BT-Drucksache 18/3119

Personalplanung bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Vom 5. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3119
18. Wahlperiode 05.11.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Corinna
Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler,
Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Personalplanung bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz wurde das Arbeitnehmer-Entsendege-
setz (AEntG) für alle Branchen geöffnet. Es ist davon auszugehen, dass dies zu
weiteren branchenspezifischen Mindestlöhnen führen wird. Vor allem gilt ab
dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn. Zusätzlich gilt seit dem 1. Juli
2014 ein branchenspezifischer Mindestlohn in der Fleischbranche. Alle Min-
destlöhne und die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit werden von der Finanzkon-
trolle Schwarzarbeit (FKS) kontrolliert.
Schon heute hat die FKS zu wenig Personal, weil ihr in den letzten Jahren immer
mehr Aufgaben übertragen wurden. Musste sie im Jahr 2008 noch rund 2 Mil-
lionen Beschäftigte mit Mindestlöhnen kontrollieren, waren es Anfang des Jah-
res 2014 schon rund 4 Millionen, inklusive der Leiharbeitsbranche, in der die
Lohnuntergrenze geprüft werden muss.
Die neuen Aufgaben aus dem Tarifautonomiestärkungsgesetz und der neue Min-
destlohn in der extrem problembelasteten Fleischbranche stellen die FKS vor
eine große Herausforderung. In der Konsequenz muss die FKS personell und fi-
nanziell angemessen ausgestattet sein, damit sie ihrer Kontrollfunktion gerecht
werden kann. Ist das nicht der Fall, stehen die Mindestlöhne nur auf dem Papier
zum Nachteil der Beschäftigten.
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat eine Auf-
stockung des Personals der FKS um 1 600 Stellen angekündigt. Das Bundes-
ministerium der Finanzen hat am 13. Oktober 2014 auf die Schriftlichen Fragen
21 bis 23 der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke auf Bundestagsdrucksache
18/2930 ausgeführt, dass die Personalaufstockung bei der FKS im Jahr 2015 be-
ginnt und voraussichtlich im Jahr 2019 abgeschlossen sein wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Beschäftigte profitierten am 1. Januar 2014 nach Kenntnis der Bun-

desregierung von Mindestlöhnen bzw. von der Lohnuntergrenze in der Leih-
arbeit, und wie viele Beschäftigte werden nach den Berechnungen der Bun-
desregierung voraussichtlich ab dem 1. Januar 2015
a) vom gesetzlichen Mindestlohn,
b) vom branchenspezifischen Mindestlohn in der Fleischbranche,
c) von allen weiteren bislang geltenden branchenspezifischen Mindest-

löhnen und
d) von der Lohnuntergrenze in der Leiharbeit profitieren?

Drucksache 18/3119 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen bzw. mittleren
Dienst wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 bis
heute pro Jahr nach Abschluss der Ausbildung der FKS zugeordnet?

3. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen bzw. mittleren
Dienst wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zum 1. August
2014, und wie viele werden jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 der
FKS zusätzlich zugeordnet, um den berechneten Personalmehrbedarf von
1 600 Arbeitskräften aufgrund des Tarifautonomiestärkungsgesetzes sicher-
zustellen?

4. Wie viele Beschäftigte im gehobenen bzw. mittleren Dienst werden nach
Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2014 bis 2019 bei der
FKS altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden, und werden diese Stellen im
jeweiligen Jahr zum nächstmöglichen Termin nachbesetzt?
Wenn nein, warum nicht?

5. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die am 31. Dezember 2013 un-
besetzten 600 Stellen (von 6 481 Planstellen) im Jahr 2014 (Bundesrech-
nungshof vom 8. Oktober 2014) neu besetzt?
Wenn nein, warum nicht, und werden die Stellen im Jahr 2015 besetzt?

6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Aussage des Bundesrechnungshofs vom 8. Oktober 2014, dass beim
notwendigen Personalaufbau von 1 600 Stellen (534 Planstellen im gehobe-
nen Dienst und 1 066 Planstellen im mittleren Dienst) aufgrund des Tarif-
autonomiestärkungsgesetzes das angemessene Verhältnis zwischen den
Laufbahnen eher umgekehrt sein dürfte, weil die Anforderungen an die Be-
schäftigten der FKS in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht in den letzten
Jahren deutlich gestiegen sind, und wird die Bundesregierung daraus Kon-
sequenzen ziehen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche, und wann?

7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Aussage des Bundesrechnungshofs vom 8. Oktober 2014, dass der
Anteil der unbesetzten Stellen bei der FKS mit fast 10 Prozent doppelt so
hoch liege wie durchschnittlich beim Zoll und dies auf ein Attraktivitätspro-
blem hinweisen könnte, und welche Konsequenzen werden daraus gezo-
gen?

8. Mit welcher Kontrolldichte und mit welchen Zielvorgaben wird nach
Kenntnis der Bundesregierung die FKS effektive Kontrollen des gesetz-
lichen Mindestlohns und der branchenspezifischen Mindestlöhne gleicher-
maßen sicherstellen, und wie soll dies mit dem zusätzlichen Personal bereits
ab dem Jahr 2015 umgesetzt werden?

9. Wird die Bundesregierung die Durchsetzung von Mindestlöhnen zusätzlich
zu Kontrollen durch weitere Maßnahmen flankieren, beispielsweise mit
einem Verbandsklagerecht für Gewerkschaften oder einem Gesetz zum bes-
seren Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (so genannte
Whistleblower), die aufdecken, wenn Mindestlöhne nicht gezahlt werden?

10. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen bzw. mittleren
Dienst befinden sich aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in der Aus-
bildung, und in welchem Ausbildungsjahr?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3119
11. In welcher Form und mit wie viel zusätzlichem Ausbildungspersonal wer-
den nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildungskapazitäten des
Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung in den
nächsten Jahren ausgebaut, um das benötigte Personal für die Zollverwal-
tung insgesamt bereitstellen zu können?

12. In welcher Größenordnung und zu Lasten welcher anderen Aufgabenberei-
che der Zollverwaltung wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Perso-
nalaufbau der FKS in den nächsten Jahren konkret gehen (siehe Antwort des
Bundesministeriums der Finanzen zu den Schriftlichen Fragen 21 bis 23 der
Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke auf Bundestagsdrucksache 18/2930
vom 8. Oktober 2014)?

Berlin, den 5. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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