BT-Drucksache 18/3304

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2810, 18/2823, 18/2824, 18/2825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Vom 25. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3304
18. Wahlperiode 25.11.2014

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Friedrich Ostendorff, Ekin Deligöz,
Anja Hajduk, Dr. Tobias Lindner, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn,
Dieter Janecek, Oliver Krischer, Corinna Rüffer, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2810, 18/2823, 18/2824, 18/2825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Bundesanteil zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei Kapitel 10 03 Titel 632 90
wird um 200 Millionen Euro erhöht.

Berlin, den 24. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3304 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung

Die Aufstockung der GAK für die Bereiche ländliche Entwicklung und nachhaltige Landwirtschaft ist angesichts
des fortschreitenden Strukturwandels, des täglich Verlustes von landwirtschaftlichen Betrieben und der struktu-
rellen Benachteiligung von kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben notwendig. Die GAK-Erhöhung
war ein wichtiger Bestandteil des Kompromisses der AgrarministerInnen aus Bund und Ländern zur Umsetzung
der GAP-Reform, insbesondere als Ausgleich für die nicht ausgeschöpfte Möglichkeit der Umschichtung zwi-
schen der 1. und 2. Säule. Die Bundesregierung muss diesen Kompromiss einhalten und dem breiten Konsens
folgen, der hinter diesem Verhandlungsergebnis steht. Die Entwicklung von Förderprogrammen zugunsten einer
sozial, ökologisch und ökonomisch ausgewogenen, nachhaltigen und zukunftsweisenden Gestaltung der deut-
schen Landwirtschaft, der ländlichen Räume und des Agrarsektors ist angesichts globaler Herausforderungen eine
wichtige Zukunftsaufgabe. In diesem Sinne soll die GAK im Rahmen eines Aktionsplanes „bäuerliche-ökologi-
sche Landwirtschaft“ in gemeinsamer Gestaltung mit den Ländern zugunsten einer Ökologisierung der Landwirt-
schaft, zur Entwicklung tiergerechterer Haltungsverfahren, klimaschonender Produktionsverfahren und zu einer
Diversifizierung der Agrarstruktur um 200 Millionen Euro aufgestockt werden. Dies ist mit dem Ziel verbunden,
die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland wieder zu steigern und die Einkommenschancen aus
der Landwirtschaft zu erhöhen.

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