BT-Drucksache 18/2962

Die Situation der Straßenkinder in Deutschland

Vom 20. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2962
18. Wahlperiode 20.10.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Diana Golze, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W.
Birkwald, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Katja Kipping, Ralph
Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Azize Tank,
Harald Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich und der Fraktion
DIE LINKE.

Die Situation der Straßenkinder in Deutschland

Der Alexanderplatz im Zentrum Berlins ist ein zentraler Anlaufpunkt für
Straßenkinder. Dort, in aller Öffentlichkeit für jeden sichtbar, finden Kinder
und Jugendliche, die aus vielfältigsten Gründen ihre Familien und Heimat ver-
lassen haben, Anschluss an Gleichgesinnte. Hier auf und um den „Alex“ führen
sie ein Leben zwischen Flucht, Freiheit und Existenzkampf (vgl. www.spiegel.
de/kultur/gesellschaft/punks-am-berliner-alexanderplatz-fotos-von-goeran-
gnaudschun-a-990112.html, 23. September 2014). Doch auch in anderen Groß-
städten, wie u. a. Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart, existieren Straßenkinder-
szenen.
Jede/Jeder Einzelne, die/der auf der Straße landet, hat ihre/seine Gründe, warum
sie/er das Leben auf der Straße gewählt hat. Diese Gründe wurden unter ande-
rem auf dem ersten Bundeskongress der Straßenkinder in Deutschland themati-
siert, der vom 19. bis 21. September 2014 unter dem Motto „Mein Name ist
Mensch“ in Berlin stattfand. Mehr als 120 Straßenkinder aus ganz Deutschland
nahmen an der Veranstaltung teil, haben sich ausgetauscht und einen Forde-
rungskatalog an die Politik entwickelt. Nach Angaben von Karuna e. V., terre des
hommes und dem Bündnis für Straßenkinder in Deutschland, den Organisato-
ren, haben über 20 000 Kinder und Jugendliche in Deutschland ihren Lebens-
mittelpunkt auf der Straße. Die Bundesregierung geht in ihrem Armuts- und
Reichtumsbericht aus dem Jahr 2005 dagegen von einer Zahl zwischen 5 000
und 7 000 aus (vgl. 2. Armuts- und Reichtumsbericht, S. 174 f.). Nachdem der
Diskurs über die Situation der Straßenkinder in Deutschland in den 90er-Jahren
von verschiedenen Akteuren aufgegriffen wurde, ist er im Laufe der letzten
15 Jahre wieder weitestgehend aus der öffentlichen Debatte verschwunden.
Auch im Deutschen Bundestag wurde das Thema in den letzten 25 Jahren nur in
zwei Schriftlichen Fragen einer Abgeordneten thematisiert.
Eine einheitliche Definition des Begriffes „Straßenkinder“ gibt es nicht. Der Be-
griff „Straßenkinder“ wurde in der Vergangenheit in Bezug auf die Lage in der
Bundesrepublik Deutschland kontrovers diskutiert. Auf keinen Fall darf und
kann die Situation der Straßenkinder in Deutschland mit der Situation von
Straßenkindern in bspw. südamerikanischen Ländern verglichen werden (vgl.
für eine Übersicht Manfred Liebel, in: Soziale Arbeit, Nr. 4/2000, S. 122 bis 130).
Die UNICEF (United Nations International Children’s Emergency Fund) un-
terscheidet zwischen „Kindern der Straße“ und „Kindern auf der Straße“ (vgl.

