BT-Drucksache 18/1640

Umsetzung und entwicklungspolitischer Anspruch des Konzepts der Bundesregierung zur globalen Gesundheitspolitik

Vom 4. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1640
18. Wahlperiode 04.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen),
Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner,
Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung und entwicklungspolitischer Anspruch des Konzepts
der Bundesregierung zur globalen Gesundheitspolitik

Die Umsetzung des Menschrechts auf Gesundheit ist ein zentraler Bestandteil
der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und bedarf einer kohärenten
globalen Gesundheitspolitik. Vor diesem Hintergrund des Bedeutungszuwachses
von Gesundheitsfragen auf internationaler Ebene veröffentlichte die Bundesre-
gierung im Juli 2013 das Konzeptpapier „Globale Gesundheitspolitik gestalten
– gemeinsam handeln – Verantwortung wahrnehmen“ über die Ausrichtung der
globalen Gesundheitspolitik Deutschlands. Dabei formulierte die Bundesregie-
rung fünf Schwerpunkte: 1. Schutz der deutschen Bevölkerung vor grenzüber-
schreitenden Gesundheitsgefahren, 2. Stärkung von Gesundheitssystemen welt-
weit, 3. Ausbau intersektoraler Kooperationen, 4. Gesundheitsforschung und
Gesundheitswirtschaft und 5. Stärkung der globalen Gesundheitsarchitektur.
Während das Konzeptpapier „globale Gesundheit als integralen Bestandteil“
(Bundesministerium für Gesundheit – BMG, 2013, S. 41) deutscher internatio-
naler Politik definierte, bleibt in der aktuellen Legislaturperiode bislang unklar,
welche konkreten und messbaren Schritte die neue Bundesregierung unterneh-
men möchte, um das Konzept umzusetzen. Dies wurde auch von Seiten der Wis-
senschaft und Zivilgesellschaft verschiedentlich kritisiert (vgl. The Lancet,
2013, Vol. 382, S. 1702 bis 1703). Darüber hinaus ist weiterhin offen, wie die
Bundesregierung sicherstellen wird, dass die Umsetzung des Konzepts im Ein-
klang mit der entwicklungspolitischen Zielsetzung der Bundesregierung erfolgt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem im Juli 2013 von der letz-

ten Bundesregierung veröffentlichen Konzeptpapier „Globale Gesundheits-
politik gestalten – gemeinsam handeln – Verantwortung wahrnehmen“?

2. Welche Rolle misst die Bundesregierung im Rahmen des Konzeptpapiers der
Entwicklungspolitik bei, und inwieweit wurde das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in die Ausgestal-
tung des Papiers als (gleichwertiger) Akteur mit einbezogen?

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3. Hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Konzepts einen kon-
kreten Aktionsplan entwickelt, der die Umsetzung sichern soll, und wenn
nein, warum nicht?
a) Wenn ja, welche Bundesministerien und deren Abteilungen wurden mit

der Umsetzung des Konzepts zur globalen Gesundheitspolitik federfüh-
rend beauftragt (bitte genaue Abteilung mit angeben)?

b) Wann und in welchem Rahmen „tauschen die beteiligten Bundesministe-
rien regelmäßig und aus gegebenen Anlässen Informationen und Erfah-
rungen zu aktuellen und geplanten Aktivitäten im Bereich der globalen
Gesundheitspolitik“ (BMG, 2013, S. 41) aus, und zu welchem konkreten
Anlass ist dieser Austausch zuletzt erfolgt?

4. Mit welchen Methoden und Indikatoren wird die Bundesregierung bewerten,
ob ihre Ziele im Rahmen der Umsetzung des Konzepts zur globalen Gesund-
heitspolitik erreicht werden und ob diese Fortschritte im Einklang mit der
entwicklungspolitischen Zielsetzung der Bundesregierung stehen?

5. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die Umset-
zung ihres Konzepts zur globalen Gesundheitspolitik transparent und dauer-
haft nachvollziehbar wird?

6. a) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Fortschritte ihres erklär-
ten Ziels, in der globalen Gesundheitspolitik einheitlicher zu agieren und
eine „größtmögliche Kohärenz der betroffenen Fachpolitiken“ (BMG,
2013, S. 41) herzustellen?

b) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zukunft
dafür Sorge tragen, dass eine größtmögliche Kohärenz erreicht wird?

7. a) In welchen Bereichen ihrer globalen Gesundheitspolitik „tauscht sich die
Bundesregierung mit [welchen] […] relevanten zivilgesellschaftlichen
Organisationen aus und kooperiert mit ihnen bei der Umsetzung“ (BMG,
2013, S. 41), und wann ist dieser Austausch zuletzt erfolgt?

b) Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen werden von der Bundes-
regierung als „relevant“ (BMG, 2013, S. 41) erachtet, und anhand welcher
Kriterien bewertet die Bundesregierung, welche zivilgesellschaftlichen
Organisationen als relevant eingestuft werden?

c) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung den Aus-
tausch und die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen
weiter fördern (vgl. BMG, 2013, S. 41)?

