BT-Drucksache 18/3324

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2812, 18/2823, 18/2824, 18/2825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Vom 25. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3324
18. Wahlperiode 25.11.2014
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Roland Claus, Caren Lay,
Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter,
Annette Groth, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine
Lötzsch, Thomas Lutze, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2812, 18/2823, 18/2824, 18/2825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

hier: Einzelplan 12

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die zur Finanzierung des Mehrbedarfs im Jahr 2015 in Höhe von 300 Millionen Euro
in der Bereinigungssitzung vom Haushaltsausschuss beschlossene Kürzung der Mit-
tel für den Neu- und Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes um 209
Millionen Euro für das Jahr 2015 führt zu einem weiteren Verschleppen des erforder-
lichen Ausbaus der Schieneninfrastruktur und bringt diesen weitgehend zum Still-
stand. Darüber hinaus widerspricht dieses Vorgehen dem Finanzierungskreislauf
Schiene I (siehe Berichtsbitte aus dem Berichterstattergespräch am 05.11.2014, Az:
Z 20/2312.9/5 vom 11.11.2014), nach dem, finanziert mit aus der Dividendenzahlung
der Deutschen Bahn AG erzielte Einnahmen in Höhe von bis zu 350 Millionen zu-
sätzlich in den Neu- und Ausbau fließen sollten. Stattdessen soll nun eine Kürzung
erfolgen.

Die am 11.11.2014 von dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur,
Alexander Dobrindt, und dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG,

Drucksache 18/3324 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Dr. Rüdiger Grube, öffentlichkeitswirksam paraphierte Leistungs- und Finanzie-
rungsvereinbarung II darf in dieser Fassung nicht von der Bundesregierung abschlie-
ßend unterzeichnet werden, da sie den Interessen des Bundes entgegensteht. In seiner
Stellungnahme für die Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infra-
struktur hat der Bundesrechnungshof (BRH, Ausschussdrucksache 18(15)129-B)
umfassende Kritik an der LuFV II geäußert und ausgeführt: „Für den Bund wäre es
vorteilhaft, die LuFV II erst dann abzuschließen, wenn sie in allen Punkten ohne
Nachträge abschlussreif ist. Da die LuFV I noch bis zum Jahresende 2015 gilt, steht
dem BMVI ausreichend Zeit für die notwendigen Nachbesserungsarbeiten zur Ver-
fügung.“

Die Kritik des BRH, die ausführlicher als in der Stellungnahme auch in einem Be-
richt nach § 88 Abs. 2 BHO dargelegt ist (Ausschussdrucksache 18(15)139), bezieht
sich insbesondere darauf, dass die Steuerungswirkung und die Erfolgskontrollen
unzureichend sind, u. a. weil der Vertrag noch keine verbindlichen Vereinbarungen
für eine geplante Netz-Kennzahl auf der Basis von Messfahrten enthält, sondern
diese – obwohl bereits erste Testfahrten durchgeführt wurden – erst nachträglich
verhandelt werden sollen.

Die Zahlungen des Bundes an die DB AG im Zuge der LuFV I und II unterliegen
dem Zuwendungsrecht, somit sind für die geleisteten Zahlungen entsprechende Leis-
tungen nachzuweisen. Dies ist jedoch in dem vorliegenden Entwurf nicht vorgese-
hen. Stattdessen sind die bei Verfehlung der Qualitätskennziffern zurückzuzahlenden
Beträge gedeckelt, bei einer Zielverfehlung auf 15 Mio. € und auf maximal 400 Mio.
€ bei sieben Verfehlungen. Somit können maximal lediglich 13 Prozent der Zuwen-
dung eines Jahres zurückgefordert werden, wodurch die DB AG gegenüber anderen
Zuwendungsempfängern, die bei schwerwiegenden Zielverfehlungen ihre Zuwen-
dungen vollständig zurückzuzahlen haben, erheblich bessergestellt ist.

Darüber hinaus muss die DB AG die im Zuge der LuFV zur Verfügung gestellten
Mittel nicht ausschließlich für Ersatzinvestitionen verwenden, sondern könnte diese
z. B. auch für die bislang ungedeckten Mehrkosten des Vorhabens Stuttgart 21 ver-
wenden, so der BRH.

Die neue Qualitätskennziffer Zustandskategorie voll- und teilerneuerte Brücken
(ZuB) ist zu wenig anspruchsvoll. Statt der vorgesehenen durchschnittlich
175 Brücken pro Jahr müssten mindestens 400 Brücken jährlich erneuert werden.
Außerdem kommt der Bund hiermit für unterlassende Instandhaltung der DB AG in
der Laufzeit der LuFV I auf, und es gibt keine Anreize für eine erforderliche verbes-
serte Instandhaltung aller anderen Brücken.

Die finanzielle Planungssicherheit des Bundes nimmt gegenüber der LuFV I ab, weil
die vorgesehenen Dividendenzahlungen der DB AG – wie dies für das Jahr 2013
geschehen ist – auch ausbleiben oder erheblich niedriger ausfallen können. Für die-
sen Fall sind Neuverhandlungen vertraglich vorgesehen, die wahrscheinlich Mehr-
zahlungen des Bundes zur Folge haben werden. Grundsätzlich ist fraglich, so der
BRH, ob der Bund für seine (erheblichen) Mehrausgaben bei der LuFV II auch mehr
Gegenleistung im Sinne der Netzinstandhaltung bekommen wird.

Darüber hinaus drückt der Deutsche Bundestag sein Missfallen darüber aus, dass
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die LuFV II bereits am 11.11.2014
paraphiert hat, ohne das Votum des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für
Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages abzuwarten. Auch
wenn die Paraphierung formal nicht der förmlichen Unterzeichnung gleichkommt,
widerspricht dieses Vorgehen dem Geist des Beschlusses des Deutschen Bundestages
(Bundestagsdrucksachen 16/9070 und 16/9362), nachdem vor Abschluss der Verein-
barung „die Zustimmung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages einzuholen ist“. Beide
Ausschüsse haben aber noch kein Votum abgegeben, der Haushaltsausschuss plant
am 3.12.2014 noch eine öffentliche Anhörung dazu durchzuführen, und der Rech-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3324
nungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses will am 5.12.2014 noch über die
LuFV II befinden. Ferner erfolgte auch keine Unterrichtung der Ausschüsse über den
Fortgang der Verhandlungen, obwohl dies zuletzt auch für die 18. WP im Frühjahr in
der 3. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am 12. Februar
2014 von der Bundesregierung zugesagt wurde.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II in der paraphierten Fassung nicht
zu unterzeichnen, sondern stattdessen

1. mit der Deutschen Bahn AG die Verhandlungen wieder aufzunehmen, in diesen
Verhandlungen die o. g. Kritikpunkte zu beseitigen und Einvernehmen mit dem
BRH herzustellen,

2. im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksa-
chen 16/9070 und 16/9362 den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
und den Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur laufend
über die Verhandlungen zu informieren,

3. den ausverhandelten Entwurf der LuFV II spätestens Ende September 2015 den
Ausschüssen des Deutschen Bundestages zukommen zu lassen, damit diese aus-
reichend Gelegenheit für dessen parlamentarische Beratung haben.

Berlin, den 24. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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