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UNICEF, 1989). Zur ersten Gruppe zählen Kinder und Jugendliche, die die
meiste Zeit ihres Tages auf der Straße verbringen und eventuell dort arbeiten,
aber trotzdem bei ihren Eltern oder Freunden schlafen. Zur zweiten Gruppe zäh-
len obdachlose Kinder und Jugendliche, die ihren Lebensmittelpunkt auf der
Straße haben und dort auch schlafen.
Die Ursachen, warum Kinder und Jugendliche ihren Lebensmittelpunkt auf der
Straße suchen, sind verschieden. Bei der Mehrheit der Fälle kann nicht ein ein-
zelner Faktor als Erklärung herangezogen werden, sondern ein gemeinsames
Auftreten mehrerer Faktoren. Den meisten Straßenkindern gemeinsam ist, dass
sie in ihrer Familie negativen Erlebnissen ausgesetzt waren und Strukturen der
örtlichen Kinder- und Jugendhilfe nicht in der Lage waren, durch präventive An-
gebote ein Abrutschen in ein Straßenmilieu zu vermeiden. Viele von ihnen wa-
ren in ihren Familien mit materieller und emotionaler Armut konfrontiert, die
sich vor allem durch Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung manifestiert
hat. Einige haben sich aufgrund dieser Erfahrungen und scheinbarer Alternativ-
losigkeit entschieden, ein Leben auf der Straße zu führen bzw. dorthin ihren
Lebensmittelpunkt zu verlegen. Demgegenüber stehen die Fälle, in denen Kin-
der und Jugendliche von ihren Eltern auf die Straße gesetzt werden. Andere wie-
derum verlassen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, in denen sie gegen ihren
Willen untergebracht worden sind. Daneben sind die Jugendlichen anzutreffen,
die zwar noch bei ihren Eltern leben, aber so viel wie möglich auf die Straße flie-
hen, zum Teil Tage und Wochen nicht nach Hause zurückkehren.
Die Straßenszene ist für die meisten Betroffenen ein attraktiver Anlaufpunkt, da
sie dort auf Altersgenossen mit ähnlichen Erfahrungen treffen. Dies verbindet,
und viele Straßenkinder berichten, dass sich auf der Straße eine Art Ersatz-
familie für sie entwickelt hat (vgl. www.strassenkinderreport.de/index.php?
goto=209&user_name=#ursachen). Der Zusammenhalt zwischen den Straßen-
kindern wird auch dadurch verstärkt, dass sie mit einer Kriminalisierung durch
Polizei und Justiz konfrontiert sind. Die Vertreibung der Jugendlichen aus öf-
fentlichen Räumen (Bahnhöfen, Innenstadtlagen, Einkaufszentren) ist zu einer
gängigen Praxis der Ordnungspolitik geworden. Doch auch innerhalb der Peer-
group können sie Gewalt bis hin zu sexuellen Missbrauch erleben. Hinzu kom-
men mitunter vielfältige Suchtprobleme durch den Konsum von Drogen und
Alkohol. Des Weiteren müssen minderjährige Jugendliche durch das Aufent-
haltsbestimmungsrecht nach § 1627 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
fürchten, dass sie, wenn sie von der Polizei aufgegriffen werden, gegen ihren
Willen zu ihren Familien oder in Jugendhilfeeinrichtungen gebracht werden. Die
Jugendlichen werden damit einem permanenten Verfolgungsdruck ausgesetzt.
Sie werden als Täter wahrgenommen und nicht als häufig aus der Not heraus
handelnde Kinder und Jugendliche. Sanktionierungen statt Unterstützung stehen
nach Wahrnehmung der Betroffenen im Vordergrund. Als eine besondere
Methode der Sanktionierung kann bspw. die Form der Geschlossenen Unterbrin-
gung exemplarisch angeführt werden, die durch die Skandale in der Haasenburg
an die Öffentlichkeit drangen (vgl. „Alternativen zur Geschlossenen Unterbrin-
gung“, Dokumentation des Fachgesprächs am 3. Dezember 2013 in Potsdam,
Fraktion DIE LINKE. im Landtag Brandenburg).
Diese Art der Ordnungspolitik ersetzt nicht nur eine Jugendpolitik, die auf die
Bedürfnisse dieser Jugendlichen eingeht, sie erschwert auch die Arbeit der Ju-
gendsozialarbeit. Die Jugendlichen suchen sich immer wieder neue Räume, um
sich diesen ordnungspolitischen Instrumenten zu entziehen, und sind damit auch
für die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit schwieriger zu erreichen. Noch viel
schlimmer ist, wenn aufgrund negativer Erfahrungen mit der Jugendhilfe kein
Vertrauen seitens der Jugendlichen mehr zu den Angeboten der Jugendhilfe be-
steht – Angebote, die ihnen eigentlich das Leben erleichtern und Zukunfts-
optionen anbieten sollten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2962
Die Hartz-IV-Gesetze befördern in dieser Altersgruppe den sozialen Ausschluss.
Hilfeleistungen können komplett sanktioniert werden, womit Wohnungslosig-
keit gefördert wird. Diese Sanktionen treffen und berücksichtigen nicht die indi-
viduelle Lebens- und Notsituation der Jugendlichen (vgl. www.taz.de/!91296,
11. April 2012).
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela
Schwesig, schreibt hingegen in ihrem Grußwort an den Bundeskongress der
Straßenkinder: „Auch das Bundesjugendministerium und ich als Ministerin tun
etwas, damit junge Menschen nicht auf der Straße leben müssen. Wir fördern
Projekte, die deutlich machen, wo Hilfe nicht funktioniert und welche Unter-
stützung erforderlich ist, damit junge Menschen den Weg von der Straße in ein
Leben mit Schule und Ausbildung gehen können“ (www.facebook.com/
bundesstrassenkinderkonferenz vom 22. September 2014).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Straßenkinder“?
2. Wie viele Straßenkinder leben nach Kenntnis der Bundesregierung in