8. Welche Rolle misst die Bundesregierung geistigen Eigentumsrechten im
Rahmen der globalen Gesundheitspolitik bei, und wie begründet sie, dass das
Thema der geistigen Eigentumsrechte im Konzeptpapier der Bundesregie-
rung nicht berührt wird?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss internationaler Patent-

regelungen auf den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten von
Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern, und welche Kon-
sequenzen zieht sie aus ihrer Bewertung?

b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Ziele in der internationa-
len Entwicklungszusammenarbeit und Gesundheitspolitik nicht durch in-
ternationale Patentregelungen konterkariert werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1640
9. Mit welchen Maßnahmen – jenseits der Bekämpfung von Arzneimittelfäl-
schungen, der Förderung von Product Development Partnerships (PDPs),
nationalen Forschungszentren und internationalen Forschungsnetzwerken
(vgl. BMG, 2013, S. 33 bis 34) – gedenkt die Bundesregierung den Zugang
zu lebensnotwendigen Arzneimitteln in ärmeren Ländern zu fördern?
a) Plant die Bundesregierung das Förderprogramm „Vernachlässigte und

armutsassoziierte Krankheiten“ mit einer zweiten Ausschreibung als
Förderschwerpunkt weiterhin zu sichern und Tuberkulose sowie ver-
nachlässigte Aspekte der Prävention, Diagnose und Behandlung von
HIV/AIDS, wie spezielle Medikamente für Kinder, Mikrobizide und
Impfstoffe, in die Förderung mit aufzunehmen?
Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang wird diese Förderung erfol-
gen?

b) Wie bewertet die Bundesregierung hierbei den Ansatz des „Equitable
Licensing“ beim Transfer von öffentlich generiertem Wissen aus Uni-
versitäten in die Privatwirtschaft?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung des Generikawett-
bewerbs zur Verbesserung des Zugangs zu Medikamenten in Entwick-
lungs- und Schwellenländern?

d) Wie bewertet die Bundesregierung flexible Patentregelungen und dif-
ferentielle Preisgestaltung als Mittel zur Verbesserung des Zugangs zu
Medikamenten in Entwicklungs- und Schwellenländern?

10. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die internatio-
nale Wettbewerbsfähigkeit in universitärer Ausbildung im Bereich globaler
Gesundheit zu fördern?

11. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung „gezielt deutsches
Personal in den gesundheitsrelevanten internationalen Gremien“ und sichert
so, in den „gesundheitsrelevanten internationalen Organisationen personell
gut positioniert zu sein“ (BMG, 2013, S. 41)?

12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre erklärte Selbstverpflichtung
„keine Gesundheitsfachkräfte aktiv aus Ländern [abzuwerben], in denen be-
reits laut WHO eine Fachkräftekrise herrscht“ (BMG, 2013, S. 20) eingehal-
ten wird, und wie begründet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
die Abwerbung von 100 bereits ausgebildeten Krankenpflegefachkräften
aus Vietnam (vgl. SWP-Aktuell 25, 2014, S. 6)?

13. In welchem finanziellen Umfang stellte die Bundesregierung Haushaltsmittel
jeweils in den Jahren 2012 bis 2014 bereit, um die Stärkung von Gesund-
heitssystemen weltweit (vgl. BMG, 2013, S. 19) zu fördern (bitte nach Jahr,
Barmittelansatz, Ressort und Maßnahme auflisten)?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von innovativen Finanzie-
rungsinstrumenten zur Umsetzung des erklärten Ziels des universellen Zu-
gangs zu Gesundheitsversorgung (vgl. BMG, 2013, S. 19), und inwiefern
setzt sich die Bundesregierung konkret dafür ein, dass die Einnahmen aus
der beschlossenen Finanztransaktionssteuer für die Entwicklungszusam-
menarbeit bereitgestellt werden?

15. In welchem finanziellen Umfang stellt die Bundesregierung Haushaltsmittel
jeweils in den Jahren 2012 bis 2014 bereit, um die Forschung für die globale
Gesundheit (vgl. BMG, 2013, S. 33 bis 34) zu fördern (bitte nach Jahr, Bar-
mittelansatz, Ressort und Maßnahme auflisten)?

Drucksache 18/1640 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
16. In welchem finanziellen Umfang stellt die Bundesregierung Haushaltsmittel
jeweils in den Jahren 2012 bis 2014 zur Stärkung der globalen Gesundheits-
architektur bereit (vgl. BMG, 2013, S. 37 bis 39, bitte nach Jahr, Barmit-
telansatz, Ressort und Maßnahme auflisten)?

Berlin, den 4. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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