BT-Drucksache 18/1525

Liegenschaftspolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bei Wohnungen

Vom 21. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1525
18. Wahlperiode 21.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Dr. Tobias Lindner, Britta
Haßelmann, Lisa Paus, Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Liegenschaftspolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bei Wohnungen

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügt gegenwärtig über
einen Bestand von 42 000 Wohnungen und Gebäuden. Damit hat die Bundes-
regierung durch ihre Liegenschaftspolitik einen maßgeblichen bau- und woh-
nungspolitischen Einfluss. Gerade vor dem Hintergrund der Bundeswehrreform
und dem vermehrten Abzug ausländischer Streitkräfte wird vor Ort intensiv über
die Umnutzung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften diskutiert. Aber
nicht nur Konversionsliegenschaften haben starke Auswirkungen auf die Stadt-
entwicklungspolitik. Auch nicht militärisch genutzte Liegenschaften der BImA
können bei Veräußerung die Wohnungsmarktentwicklung, vor allem in Gebieten
mit Wohnraummangel, stark beeinflussen.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist nur ein Programm für
Konversionsliegenschaften zur verbilligten Abgabe mit 100 Mio. Euro inner-
halb von vier Jahren vorgesehen. Nicht militärische Liegenschaften sind hierfür
nicht vorgesehen.
§ 1 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) re-
gelt die rechtlichen Grundsätze des Verkaufs von Liegenschaften und Gebäuden.
Die darin enthaltene Wirtschaftlichkeitsbindung untersagt es der BImA, Grund-
stücke, Gebäude und Liegenschaften unterhalb des Marktwertes zu veräußern.

Wir fragen die Bundesregierung:
Aktueller Wohnungsbestand
1. Wie viele Wohngebäude und Wohnungen im Besitz der BImA befinden sich

auf jetzt oder ehemals militärisch genutzten Liegenschaften und wie viele auf
Nichtkonversionsflächen (bitte nach Anzahl der Wohnungen und Wohnge-
bäude, Konversionsliegenschaft, Nichtkonversionsliegenschaft aufschlüs-
seln)?
a) Wo befinden sich diese Wohnungen (bitte nach Anzahl der Wohngebäude,

Anzahl der Wohnungen, Bundesland, Gemeinde, Gemeindegrößenklasse
aufschlüsseln)?

b) Wie viele der genannten Wohnungen und Wohngebäude sind vermietet
(bitte auch nach Bundesland und Gemeinde, Gemeindegrößenklasse auf-
schlüsseln)?

Drucksache 18/1525 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Wie viele dieser Wohnungen und Wohngebäude befinden sich in Gebie-
ten mit Wohnraummangel (bitte auch nach Gemeinde und Bundesland,
Gemeindegrößenklasse aufschlüsseln)?

d) Wie viele dieser Wohnungen und Wohngebäude befinden sich in inner-
städtischen Lagen, und in welchen Gemeinden befinden sich diese?

e) Warum sind nach Kenntnis der Bundesregierung Wohnungen nicht ver-
mietet, und wo befinden sich diese Wohnungen (bitte nach Gemeinde
und Bundesland aufschlüsseln)?

f) Wie hoch ist das aktuelle Mieteinkommen für die betreuten und verwal-
teten Wohnungen sowie Wohngebäude (bitte nach Miethöhe pro Quad-
ratmeter, Gemeinde und Bundesland, Summe insgesamt aufschlüsseln)?

2. Wie ist die energetische Beschaffenheit der Wohnimmobilien und Wohnun-
gen, welche sich im Besitz der BImA befinden?

3. Gibt es einen Sanierungsfahrplan der BImA für die Umsetzung der EU-Ef-
fizienzrichtlinie, die beinhaltet, dass 3 Prozent des nationalen Bestandes an
Wohngebäuden energetisch modernisiert werden sollen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, was beinhaltet dieser?

4. Wie hoch ist der Anteil an altersgerechten und barrierearmen Wohnungen,
die sich im Besitz der BImA befinden?

5. Welche der aktuell im Bestand der BImA befindlichen Wohnungen und
Wohngebäude sollen bis Ende 2017 durch die BImA verkauft werden, und
warum (bitte nach Konversionsliegenschaft, Nichtkonversionsliegenschaft,
Anzahl der Wohngebäude, Anzahl der Wohnungen, Bundesland, Gemeinde,
Gemeindegrößenklasse aufschlüsseln)?
a) Wie hoch ist die Einnahmeerwartung für den Verkauf der genannten

Wohnungen und Wohngebäude?

Mieteinnahmen und Verkaufserlöse
6. Wie hoch war die durchschnittliche Miete pro Quadratmeter zwischen den

Jahren 2006 und 2014 (bitte nach Jahr, Bundesland, Gemeinde und Gemein-
degrößenklasse sowie bundesweiter Überblick aufschlüsseln)?

