BT-Drucksache 18/1526

Verkauf von Konversionsliegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Vom 21. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1526
18. Wahlperiode 21.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Dr. Tobias Lindner, Britta
Haßelmann, Steffi Lemke, Agnieszka Brugger, Lisa Paus, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Peter Meiwald, Dr. Julia
Verlinden, Dr. Franziska Brantner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verkauf von Konversionsliegenschaften durch die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben

Aufgrund der Neuausrichtung der Bundeswehr und der Truppenreduzierung
ausländischer Streitkräfte steht in ganz Deutschland eine hohe Zahl vormals mi-
litärisch genutzter Liegenschaften zur zivilen (Um-)Nutzung zur Verfügung. Die
Verwaltung und der Verkauf dieser Konversionsliegenschaften obliegen seit
dem Jahr 2005 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die Konver-
sion vormals militärisch genutzter Flächen stellt die betroffenen Länder, Städte
und Gemeinden vor umfassende Aufgaben. Die Erfolge sind unterschiedlich
ausgeprägt und in hohem Maße abhängig von der Beschaffenheit, Größe, Lage
und Bebauung der entsprechenden Konversionsflächen.
Der § 1 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben regelt die
rechtlichen Grundsätze des Verkaufs von Liegenschaften und Gebäuden. Die da-
rin enthaltene Wirtschaftlichkeitsbindung untersagt es der BImA, Grundstücke,
Gebäude und Liegenschaften unterhalb des Marktwertes zu veräußern. Die Bun-
desregierung hat angekündigt, Konversionsliegenschaften verbilligt abzugeben.
Hierfür sollen höchstens 100 Mio. Euro innerhalb von vier Jahren zur Verfügung
stehen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD).
Wie die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie“
(Bundestagsdrucksache 18/665) ausdrückt, plant sie, anstelle von Maßnahmen
zur Steigerung der Energieeffizienz bundeseigener Gebäude und Liegenschaften,
alternative Maßnahmen durchzuführen: „Die Bundesregierung plant, bei der
Umsetzung von Artikel 5 EED von der Möglichkeit gemäß Artikel 5 Absatz 6
EED Gebrauch zu machen, alternativ zu Artikel 5 Absatz 1 bis 5 EED vorzuge-
hen und andere kosteneffiziente Maßnahmen einschließlich umfassender Reno-
vierungen und Maßnahmen zur Änderung des Verhaltens der Gebäudenutzer zu
ergreifen, um bis zum Jahr 2020 Energieeinsparungen zu erreichen.“

Wir fragen die Bundesregierung:
Programm zur verbilligten Abgabe
1. Wann wird die Bundesregierung den Koalitionsvertrag umsetzen, nach dem

eine verbilligte Abgabe von Liegenschaften an Kommunen realisiert werden
soll?

2. Mit welchen Maßnahmen wird die BImA in Anwendung des Programms zur
verbilligten Abgabe bei Verkäufen die städtebauliche und wohnungsmarkt-
liche Situation prüfen und bewerten?

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3. Nach welchen Kriterien sollen Konversionsliegenschaften künftig verbilligt
abgegeben werden können?

4. Wie definiert die Bundesregierung in Bezug auf Konversionsliegenschaften
den Begriff „verbilligt“?

5. Wie viele Liegenschaften (Quadratmeter, Wohneinheiten) sind für die ver-
billigte Abgabe in der 18. Wahlperiode, finanziert aus den im Koalitionsver-
trag angesprochenen 100-Millionen-Euro-Programm, vorgesehen (bitte um
Angabe einer Größenordnung zu den Kosten bzw. Kostenanteilen der Ver-
billigung je Wohneinheit, Kommune, Standort)?

6. Welchen Beitrag zur Behebung des Wohnraummangels in den Gebieten mit
angespanntem Wohnungsmarkt plant die Bundesregierung, mit diesem Pro-
gramm zu leisten?

7. Welche anderen städtebaulichen oder wohnungsmarktlichen Belange wird
die Bundesregierung mit dem Programm berücksichtigen?

8. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es aus Sicht der
Kommunen für die Erfüllung von am Gemeinwohl orientierten Vorhaben
der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer
lebendigen Stadt, unerheblich ist, ob zum Verkauf stehende bundeseigene
Liegenschaften ehemals militärisch oder zivil genutzt wurden?

