis zum
Jahr 2020 für jede einzelne Stufe von der Erzeugung bis zum Verbrauch verbindlich
festzuschreiben. Zudem muss die Lebensmittelwirtschaft zur Offenlegung von In-
formationen verpflichtet werden, aus denen sich die tatsächlichen Verluste ermitteln
lassen.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden Lebensmittel dann wertschätzen, wenn
sie die Herstellungs- und Anbaubedingungen kennen. Das Verbraucherinformati-
onsgesetz gibt ihnen bisher jedoch nicht die Möglichkeit, vom Unternehmen selbst
zu erfahren, unter welchen sozialen und ökologischen Bedingungen Lebensmittel
hergestellt, angebaut oder verkauft werden. Nur wenn die Verbraucherinnen und
Verbraucher diejenigen Informationen erhalten, die sie selbst für wichtig erachten,
wird die ausgewogene und gesunderhaltende Ernährungsweise umfassend gefördert.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem
die Nährwertampel eingeführt wird, um verbraucherfreundliche und ver-

gleichbare Lebensmittelinformationen für eine gesundheitsorientierte Er-
nährung zu ermöglichen;

der Auskunftsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher zu sozialen
und ökologischen Herstellungs- und Lieferbedingungen von Lebensmitteln
im Verbraucherinformationsgesetz verankert wird;

die Lebensmittelbuch-Kommission dem BVL unterstellt wird, wobei Wirt-
schaft, Wissenschaft und unabhängige Verbraucherverbände einzubeziehen
sowie alle Vorgänge und Entscheidungen des Gremiums zu veröffentlichen
sind;

Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, auch über
den Umweg der Erziehungsberechtigten oder anderer Ernährungsvorbilder
konsequent eingeschränkt wird;

die Finanzierung einer hochwertigen und flächendeckenden Verpflegung in
Schulen und Kindertagesstätten einschließlich verbindlicher Qualitätsstan-
dards durch den Bund sichergestellt wird;

die Wertschätzung von Lebensmitteln gesteigert wird, indem die Zielmarke
zur Minderung von Verlusten um 50 Prozent bis 2020 in allen Stufen der

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3730

Lebensmittelkette von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Verar-
beitung, Herstellung und den Handel bis hin zur Gastronomie und zu Pri-
vathaushalten verbindlich festgeschrieben wird;

2. durch Schwerpunktförderung
die Einführung der Nährwertampel mit einer umfassenden Informations-

kampagne für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu begleiten;
die regionale Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmit-

teln im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft deutlich zu
stärken;

3. in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Verbot der direkten und indirekten Be-
werbung von Lebensmittelmarken und unternehmensbezogenen Produktgrup-
pen in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sicherzustellen.

Berlin, den 13. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Für Kaufentscheidungen, die eine gesundheitsorientierte Ernährung ermöglichen, müssen bei Nährwertzusam-
mensetzung von Lebensmitteln insbesondere hohe Fett-, Zucker- und Salzgehalte klar erkennbar sein. Dass das
von entscheidender Wichtigkeit ist, hebt auch die EU-Kommission im Rahmen der Überarbeitung des europä-
ischen Schulobstprogramms hervor. Sie stellt fest, dass gerade bei jüngeren Altersgruppen eine zunehmend
unausgewogene Ernährung festzustellen ist, und dass diese Entwicklung durch moderne Ernährungstrends hin
zu stark verarbeiteten Nahrungsmitteln mit oftmals hohen Beimengungen von Zucker, Salz und Fett verstärkt
wird.

Ein erhebliches Problem stellt hier die als „GDA“ bezeichnete „Richtlinie für den täglichen Bedarf“ dar. Allzu
oft werden damit geringe Kalorien-, Fett-, Zucker- und Salzgehalte vorgetäuscht. Die werbeähnliche Kenn-
zeichnung wurde von der Lebensmittelwirtschaft durchgesetzt und befindet sich oft im direkten Blickfeld auf
der Verpackungsvorderseite. Die vorgeschriebenen und neutralen Nährwertangaben befinden sich hingegen in
1,2 Millimeter kleiner Schrift auf der Rückseite. Die GDA-Angaben beziehen sich auf einen willkürlich ange-
nommenen Tagesbedarf an Nährstoffen und auf möglichst kleine und willkürlich festgelegte Portionen. In der-
selben Produktgruppe schwanken die Portionsangaben teilweise um mehr als hundert Prozent. Für eine ausge-
wogene Ernährung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, ist die GDA-Kennzeichnung völlig ungeeig-
net.

Die britische Regierung hat die Nähwertampel basierend auf eingehenden wissenschaftlichen Untersuchungen
am 19. Juni 2013 auf freiwilliger Basis eingeführt. Dortige Erfahrungen zeigen, dass die Nährwertampel neue
Produkte und Produktänderungen hin zu einer ausgewogeneren Nährwertzusammensetzung anregt. Der Gehalt
von Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz werden auf der Vorderseite der Verpackung angegeben und
farblich unterlegt: grün für „gering“, gelb für „mittel“ und rot für „hoch“. Die Angaben beziehen sich einheit-
lich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter, damit alle Produkte miteinander vergleichbar sind.

