BT-Drucksache 18/3083

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/2581, 18/3004, 18/3077 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften

Vom 5. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3083
18. Wahlperiode 05.11.2014
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

und weiterer Vorschriften

Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle Dr. Gesine Lötzsch und
Anja Hajduk

Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Fälle von Rechtsmissbrauch oder
Betrug im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsrecht, im Bereich von Schwarzar-
beit und illegaler Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld
konsequenter zu unterbinden. Zugleich sollen die Kommunen wegen der besonderen
Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitglied-
staaten ergeben, zusätzlich zu bereits beschlossenen Hilfen weiter entlastet werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Steuermehr- / -mindereinnahmen in Mio. Euro
durch Änderung des Einkommensteuergesetzes

Gebietskör-
perschaft

Volle Jahres-
wirkung1)

Kassenjahr

2014 2015 2016 2017 2018
Insgesamt + 5 + 5 + 5 + 5

Bund + 2 + 2 + 2 + 2

Länder + 2 + 2 + 2 + 2

Gemeinden + 1 + 1 + 1 + 1
1) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten.

Dem Bund entstehen durch die Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Leis-
tungen für Unterkunft und Heizung Mehrausgaben in Höhe von rd. 25 Mio. Euro im
Jahr 2014. Die Haushalte der Länder werden entsprechend entlastet. Die auf den

Drucksache 18/3083 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bundeshaushalt entfallenden Mehrausgaben werden innerhalb des betroffenen Ein-
zelplans ausgeglichen.
Länder und Kommunen werden bei ihrer Aufgabe, das „aufsuchende Impfen“ durch-
zuführen, durch Übernahme der Kosten des Impfstoffs durch die gesetzliche Kran-
kenversicherung jährlich im einstelligen Millionenbereich entlastet. Entsprechende
Ausgaben fallen bei der gesetzlichen Krankenversicherung an.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich der Erfüllungsaufwand mit der Ände-
rung des Einkommensteuergesetzes durch die Veränderung einer Vorgabe nur ge-
ringfügig (die bislang freiwillige Angabe einer Identifikationsnummer wird ver-
pflichtend).

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Ein nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU erlassenes Wiedereinreiseverbot, welches
bislang auf Antrag zu befristen war, muss nun von Amts wegen befristet werden.
Der zusätzliche Erfüllungsaufwand für die Fristsetzung ist zu vernachlässigen, da
die erforderliche Würdigung des Einzelfalls bereits bei der zugehörigen Prüfung des
Verlusts des Freizügigkeitsrechts erfolgt. Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre wur-
den pro Jahr in rund 800 Fällen Wiedereinreiseverbote ausgesprochen.
Mit der Aufnahme weiterer Zusammenarbeitsbehörden in das Schwarzarbeitsbe-
kämpfungsgesetz ergibt sich für die Verwaltung lediglich ein geringfügiger Erfül-
lungsaufwand. Die konkreten Kosten können nicht beziffert werden.
Beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Zentrum für Informationsverarbeitung
und Informationstechnik entsteht für die technische Umsetzung der Vorgabe aus der
Änderung des Einkommensteuergesetzes einmaliger, zusätzlicher Vollzugsaufwand
in Höhe von 3,6 Mio. Euro. Über die Deckung des Mehrbedarfs wird im Rahmen
kommender Haushaltsaufstellungsverfahren zu entscheiden sein. Der daneben für
Softwareanpassungen aufseiten der Familienkassen entstehende Vollzugsaufwand
kann nicht beziffert werden.
Infolge der Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung ergibt sich ein zusätz-
licher Erfüllungsaufwand für die erforderliche technische Anpassung des Auslän-
derzentralregisters. Die Kosten beim Bundesverwaltungsamt für die technische An-
passung werden auf ca. 40 000 Euro geschätzt. Diese sollen im Einzelplan 06 aus-
geglichen werden.

Weitere Kosten
Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine di-
rekten weiteren Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbe-
sondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3083
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 5. November 2014

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Norbert Barthle Martin Gerster
Vorsitzende und Berichterstatter Berichterstatter
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

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