7. Wie hoch war das Mieteinkommen für die im Besitz der BImA befindlichen
Wohnungen sowie Wohngebäude zwischen den Jahren 2006 und 2014 (bitte
nach Quadratmeterpreisen, Jahr und Gemeinde, Gemeindegrößeklasse auf-
schlüsseln)?

8. Welche Einnahmen erlangte die BImA im Zeitraum der Jahre 2006 bis 2014
durch den Verkauf ihrer Liegenschaften mit Wohnbebauung (bitte nach
Quadratmeterpreisen, Jahr und Gemeinde, Gemeindegrößeklasse auf-
schlüsseln)?

Verkaufsprozess

9. Wie ist heute der übliche Ablauf für den Verkauf einer BImA-Liegenschaft
mit Wohnbebauung und/oder Potenzial für Wohnnutzung?

10. Wie ist heute der übliche Ablauf für den Verkauf einer BImA-Liegenschaft
mit Wohnbebauung und/oder Potenzial für Wohnnutzung in einem Gebiet
mit nachgewiesenem Wohnraummangel?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1525
11. Inwiefern werden beim Verkaufsprozess struktur- und wohnungspolitische
Aspekte, wie die Wohnungsmarktlage und die Höhe der Vergleichsmieten
vor Ort, berücksichtigt?

12. Inwiefern werden Mieterinnen und Mieter von vermieteten BImA-Wohnun-
gen über Verkaufsplanungen ihrer Wohnungen informiert, und inwiefern
können diese von ihrem Vorkaufsrecht nach § 577 des Bürgerlichen Gesetz-
buchs (BGB) Gebrauch machen?

13. Werden Wohnungen und Wohngebäude, die durch die BImA verkauft wer-
den, verbilligt an kommunale Kaufinteressenten für eine mögliche künftige
Mietpreisbindung verkauft?

Wenn nein, warum nicht?

14. Wie viele Wohnungen und Wohngebäude wurden zwischen den Jahren
2006 und 2014 an kommunale Interessenten verkauft (bitte nach Bundes-
land und Gemeinde aufschlüsseln)?

15. Wie viele der zwischen den Jahren 2006 und 2014 verkauften Wohnungen
und Wohngebäude erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im An-
schluss eine Mietpreisbindung (bitte nach Bundesland und Gemeinde auf-
schlüsseln)?

16. Wie viele Wohneinheiten können nach Einschätzung der Bundesregierung
mit dem im Koalitionsvertrag genannten Fonds zur verbilligten Abgabe von
Konversionsliegenschaften um wie viel Prozent vergünstigt abgegeben wer-
den?

Wie hoch ist die angestrebte Reduktion pro Liegenschaft, Wohneinheit und
Quadratmeter?

17. Nach welchen Kriterien entscheidet die BImA, Liegenschaften nicht nach
dem Höchstbieterverfahren zu verkaufen?

18. Inwieweit gibt es Leitlinien oder andere Kriterienkataloge, nach denen die
BImA prüft, ob Verkäufe über andere Verfahren als dem Höchstbieterver-
fahren abgewickelt werden?

19. Auf welcher Verwaltungsebene innerhalb der BImA werden die Entschei-
dungen gefällt, ob Höchstbieterverfahren oder alternative Verkaufsverfah-
ren angewendet werden?

Werden die Entscheidungen in den Regionalniederlassungen der BImA ge-
fällt oder in der Zentrale?

20. Inwieweit gibt es Leitlinien oder Routinen zur Anwendung der „Erstzu-
griffsoption“ für Kommunen oder kommunale Unternehmen?

21. Inwieweit wird bei jedem einzelnen Verkaufsprojekt geprüft, ob seitens der
Kommunen oder kommunaler Unternehmen ein Wunsch nach Erstzugriff
besteht?

22. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt eines Verkaufsprojekts wird be-
züglich einer „Erstzugriffsoption“ Kontakt mit Kommunen oder kommuna-
len Unternehmen gesucht?

Nimmt die BImA Kontakt zu allen infrage kommenden kommunalen Unter-
nehmen auf, um sie bei geplanten Verkäufen auf die Option des Erstzugriffs
aufmerksam zu machen?

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23. Wo befinden sich die bundeseigenen Wohnungen der BImA in der Breite
Straße in Berlin?
a) Wann sollen diese Wohnungen veräußert werden?
b) Inwiefern ist eine frühzeitige Beteiligung der Mieterinnen und Mieter ge-

plant?
c) Ist eine verbilligte Abgabe beim Verkauf der BImA-Liegenschaften in

der Breite Straße in Berlin geplant?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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