BT-Drucksache 18/224

Kundenakquisition bei der Debeka

Vom 19. Dezember 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/224
18. Wahlperiode 19.12.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst,
Dr. Andre Hahn, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Petra Pau, Frank Tempel,
Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann
und der Fraktion DIE LINKE.

Kundenakquisition bei der Debeka

Das „Handelsblatt“ hat in den vergangenen Tagen eine Reihe von zweifelhaften
Praktiken des größten privaten Krankenversicherers, der Debeka, bei der Neu-
anwerbung von Kunden aufgedeckt. Einerseits geht es dabei um offenbar krimi-
nelles Verhalten. Beamtinnen und Beamte in Schlüsselpositionen sollen von
Debeka-Vertriebsmitarbeiterinnen und Vertriebsmitarbeitern bestochen worden
sein, um an die persönlichen Daten von neuen Beamtenanwärterinnen und
Beamtenanwärtern zu gelangen. Hierzu liegen nach Auskunft des „Handels-
blatt“ eidesstattliche Versicherungen vor, die besagen, dass Adressdaten gegen
Bargeld gehandelt wurden.
Andererseits geht es aber auch um ein riesiges System von sogenannten Vertrau-
ensmitarbeitern bzw. Tippgebern. Dies sind u. a. Beamtinnen und Beamte, die
der Debeka Tipps geben, welche Kollegin oder welcher Kollege noch keine pri-
vate Krankenversicherung abgeschlossen hat. Daraufhin werden die Vertriebs-
mitarbeiterinnen oder Vertriebsmitarbeiter der Debeka tätig. Das „Handelsblatt“
hat Informationen, wonach es mindestens 10 000 solcher „Vertrauensmitarbei-
ter“ gebe.
Die Debeka ist vorbehaltlich der internen und externen Prüfungen durch eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin) der Ansicht, dass dieses Verfahren legal sei. Es gibt aber
auch eine Reihe von Juristinnen und Juristen, die diese Ansicht nicht teilen. In
Betracht kommen u. a. Verstöße gegen den Datenschutz sowie die Nichtbeantra-
gung der Erlaubnis des Dienstherrns, einer Nebentätigkeit nachgehen zu kön-
nen. Zudem wäre eine solche Nebentätigkeit nach Ansicht des Fachanwalts
Dr. Johannes Bender nicht genehmigungsfähig.
Zweifelhaft wäre auch die Praxis, wenn diese „Vertrauensmitarbeiter“, die Fi-
nanzprodukte der Debeka empfehlen, Vorgesetzte und ggf. sogar Prüfende sind
– wie z. B. Schulleiter gegenüber Referendaren. Die Frage, ob auch Dienst-
räume zum Verkauf von Versicherungen genutzt werden dürfen, bedarf einer
Prüfung. An manchen Büros von „Vertrauensmitarbeitern“ sollen, Berichten zu-
folge, nicht nur Name und Funktion des Beamten/der Beamtin, sondern auch das
Logo der Debeka angebracht sein.
Die Vertrauensmitarbeiterinnen und Vertrauensmitarbeiter sollen für ihre
Dienste von der Debeka Prämien und Provisionen erhalten. Für die 30 Top-Ver-
trauensmitarbeiter wurde nach Informationen der Fragesteller für das Jahr 2013
– wie in den Vorjahren – ein Wettbewerb als Anreiz („Incentive“) ausgelobt. Den