9. Wie ist heute der übliche Ablauf für den Verkauf einer BImA-Konversions-
liegenschaft mit (Potenzial für eine) Wohnnutzung?

10. Wie ist heute der übliche Ablauf für den Verkauf einer BImA-Konversions-
liegenschaft mit (Potenzial für eine) Wohnungsnutzung in einem Gebiet mit
nachgewiesenem Wohnraummangel?

Konversionsliegenschaften mit Wohnbebauung
11. Welche vormals militärisch genutzten Liegenschaften stehen aktuell durch

die BImA zum Verkauf (bitte nach Bundesland, Vornutzer, Fläche, Bebau-
ung bzw. Vornutzung und Erwerber aufschlüsseln)?

12. Welche vormals militärisch genutzten Liegenschaften wurden seit der Ver-
antwortlichkeit der BImA für diesen Bereich, d. h. im Zeitraum von 2005
bis Februar 2014, verkauft (bitte nach Bundesland, Vornutzer, Fläche, Be-
bauung bzw. Vornutzung, Erwerber und Verkaufszeitpunkt aufschlüsseln)?

13. Wie hoch waren die Investitionen in die militärisch genutzten Liegenschaf-
ten zwischen 2005 und Februar 2014, welche aktuell zum Verkauf stehen
oder im Rahmen der Bundeswehrreform veräußert werden sollen?

14. Wie hoch ist der Investitionsbedarf in die Liegenschaften, welche im Rah-
men der Bundeswehrreform weiterhin militärisch genutzt werden sollen?

15. Wie ist das Verhältnis von Gebieten mit Wohnbebauung zu Gebieten mit
industriell-gewerblich nutzbarer Bebauung (Wirtschaftsgebäude, Verwal-
tung, Verpflegung, Technik, Sport, Lager etc.) an den Konversionsliegen-
schaften (bitte nach Bundesland und Fläche aufschlüsseln)?

16. Wie viele ehemals militärisch genutzte Standorte wurden seit der Neu-
ausrichtung der Bundeswehr ab 2010 durch die BImA zum Verkauf angebo-
ten (bitte nach Bundesland, Vornutzer, Fläche, Bebauung bzw. Vornutzung
und Erwerber aufschlüsseln)?

17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Grund-
stücken, die zum Verkauf angeboten, aber nicht veräußert wurden?
Welche Gründe lagen vor?

18. Wie hoch ist der Anteil von Wohnbebauung an den veräußerten Konversions-
flächen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1526
19. In welchem Zeitraum sind die noch im Bestand der BImA befindlichen
Wohngebäude auf den Konversionsflächen erbaut worden?
In welchem Zeitraum sind die Wohneinheiten auf den im Zeitraum 2005 bis
Februar 2014 bereits verkauften Konversionsflächen erbaut worden?

20. Welche Bebauungsformen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Hochhaus,
Wohnsiedlung) sind anteilig auf den Konversionsflächen mit Wohnbe-
bauung, die sich aktuell im Bestand der BImA befinden, zu finden (bitte
nach Bundesland, Wohneinheiten und Baujahr der jeweiligen Wohneinhei-
ten aufschlüsseln)?

21. In welchem energetischen Zustand befinden sich die jeweiligen Wohn-
gebäudeformen?

22. Wie hoch wird der Sanierungsbedarf für die Wohnbebauung auf den sich im
Bestand der BImA befindlichen Konversionsflächen eingeschätzt, der zur
Erreichung eines Niedrigenergiehausstandards notwendig wäre (bitte nach
Gebäudetypen und Investitionsvolumen aufschlüsseln)?

23. Welche Bebauungsformen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Hochhaus,
Wohnsiedlung) befanden sich anteilig auf den Konversionsflächen mit
Wohnbebauung, die im Zeitraum von 2005 bis Februar 2014 durch die
BImA verkauft wurden (bitte nach Bundesland, Wohneinheiten und Baujahr
der jeweiligen Wohneinheiten aufschlüsseln)?

24. In welchem energetischen Zustand befanden sich die Wohngebäudeformen
zum Zeitpunkt ihres Verkaufes?

25. Welcher Anteil der Wohnbebauung ist nach Kenntnis der Bundesregierung
in einer für Bewohnerinnen und Bewohner und/oder für die Natur schäd-
lichen Art und Weise belastet (bitte nach Stärke und Art der Belastung auf-
schlüsseln)?

