BT-Drucksache 18/2680

Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur UN-Resolution 1325

Vom 24. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2680
18. Wahlperiode 24.09.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz,
Ulle Schauws, Doris Wagner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen),
Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour,
Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Katja Dörner,
Kai Gehring, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche,
Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur UN-Resolution 1325

Die UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ aus dem Jahr 2000
war ein Meilenstein zur Anerkennung der besonderen Auswirkungen von be-
waffneten Konflikten auf Frauen und Mädchen. Sie wurde so zur Wegbereiterin
einer geschlechtersensiblen Friedens- und Sicherheitspolitik. Die Vereinten
Nationen (UN) haben ihren Anspruch auf eine bessere Beteiligung von Frauen in
allen Phasen des Konfliktmanagements in weiteren Resolutionen (1820, 1888,
1889, 1960, 2106 und 2122) konkretisiert und diese um Anstrengungen zur Ver-
meidung geschlechtsspezifischer und insbesondere sexueller Gewalt ergänzt.
Die Umsetzung obliegt jedoch den Mitgliedstaaten. Nationale Aktionspläne zur
Umsetzung der UN-Resolution 1325 sind ein sichtbares Zeichen dafür, dass sich
UN-Mitgliedstaaten für die genannten Ziele einsetzen. Deutschland hat sich mit
Verweis darauf, dass das Thema Gender ein „Mainstreamingthema“ sei, lange
geweigert, einen Nationalen Aktionsplan zu erstellen. Erst im Jahr 2012 hat die
Bundesregierung auf erfolgreichen Druck der Zivilgesellschaft und des Parla-
ments einen Nationalen Aktionsplan vorgelegt. Er soll die Bemühungen der
Bundesregierung zur Umsetzung der Resolution 1325 noch stärker strategisch
ausrichten und für einen kohärenten Ansatz sorgen.
Im April 2014 legte die Bundesregierung indessen – in Kontinuität ihres bis-
herigen Berichtswesens – einen „Vierten Bericht der Bundesregierung über
Maßnahmen zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Ver-
einten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit“ vor. Gleichzeitig veröffent-
licht die neue Führung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung (BMZ) unter Bundesminister Dr. Gerd Müller ein über-
sektorales Konzept „Gleichberechtigung der Geschlechter in der deutschen
Entwicklungspolitik“, in dem eine Neuauflage des Genderaktionsplans im BMZ
angekündigt wird.
Es ist folglich unklar, ob und wie die verschiedenen Maßnahmen zum Schutz
von Frauen in Konflikten miteinander verknüpft sind. Auch über aktuelle Um-
setzungsstände wurde bislang wenig bis gar nicht gegenüber der Öffentlichkeit
und dem Parlament kommuniziert.

Drucksache 18/2680 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Was ist der Umsetzungsstand des nationalen Aktionsplans zur Umsetzung

von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen?
a) Welche konkreten Maßnahmen in welchem finanziellen Umfang hat die

Bundesregierung zur Umsetzung des nationalen Aktionsplans ergriffen
(bitte nach Jahr, Maßnahme und Umfang auflisten)?

b) Plant die Bundesregierung, den Aktionsplan nach Ablauf zu erneuern?
Wenn ja, wie, und auf Grundlage welcher Erfahrungen?
Wenn nein, warum nicht?

c) In welchem Verhältnis steht der im Jahr 2012 erstellte Aktionsplan zum im
Jahr 2014 veröffentlichten „Vierten Umsetzungsbericht“?

2. Findet eine Verknüpfung zwischen dem „Aktionsplan zur Umsetzung von
Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen“, dem „Aktions-
plan zivile Krisenprävention“ sowie dem neu aufzulegenden Genderaktions-
plan im BMZ statt, bzw. ist eine Verknüpfung geplant?
Wenn ja, wie soll diese Verknüpfung konkret ausgestaltet werden?
Wenn nein, warum nicht?

3. Hält es die Bundesregierung für geboten, Maßnahmen z. B. der Aids-Be-
kämpfung oder Reduzierung von Kindersterblichkeit grundsätzlich der
Umsetzung der UN-Resolution 1325 zuzuschreiben?
Wenn ja, wie geschieht dies?
Wenn nein, gibt es klare Kriterien zur Trennung der humanitären Arbeit von
gezielten Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution 1325?

4. Welche Indikatoren hat die Bundesregierung erarbeitet, um eine Bewertung
von Projekten in Bezug auf die Umsetzung von Resolution 1325 und ihre
intendierte, nachhaltige Wirkung vor Ort vorzunehmen?

5. Wie systematisch beeinflusst die UN-Resolution 1325 den Blick der deut-
schen Außenpolitik, so wie es die Bundesregierung in der Einleitung des vier-
ten Umsetzungsberichts schreibt?
Welche Absprache und Koordination besteht zwischen den verschiedenen
Ministerien?

6. Inwiefern sind die im nationalen Aktionsplan der Bundesregierung angekün-
digten geschlechterspezifischen Fragen bereits bei den Indikatoren in Früh-
warnsystemen berücksichtigt?
Wie lauten die entsprechenden Indikatoren daraufhin?

7. Inwiefern werden lokale und regionale Fraueninitiativen, wie im nationalen
Aktionsplan angekündigt, bereits unterstützt, und wenn ja, wie geschieht
dies?

8. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den Umstand zu
ändern, dass es im Bereich „Partizipation“ bisher nicht gelungen ist, Frauen
an Friedensverhandlungen zu beteiligen?

9. Aus welchen Haushaltstiteln werden Maßnahmen zur Förderung der Ge-
schlechtergerechtigkeit und von Frauen in Entwicklungsländern bereitge-
stellt, und wie hoch waren die Mittel jeweils in den Jahren 2014 und 2015
(bitte jeweils nach Umfang, Einzelplan, Titel und Gesamtvolumen auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2680
10. Inwiefern und bis wann plant die Bundesregierung die Wiedereinführung
der Zielgröße Gender im Einzelplan 23?
Wenn keine Wiedereinführung geplant ist, warum nicht?

11. Ist die Einführung eines systematischen Gender-Budgeting für den Bundes-
haushalt und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länderhaushalte ge-
plant?
Wenn nein, warum nicht?

12. Bis wann ist die Neuauflage des Genderaktionsplans im BMZ geplant?
a) Inwiefern ist im Rahmen der Erstellung ein Austausch mit der Zivil-

gesellschaft und dem Parlament geplant?
b) Bis wann ist eine Evaluation der Umsetzung des im Jahr 2012 ausgelau-

fenen Genderaktionsplans zu erwarten, und durch wen wird diese durch-
geführt?

c) Inwiefern ist eine systematische Rechenschaftslegung, etwa in Form
einer regelmäßigen schriftlichen Berichterstattung gegenüber Parlament
und Zivilgesellschaft, geplant?

d) Inwiefern sind für den Genderaktionsplan konkrete Ziele, klare Um-
setzungsmechanismen und messbare Indikatoren geplant?

13. Warum war die Bundesrepublik Deutschland nicht wie 79 andere Länder
bei der Konferenz zur Beendigung von sexueller Gewalt in Konflikten vom
10. bis 13. Juni 2014 in London auf Ministerebene vertreten?

14. Wie bringt sich die Bundesregierung in den Peking-+20-Prozess ein?
15. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf das Thema

Gender bei der Etablierung neuer nachhaltiger Umwelt- und Entwicklungs-
ziele („Post-2015“-Prozess)?

16. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Thema Gender ein
„stand-alone goal“ bleibt?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 24. September 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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