Drucksache 18/224 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„Spitzenvertrauensmitarbeitern“ wurden Einladungen des Debeka-Vorstandes,
Sonderprovisionen oder Reisegutscheine für eine Schiffsreise in Aussicht ge-
stellt. Außerdem wurde auch die Anwerbung anderer Vertrauensmitarbeiter in
den Behörden mit Prämien und Provisionen belohnt. Entstanden ist ein Netz von
Versicherungsvermittlern und Untervermittlern mit Provisionen und Unterpro-
visionen. Die Einkünfte aus den Versicherungsgeschäften überstiegen bei eini-
gen Beamtinnen und Beamten sogar die Dienstbezüge; teils deutlich.
Nach Ansicht der Debeka sei dieses System mit Prämien und Provisionen für ge-
worbene Kunden mit der Freundschaftswerbung bei einem Zeitungsabonnement
oder einer Fitnessstudiomitgliedschaft vergleichbar. Den Fragestellern ist je-
doch weder eine Zeitung noch ein Fitnesstudio bekannt, wo nachweislich ein
derart großes Netz an „Tippgebern“ unterhalten worden wäre oder wo es Ziel-
vereinbarungen und größere Datenschutzverletzungen gegeben hätte, geschweige
denn ein dem Schneeballsystem ähnliches Multi-Level-Marketing mit der An-
werbung weiterer „Tippgeber“ existierte.
Die Debeka ist der größte private Krankenversicherer und in der Beamtenschaft
mit großem Abstand Marktführer. Beamtinnen und Beamte sind in der Debeka
deutlich überrepräsentiert. Ein derart riesiges Vertriebsnetz, welches offensicht-
lich in viele Behörden hineinreicht, könnte ein Grund dafür sein. Schließlich
stellt sich die Frage, ob auch andere Versicherungen ähnliche Vertriebsmodelle
unterhalten oder unterhielten.
Am 10. Dezember 2013 berichtete das „Handelsblatt“ zusätzlich, dass bereits im
August 2013 das Bundesministerium der Finanzen (BMF) durch Mitteilung
eines anonymen Whisleblowers, einem ehemaligen Debeka-Mitarbeiter, über
die Existenz von Vertrauensmitarbeitern der Debeka informiert wurde. Diese
sollen Daten über junge Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter weiterge-
geben haben. Der Whistleblower machte das BMF auch auf die Tatsache auf-
merksam, dass die Vertrauensmitarbeiter ihre Einnahmen nicht versteuert haben.
Auffallend häufig sollen nach diesem Artikel Beamtinnen und Beamte der Fi-
nanzverwaltung und insbesondere der Oberfinanzdirektionen hohe Provisionen
erhalten haben. Das läge daran, dass in den entsprechenden Behörden die Infor-
mationen über Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter zusammenflössen.
Das BMF sei allerdings trotz dieser Whistleblowerinformation weitgehend un-
tätig geblieben. Die BaFin habe keinen „aufsichtlichen Missstand“ festgestellt.
Die folgenden Fragen nach Beamtinnen und Beamten beziehen sich, sofern die
Bundesregierung dies erfolgreich innerhalb der Antwortfrist abfragen kann,
auch auf die Beamtinnen und Beamten der Länder, sonst auf die dem Bund un-
terstehenden Beamtinnen und Beamten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung bzw. die BaFin Kenntnis über Beamtinnen und

Beamte sowie Angestellte des Bundes, die als „Vertrauensmitarbeiter“ oder
„Tippgeber“ der Debeka fungiert haben, also gegen Prämien Kontaktdaten
von Kolleginnen und Kollegen weitergegeben haben?
Wenn ja, von wie vielen Fällen hat sie Kenntnis?

2. Hat die Bundesregierung bzw. die BaFin Kenntnis, wie viele Beamtinnen und
Beamte sowie Angestellte des Bundes neben ihrer Diensttätigkeit als Versi-
cherungsvermittler für die Debeka tätig sind (bitte die Zugehörigkeit der Be-
amtinnen und Beamten zu einzelnen Behörden aufschlüsseln)?

3. Hat die Bundesregierung bzw. die BaFin Kenntnis über Beamtinnen und
Beamte, die eine entsprechende Funktion bei anderen Versicherungsgesell-
schaften als der Debeka übernommen haben (bitte die Zugehörigkeit der Be-
amtinnen und Beamten zu einzelnen Behörden aufschlüsseln)?
Wenn ja, in wie vielen Fällen, und bei welchen Gesellschaften?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/224
4. Unter welchen Voraussetzungen sind solche (Neben-)Tätigkeiten genehmi-
gungspflichtig durch den Dienstherrn?
Welche beamtenrechtlichen Regelungen sind hier einschlägig?
Ist bei einer Tätigkeit für mehrere Versicherer jeweils eine Genehmigung
einzuholen?
Gilt die Genehmigung nur bis zu einer gewissen Provisionshöhe?
Ist die Genehmigung periodisch zu erneuern?

