BT-Drucksache 18/1491

zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung - Drucksachen 18/1282, 18/1486 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012, 2125 (2013) vom 18. November 2013 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012

Vom 21. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1491
18. Wahlperiode 21.05.2014

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, Doris Wagner,
Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck
(Bremen), Dr. Franziska Brantner, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner,
Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksachen 18/1282, 18/1486 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der
Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der
Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom
15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008,
1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008,
1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010,
2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012,
2125 (2013) vom 18. November 2013 und nachfolgender Resolutionen des
Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion
2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008,
dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009,
dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010,
dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und
dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Piraterie am Horn von Afrika erschwert die humanitäre Versorgung der Zivil-
bevölkerung in erheblichem Maße, verhindert den freien Zugang zur hohen See,
gefährdet Leib und Leben der Seeleute und bedroht die internationalen Schiff-
fahrtsrouten. Neben den Menschen in im Land sind Seeleute und Passagiere Opfer
der Piraterie. Sie werden teilweise monate- oder jahrelang in Geiselhaft gehalten,

Drucksache 18/1491 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

müssen währenddessen um ihr Leben bangen und leiden auch nach ihrer Freilas-
sung häufig unter starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Auf der Grundlage eines Mandates der Vereinten Nationen begann 2008 deshalb
die EU-geführte Operation Atalanta. Das vorrangige Ziel der Mission besteht da-
rin, die Schiffe des Welternährungsprogramms (World Food Programme - WFP)
vor Piraterie zu schützen, um die notwendige humanitäre Versorgung der hungern-
den Bevölkerung Somalias zu gewährleisten. Darüber hinaus sieht das Mandat
auch den Schutz der zivilen Schifffahrt auf den internationalen Wasserstraßen der
Region vor.
Die Mission richtet sich jedoch lediglich gegen die Symptome der Piraterie. Eine
kohärente Gesamtstrategie der internationalen Gemeinschaft zur Bekämpfung der
Ursachen der Piraterie am Horn von Afrika fehlt bis heute weitgehend. Die Opera-
tion verlief aber im Sinne dieser begrenzten Aufgaben bislang größtenteils erfolg-
reich. Die nach wie vor bestehende Pirateriegefahr konnte wirksam eingedämmt
werden. So gab es im Jahr 2013 keine erfolgreichen Kaperungen kommerzieller
Schiffe am Horn von Afrika mehr. Über 270 Schiffe des WFP mit Nahrungsmitteln
und anderen humanitären Hilfsgütern fanden seit 2008 unter dem Schutz der Ata-
lanta-Operation sicher ihren Weg nach Somalia.
In den vergangenen Jahren hat eine große Mehrheit im Deutschen Bundestag die
Operation Atalanta befürwortet und dem Mandat trotz bekannter Schwächen bis
2011 auch immer mit großer Mehrheit zugestimmt. Die seit 2012 geltende Auswei-
tung des Mandats auf somalische Küstengebiete bis 2 km ins Landesinnere und
nahegelegene Küstengewässer ist nach wie vor nicht zielführend und birgt ein
erhöhtes Eskalationspotenzial. In der Begründung des Mandates wird zudem die
Teilnahme an allen GSVP-Missionen in Somalia als politisch sinnvoll bezeichnet.
Eine solche Vermischung unterschiedlicher Mandate ist angesichts der bekannten
Kritik an EUTM Somalia nicht akzeptabel. Mit ihrer Entscheidung, die Küste So-
malias zum militärischen Operationsgebiet zu erklären, verhindert die Bundesre-
gierung unnötig und unverständlicherweise die langjährige breite Zustimmung, die
im Bundestag für das Atalanta-Mandat bestand. Im vergangenen Jahr hatte die
SPD-Fraktion aufgrund dieser Mandatsausweitung gegen das vorgelegte Atalanta-
Mandat gestimmt. Die Verhandlungen über die Neufassung des zugrunde liegen-
den europäischen Mandats muss die Bundesregierung dazu nutzen, auf eine Rück-
nahme der Ausweitung auf Einsätze an Land zu drängen.
Der vorgelegte Antrag der Bundesregierung auf eine Fortsetzung der deutschen
Beteiligung an der EU-Operation Atalanta erfüllt zudem nicht mehr die Anforde-
rungen an die gebotene Mandatsklarheit. Der Antrag enthält nicht die nach § 3
Absatz 2 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes erforderlichen Angaben. Auftrag,
eingesetzte Fähigkeiten, Status, Rechte und Operationsgebiet werden im diesjähri-
gen Mandat erstmals nicht mehr gesondert aufgeführt. Diese formale Neuerung
schwächt die Transparenz und damit die Klarheit des Mandates im Rahmen der
Parlamentsbeteiligung.
Die Bundesregierung senkt mit dem vorliegenden Text die Mandatsobergrenze auf
1 200 Soldatinnen und Soldaten ab. Das ist begrüßenswert. Dennoch fehlt nach wie
vor eine umfangreiche Evaluation dieser Mission. Die Bundesregierung muss für
jeden Einsatz dem Deutschen Bundestag „jährlich einen bilanzierenden Gesamtbe-
richt über den jeweiligen Einsatz bewaffneter Streitkräfte und die politische Ent-
wicklung im Einsatzgebiet vorlegen“. Das wurde 2005 in der Erläuterung der zu
erfüllenden Unterrichtungspflichten nach § 6 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes
(Bundestagsdrucksache 15/2742) beschlossen. Für die Operation Atalanta gibt es
nach wie vor keinen bilanzierende Gesamtübersicht. Diese wäre nötig, um die
Stärken und Schwächen des Einsatzes genauer zu erkennen und zu analysieren,
welche der Faktoren – militärischer Einsatz, Best Management Practices und be-
waffneter Begleitschutz – in welchem Maße zur Verbesserung der Lage beigetra-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1491