Deutschland (bitte jährlich nach Geschlecht, den Altersstufen bis zur Vollen-
dung des 15. Lebensjahres, vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr so-
wie 18 bis 25 Jahre seit dem Jahr 1990 aufschlüsseln)?

3. Durch wen, und auf welcher Grundlage wurden diese Zahlen ermittelt?
4. Welche sozialen Ursachen sieht die Bundesregierung in der Existenz des Phä-

nomens von Straßenkindern?
5. Welche regionalen Schwerpunkte bzgl. öffentlich in Erscheinung tretender

Straßenkinder sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Strategien werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ver-
antwortlichen vor Ort gewählt, um mit den Jugendlichen umzugehen (bitte
nach ordnungs- und sicherheitspolitischen Maßnahmen sowie Jugendhilfe-
maßnahmen unterscheiden)?

6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch zunehmend Jugendliche aus
anderen europäischen Staaten in der hiesigen Straßenkinderszene anzutref-
fen, und wenn ja, gibt es hier bestimmte Schwerpunkte?

7. Welche Projekte hat die Bundesregierung in Bezug auf die Situation der
Straßenkinder in Deutschland seit dem Jahr 1990 gefördert und fördert sie
aktuell?
a) Welche Projekte hat die Bundesregierung im Einzelnen gefördert bzw.

fördert sie aktuell, „die deutlich machen, wo Hilfe nicht funktioniert und
welche Unterstützung erforderlich ist, damit junge Menschen den Weg
von der Straße in ein Leben mit Schule und Ausbildung gehen können“
(Bundesjugendministerin Manuela Schwesig, in ihrem Grußwort an den
Bundeskongress der Straßenkinder)?

b) Wer führte bzw. führt diese Projekte aus?
c) In welchem Zeitraum werden die Projekte durchgeführt, und welche Kos-

ten entstehen dadurch?
d) Liegen der Bundesregierung Ergebnisse dieser Projekte vor?

Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

e) Sind Ergebnisse dieser Projekte bereits umgesetzt worden?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/2962 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Welche Hilfsprojekte für Straßenkinder in Deutschland sind der Bundes-
regierung darüber hinaus bekannt?

9. Werden diese Hilfsprojekte für Straßenkinder in Deutschland von der Bun-
desregierung finanziell unterstützt?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

10. Welche präventiven Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind nach
Kenntnis der Bundesregierung geeignet, um Kinder und Jugendliche vor-
beugend vor einem Abrutschen in die Straßenszene zu schützen, welche
Rolle kommt nach Auffassung der Bundesregierung dabei Methoden einer
Sozialraumorientierung verbunden mit einer Sozialraumanalyse zu, und wie
beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die andauernde Ak-
tualität der Straßenkinderproblematik (bitte detailliert ausführen)?

11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über konkrete Maßnahmen der
Kinder- und Jugendhilfe für wohnungslose Jugendliche?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Wirkung mobiler Jugend-
arbeit bzw. Streetwork in Deutschland mit der Zielgruppe Straßenkinder?

13. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe
arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in Deutschland, und
wie viele von ihnen arbeiten direkt mit der Zielgruppe Straßenkinder (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?

14. Welche Beratungsangebote und Maßnahmen speziell für lesbische,
schwule, transsexuelle, transgender und intersexuelle (LSBTTI) Straßen-
kinder stehen zur Verfügung, und inwieweit hält die Bundesregierung diese
für ausreichend?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vertreibung und Kriminalisierung
von Straßenkindern aus öffentlichen Räumen, und plant die Bundesregie-
rung, Maßnahmen zu ergreifen, um der Kriminalisierung der betroffenen Ju-
gendlichen wirkungsvoll entgegenzutreten (bitte detailliert ausführen und
begründen)?

