BT-Drucksache 18/3609

Mehrkosten des Rentenpakets

Vom 18. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3609
18. Wahlperiode 18.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer,
Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Anja Hajduk, Dieter Janecek,
Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mehrkosten des Rentenpakets

Der Schätzerkreis der Deutschen Rentenversicherung rechnet für die Jahre 2014
und 2015 mit Mehrkosten durch das Rentenpaket (Berliner Zeitung vom 12. No-
vember 2014). Die Kosten der abschlagsfreien Rente ab 63 liegen für dieses Jahr
bei 1,5 Mrd. Euro und damit über den im Gesetzentwurf veranschlagten
0,9 Mrd. Euro. Die sogenannte Mütterrente soll mit 3,4 Mrd. Euro rund
100 Mio. Euro über den ursprünglichen Schätzungen liegen. Auch im Jahr 2015
wird mit steigenden Kosten gerechnet. Nur bruchstückhaft und auf mehrfache
Nachfrage hin informiert die Bundesregierung Parlament und Öffentlichkeit
über die einzelnen Kosten wie etwa die Beitragsausfälle bei der Deutschen
Rentenversicherung. Auf Berichtswunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN konkretisierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im
federführenden Bundestagsausschuss weitere Kosten bis zum Jahr 2018.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass in diesem Jahr mehr als die 240 000
vorausgesagten Personen (inklusive der freiwillig Versicherten) die abschlags-
freie Rente ab 63 in Anspruch nehmen (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 44 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdruck-
sache 18/3258). Unklar bleibt, wie viele Personen dies genau sind, wie sich die
neuen Kosten im Einzelnen zusammensetzen und was für Auswirkungen dies
auf die mittel- bis langfristigen Kosten hat.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchen Mehrausgaben für die einzelnen Maßnahmen im Rahmen des

Rentenpakets rechnet die Bundesregierung im Vergleich zur Kostenschät-
zung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes (RV: Rentenversicherung,
Bundestagsdrucksache 18/909) zuzüglich der Kosten für die freiwillig Ver-
sicherten bis zum Jahr 2030 (bitte jahresgenau angeben)?

2. Welche Auswirkungen haben die Mehrkosten auf die Entwicklung der Nach-
haltigkeitsrücklage sowie auf den Beitragssatz bis zum Jahr 2030?

3. Wie erklärt die Bundesregierung die um jeweils 100 Mio. Euro höheren Kos-
ten für die sogenannte Mütterrente für die Jahre 2014 und 2015?

4. Wie lange und in welcher Größenordnung sind auch über das Jahr 2030
hinaus Mehrausgaben durch die sogenannte Mütterrente zu erwarten?

Drucksache 18/3609 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wie hoch sind auf der Grundlage der neuen Kostenschätzungen
a) die Mehrausgaben in der Rentenversicherung,
b) die Beitragsausfälle in der Rentenversicherung,
c) die Kosten für die freiwillig Versicherten,
d) die verstärkten Vorzieheffekte und
e) die Be- und Entlastungen anderer Sozialversicherungsträger durch die

Rente ab 63
bis zum Jahr 2030 (bitte jahresgenau angeben)?

6. a) Wie hoch ist auf der Grundlage der neuen Kostenschätzungen die Zahl der
Begünstigten einer abschlagsfreien Rente ab 63 bis zum Jahr 2030?

b) Wie viele sind hiervon freiwillig versichert?
c) Wie viele haben hiervon ihre Rente entgegen der Erwartung der Bundes-

regierung vorgezogen (bitte jahresgenau angeben)?
7. Wie viele Personen haben aktuell bereits die abschlagsfreie Rente ab 63 in

Anspruch genommen (bitte nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)?
8. Wie hoch ist die Durchschnittsrente all der Personen, die bereits heute ab-

schlagsfrei mit 63 in Rente gegangen sind?
9. Mit welchen Mehrkosten durch das Rentenpaket rechnet die Bundesregie-

rung, wenn bei der abschlagsfreien Rente ab 63 auch Mutterschutzzeiten bei
der Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt würden?

Berlin, den 17. Dezember 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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