BT-Drucksache 18/226

Aufkommen und Zukunft der Bankenabgabe

Vom 19. Dezember 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/226
18. Wahlperiode 19.12.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Roland Claus, Klaus Ernst,
Susanna Karawanskij, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.

Aufkommen und Zukunft der Bankenabgabe

Der Deutsche Bundestag hat Ende 2010, vor dem Eindruck milliardenschwerer
Bankenrettungspakete, die Einführung einer Bankenabgabe beschlossen. Mit der
Bankenabgabe wird der Restrukturierungsfonds gespeist, aus dem zukünftige
Bankenrettungen finanziert werden sollen. Nach ursprünglichen Schätzungen
sollte die Bankenabgabe ursprünglich etwa 1,2 Mrd. Euro jährlich erbringen.
Die bisherigen Zahlungen blieben aber deutlich hinter diesen Erwartungen
zurück (Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, Pressemitteilung vom
22. November 2013). Das Erreichen der Zielgröße des Restrukturierungsfonds
von 70 Mrd. Euro scheint damit auf absehbare Zeit illusorisch.
Auf europäischer Ebene wird derzeit über die europaweite Einführung von Ban-
kenabgaben beraten. Parallel zu den Verhandlungen zur EU-weiten Banken-
abwicklungsrichtlinie wird die auf die Staaten der Bankenunion zugeschnittene
Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken
verhandelt.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD unterstützt den „zügigen
Aufbau eines einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds, der perspektivisch
durch Bankenabgaben finanziert werden soll“.
Vor diesem Hintergrund gehört die Bankenabgabe insbesondere hinsichtlich der
Höhe und der Ausgestaltung auf den Prüfstand.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe haben die Banken in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Zah-

lungen nach der Restrukturierungsfonds-Verordnung geleistet (bitte getrennt
nach Bankengruppen und unter Angabe der Anzahl der Banken aufschlüs-
seln)?

2. Welches waren in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils die 20 größten
Einzelbeiträge (bitte mit Nennung der jeweiligen Institute)?

3. Welches waren in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils die fünf kleinsten
Einzelbeiträge?

4. Wie viel der gesamten Jahresbeiträge entfiel auf die Komponente beitrags-
pflichtige Passiva, und wie viel auf die Komponente Derivate?

5. Auf wie viele Institute konzentrierte sich in den Jahren 2011, 2012 und 2013
75 bzw. 90 Prozent der im jeweiligen Beitragsjahr erhobenen Gesamtsumme
der Bankenabgabe?

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6. Wie hoch sind die Verluste, die nach vorläufigem Stand seit dem Jahr 2008
bis heute im Zusammenhang mit Unterstützungs- und Rettungsmaßnahmen
für Finanzinstitute im Zuge der Banken- und Finanzkrise den deutschen öf-
fentlichen Haushalten unter anderem durch Zahlungen aus dem Sonder-
fonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) entstanden sind (bitte mit Be-
gründung)?

7. In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung in den nächsten Jahren mit
Beiträgen aus der Bankenabgabe?

8. In welcher Höhe hat der Restrukturierungsfonds inzwischen Mittel ange-
sammelt?

9. Bei wie viel Finanzinstituten wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013
Einzelbeiträge der Bankenabgabe durch die Zumutbarkeitsgrenze oder Be-
lastungsobergrenze gekappt (bitte nach den beiden Grenzen getrennt ange-
ben und die absolute Anzahl der Finanzinstitute sowie deren prozentualer
Anteil an allen zahlungspflichtigen Finanzinstituten nennen)?

10. Bei wie viel Finanzinstituten entsprachen in den Jahren 2011, 2012 und
2013 die Einzelbeiträge dem Mindestbeitrag (bitte die absolute Anzahl der
Finanzinstitute sowie deren prozentualer Anteil an allen zahlungspflich-
tigen Finanzinstituten nennen)?

11. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Jahresbeiträge
gemäß § 3 der Restrukturierungsfonds-Verordnung (Zumutbarkeitsgrenze
und Belastungsobergrenze) gestundet?

12. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2012 und 2013 in den Vorjahren ge-
stundete Jahresbeiträge gemäß § 3 der Restrukturierungsfonds-Verordnung
nacherhoben?

13. In welcher Höhe werden gestundete Beiträge aus dem Jahr 2011 gemäß § 8
Absatz 3 der Restrukturierungsfonds-Verordnung endgültig nicht mehr
nacherhoben?

14. In welcher Höhe wurden Beiträge zur Bankenabgabe, aufgrund des Abkom-
mens mit Großbritannien zur Vermeidung von Doppelbelastungen, rück-
erstattet bzw. ihre Rückerstattung beantragt?

15. In welchen Vermögenstiteln wurden die Gelder des Restrukturierungsfonds
in welchem Umfang angelegt?

16. Welche Gewinne oder Verluste resultierten bisher aus der Anlage der einge-
zahlten Gelder (bitte in absoluten und prozentualen Werten angeben)?

17. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung eine Bankenabgabe (bitte nach Staaten, Berechnungs-
grundlage und Aufkommen aufschlüsseln)?

18. Ist die Bankenabgabe nach dem Restrukturierungsgesetz nach Auffassung
der Bundesregierung in ihrer Bemessung mit den derzeitigen Entwürfen für
die Bankenabwicklungsrichtlinie und für die Verordnung für den einheit-
lichen Abwicklungsmechanismus kompatibel, und wenn nicht, welche Än-
derungen wären notwendig?

19. Für welche Ausgestaltung der Bankenabgabe setzt sich die Bundesregie-
rung im Rahmen der Verhandlungen zur Bankenabwicklungsrichtlinie und
dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus ein?

20. Welchen anteiligen finanziellen Beitrag an der Zielausstattung des europä-
ischen Abwicklungsmechanismus hat Deutschland zu erbringen?

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21. Hält die Bundesregierung die Bankenabgabe in der derzeitigen Form für
ausreichend hoch, sowohl im Hinblick auf die bisher gezahlten Beiträge als
auch im Hinblick auf die gemäß der geplanten Bankenabwicklungsrichtlinie
angestrebte Zielausstattung von Abwicklungsfonds?

22. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
der gemeinsame europäische Abwicklungsfonds seine Zielausstattung tat-
sächlich in zehn Jahren erreicht?

23. Plant die Bundesregierung Änderungen an der Art der Bemessung der Jah-
resbeiträge?

24. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, dass das Finanzmarktgremium seit Anfang der 18. Wahlperiode
wegen fehlender Fortbestandsregelung für mehrere Monate nicht arbeitsfä-
hig ist?

25. Befürwortet die Bundesregierung für das Finanzmarktgremium eine Fortbe-
standsregelung für den Übergang zwischen Wahlperioden analog zum Par-
lamentarischen Kontrollgremium (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 17. Dezember 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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