Vom 23. Juni 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1818
18. Wahlperiode 23.06.2014
Änderungsantrag
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Roland Claus, Caren Lay, Dr. Dietmar
Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-
Schröter, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine
Lötzsch, Thomas Lutze, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der
Fraktion DIE LINKE.
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1023, 18/1024, 18/1025 –
Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)
hier: Einzelplan 16
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 16 02 wird der Titel 681 01 „Zuschüsse zum Kauf von Partikelfiltern“
wieder aufgenommen und für das laufende Haushaltsjahr mit 50 Mio. Euro ausge-
stattet.
Berlin, den 23.Juni 2014
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Aus gesundheits- und klimapolitischer Sicht ist die Weiterführung des Förderprogramms zum Nachrüsten
von Partikelfiltern erforderlich: Dieselruß verursacht Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen. Infolge
von Feinstaubbelastung sterben in Deutschland nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO jähr-
lich etwa 70 000 Menschen vorzeitig. Des Weiteren beschleunigen niedergeschlagene Feinstaubemissionen
Drucksache 18/1818 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
auf Hochgebirgsgletschern und dem arktischen Eis die Eisschmelze und verstärken damit die Folgen des
Klimawandels.
Die bisherige Förderung hat eine positive Wirkung gezeigt. Um die Feinstaubbelastung weiter zu reduzieren,
sollte das Förderprogramm jedoch unbefristet verlängert und kontinuierlich auf alle Fahrzeugklassen ausge-
weitet werden, um auch für Halter von LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Reisebussen
wirksame Anreize zu schaffen, um ihre Fahrzeuge mit Dieselrußfiltern nachzurüsten. Zudem ist eine Nach-
rüstung von Partikelfiltern bei Baumaschinen zwingend erforderlich, da deren Emissionen rund ein Viertel
aller verkehrsbedingten Feinstaubemissionen ausmachen.
Die Mittelausstattung für diesen Titel sollte für den Rest des laufenden Haushaltsjahres 50 Mio. Euro betra-
gen, ab 2015 aber mindestens wieder auf dem Niveau von 2009 liegen (66 Mio. Euro).