BT-Drucksache 18/1654

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/1415 - Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 4. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1654
18. Wahlperiode 04.06.2014

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
Drucksache 18 1415

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Bericht der Abgeordneten Doris Barnett, Alois Karl, Dr. Gesine Lötzsch
und Dr. Tobias Lindner

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag das Ziel, dass der Deut-
sche Bundestag der von der Bundesregierung am 14. Mai 2014 beschlossenen
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im
Kosovo (Kosovo Force - KFOR) auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 unter Fortgeltung
der Regelungen ihres Beschlusses vom 29. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache
17/13661), dem der Deutsche Bundestag am 13. Juni 2013 zugestimmt hat, ein-
schließlich der Protokollerklärung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem
Auswärtigen Ausschuss vom 7. Juni 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3550 vom
8. Juni 2000, S. 4, Nummer III), zustimmen solle.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte an KFOR werden für weitere zwölf Monate insgesamt
rund 44,8 Mio. Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 14 03 Titelgruppe 08
bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2014 rund 24,9 Mio. Euro und
auf das Haushaltsjahr 2015 rund 19,9 Mio. Euro. Für die einsatzbedingten Zusatz-
ausgaben im Haushaltsjahr 2014 wurde im zweiten Regierungsentwurf des Bun-
deshaushalts 2014 Vorsorge getroffen. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im
Haushaltsjahr 2015 wurde im Eckwertebeschluss des Bundeskabinetts für den
Bundeshaushalt 2015 im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.
Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundesregierung mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.
Drucksache 18/1654 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der federführende Auswärtige
Ausschuss keine Änderungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen emp-
fiehlt.

Berlin, den 4. Juni 2014

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Doris Barnett Alois Karl
Vorsitzende und Berichterstatterin Berichterstatter
Berichterstatterin

Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter

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