Die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) lässt derzeit eine verpflichtende Ampelkenn-
zeichnung von Nährwerten in zusammengesetzten Lebensmittelprodukten nicht zu. Sie bedarf daher dringend
einer Überarbeitung. Die Bundesregierung soll im Rahmen der derzeit gültigen LMIV eine freiwillige Ampel-
kennzeichnung, vergleichbar dem System in Großbritannien, einführen und sich gleichzeitig gegenüber der EU
für eine Verbesserung der LMIV hin zu einer verpflichtenden Nähwertampelkennzeichnung einsetzen.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3730 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bei der Umsetzung einer hochwertigen und abwechslungsreichen Schul- und Kitaverpflegung besteht dringen-
der Handlungsbedarf. Nur rund die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler nimmt bundesweit derzeit ein vor-
handenes Essensangebot war. Ein Grund ist, dass Kinder aus armen Familien sich das Essen oft nicht leisten
können. Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder reichen für eine altersgerechte Ernährung nicht aus. Die Zu-
schüsse für die Verpflegung durch das Bildungs- und Teilhabepaket kommen bei den meisten Kindern und
Jugendlichen nicht an. Häufig ist das Angebot zudem qualitativ mangelhaft und einseitig zu fett und zu süß.
Bundesweit verpflichtende Qualitätsstandards sind deshalb unverzichtbar. Auch müssen die Kinder und Ju-
gendlichen von Anfang an auf Augenhöhe in die Planung und Umsetzung der Verpflegung eingebunden sein.
Sie sollen praxisorientiert gemeinsam kochen und neue gesündere Gerichte ausprobieren können. Die Hand-
lungspflicht des Bundes ergibt sich aus der grundgesetzlichen Pflicht zur Herstellung gleicher Lebensverhält-
nisse im Bundesgebiet sowie aus Gründen der öffentlichen Fürsorge und der gesundheitlichen Vorsorge.

Die Lebensmittelbuch-Kommission steht nach wie vor in der Kritik. Das Gremium entscheidet ohne eine wirk-
same Überwachung durch die Behörden über die Bezeichnung und die Zusammensetzung von Produkten. Zu-
dem haben die Vertreter der Wirtschaft ein Vetorecht und die Abstimmungen sind geheim. In der Folge kommt
es immer wieder zu irreführenden Bezeichnung von Lebensmitteln. Beispielsweise kann ein verarbeitetes Le-
bensmittel selbst bei einem verschwindend geringen Fruchtgehalt dennoch als Fruchtprodukt beworben wer-
den. Verbraucher, die für eine ausgewogene Ernährung Früchte bevorzugen möchten, werden hier legal und
bewusst getäuscht. Bei Geflügelfleischprodukten, die für eine cholesterinarme Ernährung von Interesse sind,
werden selbst hohe Schweinefleischanteile im Produktnamen nicht genannt.

Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, findet oft indirekt statt, wird aber genauso
wirksam wahrgenommen wie direkte Werbung. Oft werden auch gezielt die Eltern in ihrer Funktion als Ernäh-
rungsvorbilder missbraucht, um Kinder mit Werbung zu erreichen. Auffällig ist, dass vor allem Süßwaren und
Fastfood, von denen Kinder und Jugendliche im Alltag ohnehin zu viel essen, beworben werden. Es stellt zu-
dem eine starke Einflussnahme auf Kinder dar, wenn bekannte Sportlerinnen und Sportler Produkte mit hohem
Zucker-, Fett- bzw. Salzgehalt präsentieren. Sie haben im Vergleich zu Kindern einen um das Mehrfache hö-
heren Kalorienbedarf, sind also kein Maßstab für die Ernährung von Kindern. Zudem können sich Minderjäh-
rige diesen Werbeikonen nur schwer entziehen.

Die nachteilige Beeinflussung der Ernährung durch Werbung kann verstärkt werden, wenn die Lebensmittel-
industrie Zugang zu Kitas oder Schulen erhält oder Unterrichtsmaterialien mitgestaltet. Dadurch verschwimmt
der Unterschied zwischen Bildungsinhalt und Werbung. Die wichtigsten Vorbilder in den Kitas und Schulen
sind und bleiben die Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer.

Da die Hersteller, der Handel und die Werbewirtschaft bisher nicht angemessen reagieren, ist möglicherweise
auch eine Begrenzung der Anteile von Fetten, Zucker und Salz bei Kinderlebensmitteln erforderlich. Viele
Produkte, die sich an Kinder und Jugendliche richten und mit einer vermeintlich gesunden Ernährung in Zu-
sammenhang gebracht werden, enthalten bei gleichzeitigem Fehlen von Ballaststoffen in einem Maße Anteile
an Fett, Zucker oder Salz, das aus gesundheitlicher Sicht nicht zu empfehlen ist.

Für eine bessere Wertschätzung von Lebensmitteln ist es zudem wichtig, die gesamte Kette von der landwirt-
schaftlichen Erzeugung über die Verarbeitung und den Handel bis hin zur Gastronomie und zu Privathaushalten
in eine Strategie zur Vermeidung der Vernichtung und Verschwendung von Lebensmitteln einzubeziehen. Die
Lebensmittelwirtschaft wird bei der Vermeidung von Lebensmittelverlusten bisher jedoch weitgehend ausge-
blendet. Bisher konnten keine unabhängigen Daten über Verluste bei Herstellern und im Handel erhoben wer-
den, da diese keinen Zugang zu den Zahlen über Warenströme gewähren. Das ist ein zentrales Problem bei der
Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung, da die Ursachen zum größeren Teil nicht bei den Verbrauche-
rinnen und Verbrauchern, sondern in der Erzeugungskette liegen.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.