5. Unter welchen Voraussetzungen sind solche (Neben-)Tätigkeiten genehmi-
gungsfähig und wann nicht?
Welche beamtenrechtlichen Regelungen sind hier einschlägig?

6. In wie vielen Fällen wurden solche (Neben-)Tätigkeiten dem Dienstherrn
angezeigt, da es sich im konkreten Fall nicht um eine genehmigungspflich-
tige, sondern anzeigepflichtige Nebentätigkeit handelte?
Um welche Tätigkeiten handelt es sich hierbei regelhaft (ggf. exempla-
risch)?

7. In wie vielen Fällen wurden solche Tätigkeiten genehmigt, und um welche
Versicherungsgesellschaften handelte es sich hierbei (bitte die Zugehörig-
keit der Beamtinnen und Beamten zu einzelnen Behörden aufschlüsseln)?

8. In wie vielen Fällen wurden solche Tätigkeiten nicht genehmigt (bitte die
Zugehörigkeit der Beamtinnen und Beamten zu einzelnen Behörden auf-
schlüsseln)?

9. Welche beamtenrechtlichen Konsequenzen hat die Ausübung einer geneh-
migungspflichtigen (Neben-)Tätigkeit, für die
a) keine Genehmigung eingeholt wurde,
b) die Genehmigung verweigert wurde oder
c) die Ausübung einer anzeigepflichtigen (Neben-)Tätigkeit, die nicht an-

gezeigt wurde?
10. Wann verstößt die Nebentätigkeit eines Beamten oder einer Beamtin für

eine Versicherung gegen das Gebot zur vollen Hingabe an den Beruf nach
§ 34 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG)?
Sind solche Verstöße im Rahmen der Berichte über die Kundenakquisition
der Debeka aus Sicht der Bundesregierung erkennbar?

11. Unter welchen Voraussetzungen sind Prämien oder Provisionen aus solchen
Tätigkeiten dem Dienstherrn bzw. der Dienstherrin mitzuteilen und zu ver-
steuern?
Wenn ja, wie sind sie zu versteuern?

12. Ist es der Bundesregierung bekannt, ob erhaltene Provisionen und Prämien
aus der Vermittlung in großer Mehrheit auch tatsächlich ordnungsgemäß
versteuert wurden?
Gibt es Hinweise auf Fälle, in denen dies nicht so war?
Wie viele Beamtinnen und Beamte des Bundes haben nach Kenntnis der
Bundesregierung neben ihrer Besoldung Einkünfte von Versicherungen ver-
steuert?

13. Ist es der Bundesregierung bekannt, ob Beamtinnen und Beamte sowie An-
gestellte des Bundes neben oder während ihrer Diensttätigkeit als Versiche-
rungsvermittler oder als sonstige Finanzberater auf Honorar- oder Provi-
sionsbasis „nebenberuflich“ tätig sind?

Drucksache 18/224 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wenn ja, um wie viele handelt es sich, und wo sind diese tätig (bitte auf-
schlüsseln)?

14. Wurden die Regelungen der EU-Vermittlerrichtlinie korrekt eingehalten
z. B. hinsichtlich der Erlaubnis, Haftung, Sachkunde und Auskunftsertei-
lung?
Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung
der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht unter Berücksichtigung der
berichteten Kundenakquisition bei der Debeka und ggf. bei anderen Versi-
cherungen?

15. Welche Regelungen bestehen in Bezug auf die Annahme von Geschenken
bei Beamtinnen und Beamten?
Welcher Wert darf nicht überschritten werden?
Gibt es Regelungen über die Häufigkeit?

16. Inwieweit sieht es die Bundesregierung als problematisch an, wenn in Be-
hörden Vorgesetzte ihren Untergebenen oder Prüfer ihren Prüflingen Fi-
nanzprodukte einer bestimmten Versicherung nahelegen?
Müssen Beamtinnen und Beamte sowie vergleichbare Angestellte, wenn sie
Personal- und/oder Prüfungsverantwortung übernehmen, eine Erklärung
unterschreiben, die ein solches Handeln ausschließt?

17. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Vorgesetzte ihren Unter-
gebenen oder Prüfer ihren Prüflingen Finanzprodukte einer bestimmten
Versicherung nahelegten?
Wenn ja, was waren die Konsequenzen?

18. Wie viele Beamtinnen und Beamte haben sich bereits vor Gericht wegen
solcher und ähnlicher Geschäfte mit der Debeka und/oder anderen Versiche-
rungen verantworten müssen?
Wie viele Verfahren endeten mit einer Verurteilung, und wie viele Beamtin-
nen und Beamte sind deshalb aus dem Dienst entfernt worden?

19. Wie viele Beamtinnen und Beamte haben beamtenrechtliche Konsequenzen
erfahren müssen als Folge ihrer (Neben-)Tätigkeit für eine Versicherung?
Um welche Versicherungen handelte es sich?
Um welche Arten der Sanktionierung handelte es sich?

20. Ist Werbung für und der Verkauf von Produkten im Allgemeinen und der
Vertrieb von Versicherungen im Speziellen in Räumlichkeiten des Bundes
gestattet?
Wenn ja, mit welchen Einschränkungen?

21. An wie vielen Büros in Bundesbehörden ist ein Debeka-Logo angebracht
(falls nicht bekannt, bitte schätzen)?

22. Wie viele Untersuchungen zu solcherlei Nebentätigkeiten von Beamtinnen
und Beamten oder Angestellten wurden in den Behörden durchgeführt?
Was waren die Ergebnisse dieser Untersuchungen?
Sind solche Untersuchungen geplant, und wenn ja, in welchem Umfang?

23. Verstoßen Versicherungsmitarbeiter, die illegal Kontaktdaten von Tippge-
bern erworben haben und sie zur Kundenakquise nutzen, selbst gegen das
Gesetz?
Wenn ja, welche Gesetze kommen in Betracht?
Gibt es hier ggf. zusätzlichen gesetzgeberischen Regelungsbedarf?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/224
24. Verstoßen die bislang bekannt gewordenen Praktiken aus Sicht der Bundes-
regierung gegen die Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft
und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?
Welche Folgen würden sich für die Kundinnen und Kunden, für die Vermit-
telnden und die Versicherungsunternehmen ergeben, wenn das der Fall
wäre?
Falls Verstöße gegen diese Regelungen nachgewiesen werden könnten, wären
eine Nichtigkeit der Versicherungsverträge oder aber Strafzahlungen denk-
bar?
Hat das Bundeskartellamt bereits Untersuchungen eingeleitet?

25. Wie wird die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Regelungen in-
nerhalb des öffentlichen Dienstes kontrolliert, beispielsweise, ob derjenige,
über den der „Vertrauensmitarbeiter“ Daten weitergeben will, diesem Vor-
gang zugestimmt hat, bevor die Daten tatsächlich weitergegeben werden?

26. Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um
zweifelhafte oder anfechtbare Vertriebspraxen zu unterbinden?

27. Wird es als Konsequenz aus den Berichten über die Kundenakquisition der
Debeka in Bundesbehörden eine Abfrage an die Beamtinnen und Beamten
sowie an die Angestellten geben, ob nicht genehmigte Nebentätigkeiten
ausgeführt werden?

28. Was ist der Inhalt des Informationsschreibens (siehe die Antwort der Bundes-
regierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 18/170), das das Bundesministerium des Innern
am 26. November 2013 zu Regelungen des Nebentätigkeitsrechts verschickt
hat?
Ist es sichergestellt, dass alle Beamtinnen und Beamten dieses Schreiben er-
halten?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung vergleich-
bare Schreiben verschickt?

29. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
einzelnen Bundesländern ergriffen als Konsequenz aus den Berichten über
die Kundenakquisition der Debeka (ggf. bitte bei den einzelnen Bundeslän-
dern abfragen)?

