BT-Drucksache 18/181

Erneute Überprüfung der Deutschen Energieagentur (dena) durch den Bundesrechnungshof

Vom 16. Dezember 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/181
18. Wahlperiode 16.12.2013

Antrag
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler,
Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Bärbel Höhn, Oliver Krischer
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Erneute Überprüfung der Deutschen Energie-Agentur (dena) durch
den Bundesrechnungshof

Der Bundestag wolle beschließen:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird aufgefordert, dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in Abstimmung mit den anderen
fördernden Bundesministerien zu den nächsten Haushaltsberatungen über die
vorläufigen Ergebnisse und weitere Vorgehensweise zu berichten, die sich aus
dem Bericht des Bundesrechnungshofes vom Dezember 2012 zur dena ergeben
haben.
Der Bundesrechnungshof wird gebeten, die Drittmittelberechnung der dena für
die Jahre 2012 bis 2013 zu überprüfen und zu prüfen, ob die Gehälter der Ge-
schäftsführer in den Jahren 2009 bis 2013 tariflichen Bestimmungen im Rahmen
des Besserstellungsverbotes entsprachen.

Berlin, den 16. Dezember 2013

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Vor rund einem Jahr hat der Bundesrechnungshof (BRH) seine Untersuchung zur halbstaatlichen Deutschen
Energie-Agentur GmbH (dena) abgeschlossen und dem Haushaltsausschuss berichtet.
Es wurde festgestellt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als Beteiligung führen-
des Ressort und Hauptzuwendungsgeber – wie bereits in den Jahren 2001 bis 2004 – die Einhaltung des
Besserstellungsverbots bei der Projektförderung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) in den Jah-
ren 2009, 2010 und 2011 nicht gewährleistet hat.
Es ist notwendig, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unverzüglich den aus der
Verletzung des Besserstellungsverbots in den Jahren 2009 bis 2011 resultierenden Schaden des Bundes
umfassend ermittelt, hierbei die Hinweise des Bundesrechnungshofs umsetzt und es insbesondere nicht bei
Drucksache 18/181 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

einer Arbeitsplatzbewertung als Grundlage für eine „Abschätzung“ der Besserstellung in den Jahren 2009
bis 2011 bewenden lässt. Des Weiteren sind die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen,
diesen Schadensbetrag von der dena zurückzufordern. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass künf-
tig bei der Zusammenarbeit mit der dena das Haushaltsrecht beachtet wird.
Nachdem der Bundesrechnungshof für die Jahre 2009 bis 2011 eklatante Probleme festgestellt hat, soll nun
für die Jahre 2012 und 2013 geprüft werden, ob weitere Verstöße gegen das Haushaltsrecht vorliegen, ins-
besondere indem Auftragnehmer der dena dazu motiviert wurden, im Gegenzug der dena Aufträge zu ertei-
len – und sich dadurch die Drittmittelquote verändert hat.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.