26. Wie hoch wird der Sanierungsbedarf für derartig belastete Wohnbauten auf
vormals militärisch genutzten Flächen eingeschätzt (bitte nach Fläche und
Investitionsvolumen aufschlüsseln)?

27. Welcher Anteil von vormals nicht mit Wohnbebauung bebauten Konver-
sionsflächen wurde im Rahmen der Konversion in Wohngebiete umgewan-
delt?
Wie hoch waren die durchschnittlichen Erschließungskosten?

28. Wie hoch ist der Anteil von Sportanlagen bzw. Sportflächen an den Konver-
sionsflächen in innerstädtischen Bereichen, die sich im Bestand der BImA
befinden (bitte nach Kommune, Fläche und Standort aufschlüsseln)?

Konversionsflächen mit industriell-gewerblich nutzbaren Gebäuden
29. Wie hoch ist der Anteil an industriell-gewerblich nutzbaren Gebäudeeinhei-

ten, wie z. B. Militärkrankenhäusern, Kreiswehrersatzämtern, Sportanla-
gen, Kantinen oder Ähnlichen, an den bebauten Konversionsflächen in
innerstädtischen Bereichen?

30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil durch Altlasten
kontaminierter Fläche bei den industriell-gewerblich nutzbaren Konver-
sionsflächen,
a) die sich noch im Bestand befinden,
b) bei den zwischen 2005 und Februar 2014 bereits verkauften Flächen?
c) Um welche Formen von Kontamination handelt bzw. handelte es sich

(bitte nach Bundesländern und vorheriger Nutzung aufschlüsseln)?

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31. Für welche der kontaminierten Konversionsflächen existiert ein Sanie-
rungsplan?

32. Welchen Investitionsbedarf veranschlagt die Bundesregierung für die
Dekontamination dieser Flächen?

33. Welche Flächen werden aufgrund der Schwere ihrer Kontamination von der
Bundesregierung auf absehbare Zeit als unverkäuflich eingestuft?

Verkauf von Konversionsliegenschaften
34. Welche Verkaufskriterien liegen den Veräußerungen von ehemals militä-

risch genutzten Liegenschaften durch die BImA zugrunde?
Inwieweit gelten für ehemals zivil und militärisch genutzte Liegenschaften
unterschiedliche Kriterien?

35. In welchen Fällen sind neben dem Kriterium oder anstatt des Kriteriums der
Wirtschaftlichkeit andere gesellschafts-, sozial- und stadtentwicklungspoli-
tische Grundlagen für die Vergabe eines Zuschlages entscheidend gewesen?
Wer entscheidet darüber?

36. In welchen Fällen sind statt des Höchstbieterverfahrens andere Verkaufskri-
terien entscheidend gewesen?
Aufgrund welcher rechtlichen Vorgaben erfolgten diese Verkäufe jeweils?
Wer entscheidet darüber?

37. Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass z. B. bei einer
Nachnutzung in Form des sozialen Wohnungsbaus die als Träger fungieren-
den Kommunen bei der Vergabe des Zuschlags bevorzugt behandelt wer-
den?
Wenn nein, warum nicht?

38. Bei welchen zwischen 2005 und Februar 2014 durchgeführten Konver-
sionen sind Kooperationsverträge zwischen der BImA und der betroffenen
Stadt bzw. Kommune abgeschlossen worden (bitte nach Bundesland, Vor-
nutzer, Fläche, Bebauung bzw. Vornutzung aufschlüsseln)?

39. Welcher Anteil der im Zeitraum von 2005 bis Februar 2014 durch die BImA
verkauften Konversionsflächen wurde an Kommunen veräußert, welcher
Anteil an private Investoren (bitte nach Bundesland, Vornutzer, Fläche, Be-
bauung bzw. Vornutzung aufschlüsseln)?

40. Wie wird mit bestehenden Nutzungsbestimmungen der Konversionsflächen
verfahren?
Gehen diese an die Käufer über?

41. Müssen die Käufer ein Nutzungskonzept für Konversionsflächen vorlegen?
42. Wenn ja, wird nach Veräußerung überprüft, ob das Nutzungskonzept umge-

setzt wird?
43. Wie viele Konversionsflächen bzw. -objekte wurden nach dem Erstzugriffs-

recht an die Kommunen veräußert?
44. Welche Einnahmen erlangte die BImA im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2013

durch den Verkauf ihrer Konversionsliegenschaften?

Berlin, den 21. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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