BT-Drucksache 18/3442

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/3017, 18/3158, 18/3441 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Vom 3. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3442
18. Wahlperiode 03.12.2014
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Drucksachen 18 3 1 18 31 8 18 3441

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den
Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle Bettina Hagedorn Dr. Gesine Lötzsch und
Sven-Christian Kindler

Mit dem Gesetzentwurf soll neben der Anpassung der Regelungen der Abgabenord-
nung an die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union dem fachlich
notwendigen Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steu-
errechts entsprochen werden. Dieser Regelungsbedarf besteht insbesondere zur An-
passung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Finanzausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Steuermehr- / -mindereinnahmen ( - ) in Mio. Euro

Gebietskörper-
schaft

Volle Jahres-
wirkung1)

Kassenjahr

2015 2016 2017 2018 2019

Insgesamt - 175 - 145 - 160 - 180 - 175 - 175

Bund - 81 - 69 - 74 - 83 - 81 - 81

Länder - 65 - 53 - 60 - 68 - 68 - 65

Gemeinden - 29 - 23 - 26 - 29 - 29 - 29

1) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten.
Drucksache 18/3442 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine Änderungen des Erfüllungsauf-
wands.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Durch die Vereinfachung der Regelung zur Aufbewahrungsform von Zollunterlagen
sind nur geringfügige, nicht quantifizierbare positive Effekte für die Wirtschaft zu
erwarten, da vergleichbare Vereinfachungen für die Wirtschaft bereits durch Allge-
meinverfügung eingeräumt wurden. Möglicherweise führt die Änderung des § 178
Absatz 2 Nummer 7 Abgabenordnung (AO) künftig zu einem geringfügigen, nicht
quantifizierbaren Mehraufwand für die Wirtschaft.
Die Einführung der Pflicht zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmel-
dungen bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft oder eines Firmenmantels im
Jahr der Übernahme und dem folgenden Jahr führt zu einem Mehraufwand für die
betroffenen Unternehmen von rund 53.000 Euro.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Bei der Einführung der Pflicht zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voran-
meldungen bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft oder eines Firmenmantels
handelt es sich um eine Informationspflicht.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für den Bereich der Steuerverwaltungen der Länder ist hinsichtlich der Erweiterung
der Mitteilungspflichten der Finanzbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche (§
31b AO) sowie der neu eingeführten Verpflichtung bei Erwerb einer Vorratsgesell-
schaft oder eines Firmenmantels monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzuge-
ben (§ 18 Absatz 2 Satz 5 Umsatzsteuergesetz – UStG) mit einem Anstieg des Er-
füllungsaufwands zu rechnen.
Die Einführung des Schnellreaktionsmechanismus (§ 13b UStG) als solches hat zu-
nächst keine Auswirkungen auf die Steuerverwaltungen der Länder. In Abhängigkeit
von der Inanspruchnahme dieser Möglichkeit sowie der Ausgestaltung der Rechts-
verordnung kann es jedoch zu einem zeitlich befristeten Anstieg des Erfüllungsauf-
wandes kommen.
Hinsichtlich der Regelung zu § 180 Absatz 1 Satz 2 AO (Zuständigkeitsregelung bei
gesonderter Feststellung in Fällen von Wohnsitz- bzw. Betriebsverlagerungen) ist
auf Grund der Minderung des Prüfaufwandes bzw. des verminderten Abstimmungs-
bedarfes mit einer Minderung des Erfüllungsaufwandes zu rechnen.
Die Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand lassen sich auf Grund fehlender sta-
tistischer Daten im Einzelnen nicht belastbar quantifizieren. Es kann jedoch davon
ausgegangen werden, dass keine bedeutsamen Größenordnungen erreicht werden.
Außerdem entsteht in den Ländern einmaliger Umstellungsaufwand für die IT-Um-
setzung, für den höchstens 300.000 Euro einzuplanen sind. Eine genauere Beziffe-
rung des Aufwands setzt eingehende fachliche und technische Analysen und Kon-
zepte voraus.

Weitere Kosten
Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine di-
rekten sonstigen Kosten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3442
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbrau-
cherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Der Sozialversicherung entstehen bei der Beitragserhebung insgesamt Minderein-
nahmen in einer Größenordnung von rund 150 Mio. Euro jährlich.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 3. Dezember 2014

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Norbert Barthle Bettina Hagedorn
Vorsitzende und Berichterstatter Berichterstatterin
Berichterstatterin

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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