BT-Drucksache 18/2046

Maßnahmen zur Begünstigung der in das Rentenpaket nicht einbezogenen Versicherten

Vom 3. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2046
18. Wahlperiode 03.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer,
Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler,
Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Maßnahmen zur Begünstigung der in das Rentenpaket nicht einbezogenen
Versicherten

Am 1. Juli 2014 trat das Rentenpaket in Kraft. Die Entscheidung der Bundes-
regierung, die neuen Leistungen in Höhe von jährlich mindestens 10 Mrd. Euro
fast komplett über die Rentenkasse und nicht über Steuern zu finanzieren, hat
gravierende Folgen. Versicherte, die nicht nur nichts bzw. wenig von den neuen
Leistungen haben, müssen diese sogar über ein geringeres Rentenniveau sowie
über höhere Rentenbeiträge finanzieren. Sie sind die Verliererinnen und Verlie-
rer des Rentenpakets. Für diejenigen Versicherten etwa, deren Rente nicht zum
Leben reicht oder deren gesundheitlicher Zustand eine weitere Arbeit unmöglich
macht, wird darüber hinaus der Spielraum für zielgerichtete Leistungsverbesse-
rungen mutmaßlich auf Jahrzehnte hinaus eingeengt. Schon jetzt muss die Bun-
desregierung einräumen, dass etwa die solidarische Lebensleistungsrente unter
einem Finanzierungsvorbehalt steht. Doch selbst wenn sie käme, würden weniger
als 1 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner davon profitieren (Antwort der Bun-
desregierung auf die Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/115).
Es ist fraglich, was unter diesen Voraussetzungen für die Verliererinnen und Ver-
lierer des Rentenpakets überhaupt noch möglich ist.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie groß ist nach Inkrafttreten des Rentenpakets der verbleibende finanzielle

Spielraum für Leistungsverbesserungen in der Altersvorsorge
a) in dieser Legislatur und
b) in den Jahren 2017 bis 2030?

2. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen,
um die Leistungen für Rentnerinnen und Rentner zu verbessern, die nicht
vom Rentenpaket profitieren, es aber über niedrigere Rentenanpassungen in
Höhe von 1,6 Prozent im Jahr 2030 mitfinanzieren?

3. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen,
um die Leistungen für künftige Rentnerinnen und Rentner zu verbessern, die
nicht vom Rentenpaket profitieren, es aber über höhere Rentenbeiträge in
Höhe von 0,3 Prozent im Jahr 2030 mitfinanzieren?

Drucksache 18/2046 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um den Beschäftigten unter 63 Jahren, die keinen Anspruch auf eine Er-
werbsminderungsrente haben, die Weiterbeschäftigung bis zum Erreichen
der Regelaltersgrenze zu ermöglichen?

5. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Leistungen für langjährig Versicherte mit weniger als 45 Ver-
sicherungsjahren zu verbessern, die eine so niedrige Rente erwarten, dass
sie auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen sind?

6. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Leistungen für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsi-
cherung im Alter zu verbessern?

7. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Leistungen für Rentnerinnen und Rentner zu verbessern, die
bereits seit der Zeit vor dem 1. Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente be-
ziehen?

8. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Leistungen für schwerbehinderte Personen zu verbessern, die
aufgrund der Erhöhung der Regelaltersgrenze von 63 auf 65 Jahre für den
abschlagsfreien Bezug einer Erwerbsminderungsrente Abschläge in Kauf
nehmen müssen?

9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Erziehungsleistung von Eltern mit vor dem Jahr 1992 geborenen
Kindern besser anzuerkennen, die aufgrund der Anrechnung auf die Grund-
sicherung im Alter nicht bzw. kaum von der sog. Mütterrente profitieren?

10. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Erziehungsleistung von Eltern mit vor dem Jahr 1992 geborenen
Kindern besser anzuerkennen, die aufgrund der Anrechnung auf die Hinter-
bliebenenrente nicht im vollen Umfang von der sog. Mütterrente profitie-
ren?

11. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Erziehungsleistung von Eltern mit vor dem Jahr 1992 geborenen
Kindern besser anzuerkennen, die erst nach dem 1. Juli 2014 in Rente gehen
und die aufgrund einer während der Erziehung ausgeübten Beschäftigung
nicht im vollen Umfang von der sog. Mütterrente profitieren?

12. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Erziehungsleistung solcher Eltern mit vor dem Jahr 1992 gebo-
renen Kinder besser anzuerkennen, die trotz der sog. Mütterrente aufgrund
fehlender Beitragszeiten die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren
nicht erreichen?

13. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Rentnerinnen und Rentner sowie die Beitragszahlerinnen und
Beitragszahler finanziell zu entlasten, indem auch die Einkommen, die über
der Beitragsbemessungsgrenze liegen, für die Finanzierung der sog. Mütter-
rente herangezogen werden?

14. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Rentnerinnen und Rentner sowie die Beitragszahlerinnen und
Beitragszahler finanziell zu entlasten, indem auch die über die Berufsver-
bände Versicherten oder etwa Beamte und Bundestagsabgeordnete an der
Finanzierung der sog. Mütterrente beteiligt werden?

15. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Leistungen für vor dem Jahr 1952 geborene Versicherte, die
allesamt nicht von der Rente ab 63 profitieren, zu verbessern?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2046
16. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Leistungen für nach dem Jahr 1964 geborene Versicherte, die
allesamt nicht von der Rente ab 63 profitieren, zu verbessern?

17. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Leistungen für besonders langjährig Versicherte mit mindestens
45 Beitragsjahren zu verbessern, die bereits vor dem 1. Juli 2014 mit Ab-
schlägen in Rente gegangen sind?

18. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Leistungen für langjährig Versicherte zu verbessern, die auf-
grund der Nichtberücksichtigung von Zeiten, in denen Arbeitslosenhilfe
oder Arbeitslosengeld II bezogen wurde, nicht von der abschlagsfreien
Rente ab 63 profitieren?

19. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Leistungen für langjährig Versicherte zu verbessern, die auf-
grund der Nichtberücksichtigung von Zeiten des Schul-, Fachschul- oder
Hochschulbesuchs nicht von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren?

20. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Leistungen für Frauen zu verbessern, die etwa trotz der Anrech-
nung von Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des
Kindes nicht gleichermaßen wie langjährig versicherte Männer von der
abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren?

21. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Leistungen für langjährig Versicherte zu verbessern, die trotz
18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und
vieler Jahre mit freiwilligen Beiträgen nur deshalb nicht von der abschlags-
freien Rente ab 63 profitieren, weil sie in den letzten beiden Jahren vor Ren-
tenbeginn arbeitslos waren?

22. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergrei-
fen, um die Leistungen für langjährig Versicherte zu verbessern, die deshalb
nicht von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren, weil sie in den letzten
zwei Jahren vor Rentenbeginn unverschuldet, z. B. aus betriebsbedingten
oder personenbedingten Gründen, arbeitslos wurden, dabei jedoch keine In-
solvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers vorlag?

Berlin, den 1. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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