30. Sind die Rechtsform einer Versicherung (z. B. VVaG oder AG), die Tatsa-
che der Gründung einer Versicherung vor über 100 Jahren als Selbsthilfe-
einrichtung oder aber die langandauernde Verwurzelung in der Beamten-
schaft Argumente, die die Debeka in ihrer Pressemitteilung zu den erhobe-
nen Vorwürfen aufführt, von irgendeiner Relevanz für die rechtlichen Be-
wertungen der beschriebenen Aktivitäten?

31. Ist es vorstellbar, dass gewisse Formen von Vertrieb, Beratung, Marketing
oder Verkauf von Versicherungen innerhalb der Behörden und/oder wäh-
rend der Dienstzeit legal stattfinden?
Wenn ja, welche, in welchen Versicherungssparten, und unter welchen Be-
dingungen (ggf. exemplarisch)?

32. Teilt die Bundesregierung die Forderung, gesetzgeberisch klarzustellen,
dass Vertrieb, Beratung, Marketing und Verkauf von Versicherungen inner-
halb der Dienstzeiten sowie in den Liegenschaften des Bundes untersagt
sind und ein Zuwiderhandeln angemessen bestraft wird (bitte begründen)?
Gibt es hierzu bereits Beratungen mit den Ländern?

Drucksache 18/224 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
33. Unterhalten Versicherungen, wie die Debeka, in Liegenschaften des Bundes
Versicherungsbüros (z. B. als Mieter)?
Gibt es dafür besondere Konditionen bzw. Gruppenverträge?

34. Auf welchem Wege prüft die für die Versicherungsaufsicht zuständige Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ob sich Versicherungen gesetz-
lich unzulässiger Vertriebsstrukturen bedienen?
Mit welchen Prüfungsinstrumenten kann die BaFin derartige Strukturen
selbständig aufdecken?
In welcher Reichweite und Frequenz werden diese Prüfungsinstrumente
von der BaFin eingesetzt?

35. Wie hat die BaFin auf die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Debeka
reagiert?
Hatte die BaFin im Rahmen ihrer Beaufsichtigung der Debeka aus eigenem
Aufsichtshandeln Hinweise auf die im Raum stehenden Vorwürfe?

36. Ist die Information richtig, dass dem BMF bereits im August 2013 ein ano-
nymes Schreiben eines ehemaligen Debeka-Mitarbeiters vorlag, in dem
viele der in dieser Kleinen Anfrage genannten Vorwürfe gegen die Debeka
und die Vertrauensmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aufgeführt sind?
Wenn ja, was genau ist der Inhalt dieses Schreibens?

37. Was hat das BMF ggf. aufgrund der Informationen des ehemaligen Debeka-
Mitarbeiters unternommen?

38. Hat die BaFin tatsächlich keinen „aufsichtlichen Missstand“ in den geäußer-
ten Vorwürfen erkennen können?
Wie hat sie dies begründet?
Ist diese Darstellung nach Auffassung des BMF plausibel?

39. Ist die Steuerfahndung in Rheinland-Pfalz, wo sich der Sitz der Debeka be-
findet, nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich aktiv geworden?

40. Fanden bislang Abgleiche zwischen den versteuerten Einkommen von Ver-
trauensmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie den gezahlten Provisionen
nach den Unterlagen der Debeka statt?

41. Gab es außer dem genannten Schreiben ggf. noch vergleichbare Hinweise,
die an das BMF, die BaFin oder nach Kenntnis der Bundesregierung die
Steuerbehörden gerichtet waren?
Wenn ja, wann gingen diese ein, was war deren Inhalt, und welche Handlun-
gen folgten diesen Informationen mit welchem Ergebnis?

42. Gibt oder gab es zur Aufdeckung von Steuervergehen von Vertrauensmitar-
beiterinnen und -mitarbeitern eine Kooperation zwischen der BaFin und
Steuerbehörden, und wenn ja, was sind die Erfahrungen und Ergebnisse?
Hält die Bundesregierung eine solche Kooperation für notwendig, und wird
sie die BaFin anweisen, verstärkt zu kooperieren?

Berlin, den 17. Dezember 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.