BT-Drucksache 18/1856

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1006, 18/1023, 18/1024, 18/1025 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Vom 23. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1856
18. Wahlperiode 23.06.2014

Änderungsantrag
der geordneten e i Da delen Dr. Diet ar Bartsch an orte aren
Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter,
Roland Claus, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert,
Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Petra Pau, Martina Renner, Thomas
Lutze, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Hubertus
Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1006, 18/1023, 18/1024, 18/1025 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

hier: Einzelplan 06
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 06 03 wird
1. der Ansatz für den Titel 684 12 „Durchführung von Integrationskursen nach

der Integrationskursverordnung“ von 244,077 Mio. Euro um 50 Mio. Euro auf
294,077 Mio. Euro aufgestockt;

2. der Ansatz für den Titel 684 14 „Förderung von Maßnahmen zur Integration
von Zuwanderern und Spätaussiedlern“ von 16,987 Mio. Euro um 9 Mio. Eu-
ro auf 25,987 Mio. Euro aufgestockt;

3. der Ansatz für den Titel 684 13 „Migrationsberatung für erwachsene Zuwan-
derer“ um 8 Mio. von 26,277 Mio. Euro auf 34,277 Mio. Euro aufgestockt.

Berlin, den 23. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Drucksache 18/1856 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) mit 400 000 dauerhaft eingewanderten Personen im Jahr 2012 ein „Boom“-Land der
Immigration und liegt damit weltweit an zweiter Stelle hinter den USA. Deutschland profitiert von dieser
Entwicklung in vielerlei Beziehung. Auf die gestiegene Zahl der Einwanderinnen und Einwanderer, die zu-
nehmend im Rahmen der Freizügigkeit aus anderen Mitgliedstaaten der EU kommen, muss mit einer entspre-
chenden Erhöhung der Mittel für Integrationsmaßnahmen und Hilfsangebote reagiert werden, um das Ange-
bot qualitativ und quantitativ nicht zu verschlechtern.
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière erklärte bei der Vorstellung des Haushaltsplans am 8. April
2014 im Deutschen Bundestag, dass es „eine gute Nachricht“ sei, dass Deutschland „für Menschen aus Euro-
pa und der ganzen Welt attraktiv“ sei (Plenarprotokoll 18/28, S. 2253). „Das Engagement des Bundes“ als
Beitrag der aufnehmenden Gesellschaft im Bereich der Integration heiße „Integrationskurse“. Ziel sei es,
„auch zukünftig allen Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen“ (ebd.). Dieses Ziel kann wegen der ge-
stiegenen Einwanderungszahlen mit den im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mitteln aber nicht erreicht wer-
den. Obwohl das Bundesinnenministerium (BMI) laut Sachinformationen mit einem Mehrbedarf für Integra-
tionskurse für das Jahr 2014 in Höhe von 45,6 Mio. Euro rechnet, wurden nach dem Beschluss des Haus-
haltsausschusses nur 40 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Über den vom Ministerium gesehenen
Mehrbedarf hinaus sind jedoch weitere Mittel erforderlich, zum Beispiel, um die Bezahlung der Lehrkräfte in
Integrationskursen deutlich zu verbessern und um den Kreis der Teilnahmeberechtigten auszuweiten. Zur
genaueren Begründung wird verwiesen auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. auf der Aus-
schussdrucksache 18(4)64C.
Für die Förderung von Integrationsmaßnahmen (Projektförderung) sieht das BMI laut gegebener Sachinfor-
mation einen Mehrbedarf in Höhe von 9 Mio. Euro. Dieser muss, wie beantragt, auch verlässlich im Haus-
haltsplan verankert werden.
Die Migrationsberatung verzeichnet einen Anstieg der Beratungsfälle um zuletzt 15 Prozent und soll zudem
viele neue Aufgabenfelder abdecken, z. B. im Zusammenhang mit der EU-Binnenwanderung. Dennoch wird
auch hier die langfristige Finanzplanung unabhängig vom real erheblich gestiegenen Bedarf weitgehend un-
verändert fortgeschrieben.
Diese unzureichende Finanzierung der Integrationsmaßnahmen des Bundes widerspricht nicht nur den offizi-
ellen Bekundungen, die Integration nicht nur fordern, sondern auch fördern zu wollen, sie wird auch zu höhe-
ren Folgekosten an anderer Stelle führen.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.