BT-Drucksache 18/3271

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2807, 18/2823, 18/2824, 18/2825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) hier: Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Vom 24. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3271
18. Wahlperiode 24.11.2014
Änderungsantrag
der Abgeordneten Caren Lay, Roland Claus, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas
Lutze, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2807, 18/2823, 18/2824, 18/2825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

hier: Einzelplan 07
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz

Der Bundestag wolle beschließen:
Im Kapitel 07 01 wird ein neuer Titel 684 05 – Bundesweite Finanz- und
Schuldnerberatung – mit einem Ansatz von 10 Mio. Euro eingeführt.

Berlin, den 24. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3271 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Mehr als 50 Milliarden Euro jährlich verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher durch falsche, zumeist pro-
visionsgetriebene Anlageberatung und den Kauf von unseriösen und nicht erkennbar hochriskanten Finanzpro-
dukten. Trotz Novellierung des Finanzanlagenvermittlungsrechts ist die unabhängige Finanzberatung weiterhin
unzureichend. Das am 1. August 2014 in Kraft getretene Honoraranlagenberatungsgesetz ist voller Gesetzeslü-
cken und erfasst zum Beispiel die gerade für Kleinanlegerinnen und -anleger wichtigen Kapitallebensversiche-
rungen oder Bausparverträge nicht. Provisionsgetriebener Verkauf ist weiterhin möglich. Bereits tätige Honor-
arberaterinnen und Honorarberater lehnen außerdem eine Beratung für Vermögen unter 30.000 Euro als nicht
lohnenswert ab. Eine an den individuellen Lebensumständen orientierte, verbraucherfreundliche Finanzbera-
tung hat nur eine Zukunftsvision, wenn die Finanzberatung bei den sachkundigen aber unabhängigen Verbrau-
cherzentralen ausgebaut und verstetigt wird. Nur diese bieten Finanzberatung zu bezahlbaren Preisen an.

Außerdem muss die Schuldnerberatung in Deutschland finanziell und institutionell gestärkt werden. Fast
6,5 Millionen Erwachsene und über 3 Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Die Lage vieler
Privathaushalte verschlechtert sich durch teure und nachteilige Kettenumschuldungen, Zinsverlagerungen in
Beiprodukte, hohe Zinsen bei Dispokrediten, untergeschobene Restschuldversicherungen oder unseriös hohe
Inkassokosten. Hinzu kommen massenhafte unseriöse Kreditangebote im Internet. Der Schuldnerberatung
kommt eine Schlüsselrolle im Entschuldungsprozess zu und ist ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen
Infrastruktur und Teil der Finanzberatung. Wegen der ungenügenden Beratungskapazitäten ist es derzeit nur 10
bis 15 Prozent der überschuldeten Menschen möglich, in einer Schuldnerberatungsstelle Hilfe zu erhalten. Sie
müssen derzeit ungefähr fünf Monate auf eine Schuldnerberatung warten.

Der Bund soll eine degressive Anschubfinanzierung übernehmen, die zu einem dauerhaften Beratungsausbau
führen soll. Die Finanzierung erfolgt über die 20 Prozent der für die Verbraucherarbeit zweckgebunden zur
Verfügung gestellten Kartellstrafen. Zukünftig ist die Finanzbranche nach dem Verursacherprinzip durch eine
gesetzliche Abgabeverpflichtung für die Kostentragung heranzuziehen.

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