BT-Drucksache 18/3307

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2815, 18/2823, 18/2824, 18/2825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Vom 25. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3307
18. Wahlperiode 25.11.2014
Änderungsantrag
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Ralph Lenkert, Roland Claus, Caren Lay,
Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva
Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine
Lötzsch, Thomas Lutze, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2815, 18/2823, 18/2824, 18/2825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

hier: Einzelplan 16
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 16 15 Bundesamt für kerntechnische Entsorgung wird der gesamte
Etat in Höhe von 5.212.000 Euro gestrichen und in Kapitel 16 16 Bundesamt für
Strahlenschutz werden folgende Titel gekürzt:
542 21-013 Öffentlichkeitsarbeit von 1.870.000 Euro auf 1.500.000 Euro,
712 22-342 Projekt Konrad von 200 Mio. Euro auf 60 Mio. Euro,
712 23-342 Projekt Gorleben von 40 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro,
686 21-342 Zuweisungen zum Salzgitterfond von 700.000 Euro auf null Euro
und
712 27-342 Standortauswahlverfahren von 2.500.000 Euro auf null Euro.

Berlin, den 24. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3307 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Zu Kapitel 16 15:
Das von der Linksfraktion abgelehnte StandAG (Atommülllagerung) hat u. a. die inzwischen eingerichtete
Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ damit beauftragt, das Gesetz einer Evaluation zu un-
terziehen. Damit hat die Kommission in einem ersten Schritt begonnen und u. a. eine Arbeitsgruppe mit der
weiteren Planung beauftragt. Eine erste Anhörung hat gezeigt, dass es erheblichen Nachbesserungsbedarf an
dem Gesetz gibt. Insbesondere auch die Einrichtung und Aufgaben des neuen Bundesamts für kerntechnische
Entsorgung wurden im Rahmen der Anhörung zur Evaluation umfassend kritisiert. Ziel der Tätigkeit der
Kommission ist es auch, einen möglichst breiten Konsens für die Lagerung hoch radioaktiver Abfälle zu erar-
beiten. Deshalb und um der Kommission weitgehende Handlungsmöglichkeiten bei der Evaluation zu ermög-
lichen, ist es erforderlich, dass vor dem Abschluss dieser Aufgabe keine weiteren Fakten geschaffen werden.
Deshalb ist der weitere Aufbau des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung zu verschieben. Die Freigabe
der vorgesehenen Mittel für das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung im Kapitel 16 15 darf daher nicht
erfolgen.
Zu Kapitel 16 16:
Es gibt bislang kein funktionierendes Konzept für die sichere Verwahrung radioaktiver Abfälle. Sowohl der
Salzstock Gorleben, die Bergwerke Asse und Morsleben als auch Schacht Konrad sind nicht geeignet für die
Endlagerung radioaktiver Abfälle und wurden nicht unter Anwendung wissenschaftlicher Kriterien unter dem
Gesichtspunkt bestmöglicher Verwahrung ausgewählt.
Das StandAG, mit dem u. a. ein gesellschaftlicher Konsens für die langfristig sichere Lagerung von insbeson-
dere hochradioaktivem Atommüll angestrebt wird, ist unter massiven Protesten der Umweltverbände zustande
gekommen und weiterhin bestehen massive Vorbehalte gegen dieses Gesetz und der mit ihm verbundenen
Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“.
Zu den wesentlichen Kritikpunkten zählen u. a. die weitere Einbeziehung des Standortes Gorleben in das
Auswahlverfahren, die Begrenzung des Gesetzes auf langfristige Lagerung „insbesondere hochradioaktiver
Abfälle“ ohne Berücksichtigung der aktuellen Probleme bei der Zwischenlagerung bzw. der mangelhaften
Einbeziehung von radioaktiven Reststoffen (z. B. Uran-Tails Gronau), die Einrichtung eines Bundesamts für
kerntechnische Entsorgung, die Einschränkung von rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten etc.
Ein Neustart für einen verantwortungsvollen Umgang bei der möglichst sicheren Lagerung radioaktiver Abfäl-
le mit dem Ziel, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, kann nur gelingen, wenn in einem offenen
Verfahren von vornherein eine möglichst breite Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Voraussetzung dafür ist
unter anderem, dass der Standort Gorleben als durch politische Einmischungen in das Verfahren und sachlich
„verbrannter“ Ort aus dem Verfahren ausgeschlossen wird.
Auch beim Schacht Konrad zeigt sich, dass ohne Endlagerkriterien zu haben ein fehlender Alternativenver-
gleich in Verbindung mit politischen Einwirkungen statt wissenschaftlichem Vorgehen zu keinen verantwort-
baren Lösungen führt.
Haushaltsmittel für beide Bergwerke sollen nur noch für den Erhalt der Grubensicherheit bereitgestellt werden.
Somit können die Titel 712 22 -342 und 712 23 -342 deutlich abgesenkt werden. Dementsprechend werden im
Titel 542 21 -013 die Infostelle Schacht Konrad und die Infostelle Gorleben nicht benötigt und können kom-
plett aus dem Ansatz gestrichen werden. Die Zuweisung zum „Salzgitterfonds“ in Titel 686 21 -342 werden
ebenfalls obsolet.
Angesichts der Mängel des StandAG sind Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes durch das BfS derzeit nicht
erforderlich.

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