BT-Drucksache 18/3322

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2812, 18/2823, 18/2824, 18/282 5- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Vom 25. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3322
18. Wahlperiode 25.11.2014
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Roland Claus, Caren Lay,
Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter,
Annette Groth, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine
Lötzsch, Thomas Lutze, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2812, 18/2823, 18/2824, 18/2825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

hier: Einzelplan 12

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit der Vertragsverlängerung mit Toll Collect wird eine wesentliche Säule
nachhaltiger Infrastrukturfinanzierung (LKW-Maut auf allen Bundesstraßen)
aufs Spiel gesetzt.

Die am 18.11.2014 von dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruk-
tur, Alexander Dobrindt, der Presse erläuterte und per Brief vom 14.11.2014
dem Haushalts- und Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages mitgeteilte
Verlängerung des Betreibervertrages mit der Toll Collect und deren Konsorten
um weitere drei Jahre bis zum 31.08.2018, missachtet die Rechte des Deutschen
Bundestages und birgt außerdem erhebliche Haushaltsrisiken. Die Vertragsver-
längerung vor Beendigung des Schiedsverfahrens I, in dem der Bund von der
Toll Collect GbR 5 Milliarden Euro fordert, ist politisch unklug und schadet
dem Bund, weil dieser den Betreibern weitere Einnahmen garantiert, ohne dass
diese dem Bund im Schiedsverfahren entgegen gekommen sind. Somit gibt es
keinen Anreiz für die Betreiber, sich zu ihren Lasten auf eine außergerichtliche
Einigung einzulassen. Das bereits seit neun Jahren laufende Schiedsverfahren,
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3322 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
das den Bund zusammen mit dem Schiedsverfahren II insgesamt bereits 127
Mio. € (www.spiegel.de/wirtschaft/a-995345.html) gekostet hat, droht damit
noch weiter in die Länge gezogen zu werden. Des Weiteren deuten Pressebe-
richte darauf hin, dass das BMVI Toll Collect in den Vertragsverhandlungen
sehr weit entgegengekommen ist. So will der Bund laut Medienberichten auf
detaillierte Kostennachweise verzichten („Dobrindts Geheimdeal zur Lkw-
Maut“, Berliner Zeitung vom 2.10.2014), so dass neue Regressansprüche kaum
noch durchsetzbar wären. Aufgrund dieser haushaltsrelevanten Unklarheiten
darf ein neuer Betreibervertrag erst nach Prüfung und Genehmigung durch den
Bundesrechnungshof unterzeichnet werden.

Außerdem gibt es die berechtigte Sorge, dass die Vertragsverlängerung die im
Koalitionsvertrag verankerte und von einem breiten parlamentarischen Konsens
getragene Absicht, die Lkw-Maut 2018 auf alle Bundesstraßen auszuweiten,
nicht fristgerecht umgesetzt werden kann, weil auf Grund eines mit der Verlän-
gerung verbundenen Verstoßes gegen das Vergaberecht, voraussichtlich Klagen
von Konkurrenten zu erwarten sind. Toll Collect und dessen Konsorten Telekom
und Daimler würden mit dem Auftrag für die Vorbereitung der Ausweitung auf
alle Bundesstraßen vom Bund die beste Ausgangsposition für den Gewinn des
Vertrages für die Mauteintreibung ab Sommer 2018 erhalten („Dobrindt düpiert
das Parlament“, Berliner Zeitung vom 19.11.2014).

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Verlängerung des Betreibervertrages mit der Toll Collect nicht zu unter-
zeichnen, sondern jetzt die so genannte Call Option zu nutzen und die Toll Coll-
ect GmbH bis zum 28.02.2015 zu übernehmen.

Berlin, den 24. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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