16. Wie beurteilt die Bundesregierung die medizinische Versorgung von Stra-
ßenkindern, und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den
betroffenen Jugendlichen den Zugang zur medizinischen Versorgung zu
verbessern (bitte detailliert ausführen und begründen)?

17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich chronischer
Krankheiten und sexuell übertragbarer Infektionen bei Straßenkindern vor,
und welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen zieht sie daraus?

18. Inwieweit hält die Bundesregierung die vorhandenen Unterbringungsmög-
lichkeiten und Notaufnahmeeinrichtungen von Straßenkindern für ausrei-
chend, und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den be-
troffenen Jugendlichen den Zugang zu entsprechenden Einrichtungen zu
verbessern (bitte detailliert ausführen und begründen)?

19. Wie viele Jugendliche waren nach Kenntnis der Bundesregierung von einer
Komplettkürzung ihres Arbeitslosengelds II nach § 31 Absatz 5 des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) betroffen (bitte seit dem Jahr 2005 sowie
nach Geschlecht, den Altersstufen 15 bis 17 Jahren sowie 18 bis 25 Jahre
aufschlüsseln)?

20. Wie viele Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Folge einer
Komplettkürzung ihres Arbeitslosengelds II nach § 31 Absatz 5 SGB II ob-
dachlos geworden (bitte seit dem Jahr 2005 sowie nach Geschlecht, den Al-
tersstufen 15 bis 17 Jahren sowie 18 bis 25 Jahre aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2962
21. Welche Forschungseinrichtungen und Studien befassen sich nach Kenntnis
der Bundesregierung mit der Situation ausgegrenzter und obdachloser Ju-
gendlicher in Deutschland seit dem Jahr 1980 (bitte detailliert und chrono-
logisch ausführen)?

22. Wie viele Jugendliche werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Ein-
richtungen der Obdachlosenhilfe betreut?
Wie viele Jugendliche sind in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe posta-
lisch oder melderechtlich erfasst (bitte nach Bundesländern und den Alters-
stufen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie 18. bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres seit dem Jahr 1990 aufschlüsseln)?

23. Wie haben sich die Ausgaben der Jugendhilfe seit dem Jahr 1990 in Bezug
auf Hilfen für diese Jugendlichen nach § 13 des Achten Buches Sozialge-
setzbuch (SGB VIII) und der Einzelfallhilfe entwickelt (bitte nach Bundes-
ländern aufschlüsseln)?

24. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zur Rückführung von minder-
jährigen Jugendlichen nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht § 1627 BGB
vor (bitte nach Geschlecht, den Altersstufen bis zur Vollendung des 15. Le-
bensjahres, vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie 18 bis
25 Jahre, Rückführung in das Elternhaus oder Jugendhilfeeinrichtungen so-
wie Bundesland der Rückführung aufschlüsseln)?

25. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu typischen Straftaten in der
Straßenkinderszene und der Entwicklung der Strafverfahren seit dem Jahr
1990 vor?

26. Wie viele Einrichtungen der Geschlossenen Unterbringung für Jugendliche
und Einrichtungen, die auch mit Methoden der Geschlossenen Unterbrin-
gung arbeiten, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland
(bitte nach Bundesländern, Einrichtungen der Geschlossenen Unterbrin-
gung und Einrichtungen, die auch mit Methoden der Geschlossenen Unter-
bringung arbeiten sowie nach öffentlicher, freier und privater Trägerschaft
sowie Entwicklung seit dem Jahr 1990 aufschlüsseln)?

27. Wie üben die zuständigen Landesbehörden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung ihre Kontrollfunktion gegenüber diesen besonderen Einrichtungen aus
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

28. Wie viele Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung in einer Ge-
schlossenen Unterbringung nach § 1631b BGB untergebracht (bitte nach
Bundesländern und Alter seit dem Jahr 1990 sowie nach Unterbringung
ohne Genehmigung nach § 1631b Satz 3 BGB sowie mit Genehmigung
nach § 1631b Satz 1 und 2 BGB aufschlüsseln)?

29. Sind der Bundesregierung die Forderungen des ersten Bundeskongresses
der Straßenkinder bekannt, und wenn ja, inwieweit unterstützt die Bundes-
regierung die Forderungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, und welche
Rolle kommt dabei den betroffenen Jugendlichen zu (bitte detailliert aus-
führen)?

Berlin, den 17. Oktober 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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