BT-Drucksache 18/2645

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/2230 - Entwurf eines Gesetzes zur Teilauflösung des Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung

Vom 24. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2645
18. Wahlperiode 24.09.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/2230 –

Entwurf eines Gesetzes zur Teilauflösung des Sondervermögens
„Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung

A. Problem
Im Fonds „Aufbauhilfe“ wurden zur Beseitigung von Hochwasserschäden insgesamt
8 Mrd. Euro eingestellt, von denen laut Verordnung der Bundesregierung über die
Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“ 1,5 Mrd. Euro dem
Bund zur Verwendung zustehen (Titelgruppe 01) und 6,5 Mrd. Euro den betroffenen
Ländern (Titelgruppe 02). Da vom Bund verwendbare Mittel in Höhe von 1 Mrd.
Euro entgegen der ursprünglichen Schätzung nicht benötigt werden, ist beabsichtigt,
diesen Betrag im Bundeshaushalt 2014 zu vereinnahmen.

B. Lösung
Mit dem Gesetzentwurf wird die Ermächtigung geschaffen, beim Fonds „Aufbau-
hilfe“ vom Bund verwendbare, aber nicht benötigte Mittel auch vor der Schlussab-
rechnung des Fonds im Bundeshaushalt zu vereinnahmen.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Aus der Kürzung der Ausgabeseite des Fonds „Aufbauhilfe“ resultieren voraussicht-
lich folgende Mehreinnahmen:

2014 2015 2016 2017
Mehreinnahmen
(Millionen Euro) 1 000 - - -

Die Festlegung der Einnahmen des Bundes erfolgt im Haushaltsgesetz 2014 beim
Einzelplan 60.

Drucksache 18/2645 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Es werden keine Informationspflichten eingeführt, geändert oder abgeschafft.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Durch das Gesetz entsteht der Verwaltung kein nennenswerter Erfüllungsaufwand;
der Wirtschaftsplan des Fonds ist um einen Einnahmetitel zu ergänzen und die Bu-
chung haushaltstechnisch vorzunehmen.

F. Weitere Kosten
Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2645
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2230 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 24. September 2014

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch
Vorsitzende und Berichterstatterin

Norbert Barthle
Berichterstatter

Johannes Kahrs
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter

Drucksache 18/2645 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Johannes Kahrs, Dr. Gesine Lötzsch
und Sven-Christian Kindler

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2230 in seiner 51. Sitzung am 11. Sep-
tember 2014 beraten und an den Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für
Verkehr und digitale Infrastruktur und an den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung zur Mit-
beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Im Fonds „Aufbauhilfe“ wurden zur Beseitigung von Hochwasserschäden insgesamt 8 Mrd. Euro eingestellt,
von denen laut Verordnung der Bundesregierung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds
„Aufbauhilfe“ 1,5 Mrd. Euro dem Bund (Titelgruppe 01) und 6,5 Mrd. Euro den betroffenen Ländern (Titel-
gruppe 02) zur Verwendung zustehen. Da vom Bund verwendbare Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro entgegen
der ursprünglichen Schätzung nicht benötigt werden, soll der Bund mit dem Gesetzentwurf ermächtigt werden,
diesen Betrag auch schon vor der Schlussrechnung im Bundeshaushalt 2014 zu vereinnahmen.
Die Ausgabemöglichkeiten der Länder werden durch den Gesetzentwurf nicht berührt; auch leisten die Länder
lediglich einen Finanzierungsbeitrag zu Mitteln, die sie selbst verausgaben dürfen (Titelgruppe 02). Die Hand-
lungsfähigkeit des Fonds bleibt durch den Gesetzentwurf zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbau-
hilfe“ und zur Änderung der Verordnung der Bundesregierung über die Verteilung und Verwendung der Mittel
des Fonds „Aufbauhilfe“ in vollem Umfang gewährleistet.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Vorlage 18/2230 in seiner 15. Sitzung am
24. September 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2230 anzunehmen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit der Vorlage 18/2230 in seiner 7.
Sitzung am 2. Juli 2014 befasst und eine gutachtliche Stellungnahme beschlossen. Gemäß der Stellungnahme
weist der Gesetzentwurf einen klaren Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie auf, sodass eine Prüfbitte
nicht erforderlich ist.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 20. Sitzung am 24. September 2014 beraten und sodann mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu emp-
fehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2230 unverändert anzunehmen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2645

B. Besonderer Teil
Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird auf den Gesetzentwurf verwiesen.

Berlin, den 24. September 2014

Norbert Barthle
Berichterstatter

Johannes Kahrs
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.