gen haben. Aus einer solchen Evaluation müsste auch eine mittelfristige
Exitstrategie für den Einsatz erfolgen.
Darüber hinaus müssen endlich auch die Finanzierungsstrukturen und die Hauptak-
teure hinter der Piraterie direkt und effektiv verfolgt werden. Dazu hat der UN-
Sonderberater für Pirateriebekämpfung, Jack Lang, bereits Anfang 2011 konkrete,
umsetzbare Pläne vorgelegt. Sie sehen die Stärkung des lokalen und regionalen
Justiz- und Strafvollzugswesens vor. Ziel der internationalen Gemeinschaft muss
sein, dass sich Piraten und ihre Hintermänner vor Gericht zu verantworten haben.
Anstatt bei der Pirateriebekämpfung nur auf das Militärische zu setzen, müssen die
grundlegenden Ursachen der Piraterie verstärkt bearbeitet werden. Dazu bedarf es
einer langfristigen Stabilisierung Somalias und der Region durch eine Bekämpfung
der strukturellen Konfliktursachen sowie von Hunger und Armut durch den Aufbau
von Institutionen und Bildungsprogrammen. Es muss eine funktionierende Staat-
lichkeit hergestellt und eine verantwortungsvolle, an Menschenrechten orientierte
Regierungsführung unterstützt werden. Diesen Prozess gilt es jetzt im internationa-
len Kontext anzustoßen. Nur so werden sich eine dauerhaft erfolgreiche
Pirateriebekämpfung und ein mittelfristiges Ende der Atalanta-Mission verwirkli-
chen lassen. Der New Deal Compact Somalia, der im September 2013 in Brüssel
verabschiedet wurde, kann ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein. Deutsch-
land muss nun die versprochenen zivilen Beiträge dazu auch tatsächlich erbringen.
Die leicht verbesserte Sicherheitslage muss jetzt dazu genutzt werden, die Regie-
rung bei den dringend nötigen Reformen zu unterstützen. Dabei müssen die Stan-
dards von Menschenrechten und guter Regierungsführung im Mittelpunkt aller
Bemühungen stehen.
Die EU schlägt mit ihrer im Juli 2012 beschlossenen zivil-militärischen Mission
zum Aufbau der Kapazitäten der Staaten am Horn von Afrika und im westlichen
Indischen Ozean im Bereich der maritimen Sicherheit (EUCAP Nestor) grundsätz-
lich den richtigen Weg ein. Die EU will mit dieser Mission verschiedene Länder in
der Region beim Aufbau eines funktionierenden Küstenschutzes und ihres Jus-
tizsektors unterstützten. EUCAP Nestor soll komplementär zu der Ausbil-
dungsmission somalischer Streitkräfte (EUTM Somalia) und den Bemühungen der
EUNAVFOR Atalanta eine langfristige und nachhaltige Stabilisierung ins-
besondere durch Kapazitätenaufbau in der Region ermöglichen. Beim Aufbau der
Sicherheitskräfte ist es von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass die
ausgebildeten SoldatInnen Teil der regulären Sicherheitskräfte der Regierung wer-
den. Der Verbleib der ausgebildeten SoldatInnen der Mission EUTM Somalia kann
jedoch derzeit nicht kontrolliert werden. Daher läuft die Mission Gefahr, zur Ge-
walteskalation und Konfliktverschärfung beizutragen.
Nach wie vor steht das Zivile hinter dem Militärischen zurück. Bei der Unterstüt-
zung des somalischen Staatsaufbaus leistet die Bundesregierung zu wenig. Auch
die humanitäre Hilfe ist in erschreckender Weise unterfinanziert. Zahlreiche Hilfs-
organisationen warnen davor, dass sich eine ähnlich dramatische Hungerkatastro-
phe wie im Jahr 2011/2012 wiederholen könnte. Damals verhungerten über
250 000 Menschen. Ein früheres Einschreiten hätte diese Katastrophe zumindest
lindern können. Die Bundesregierung muss als Konsequenz aus diesen Erfahrun-
gen ihre Mittel für die humanitäre Hilfe in Somalia erhöhen und ihre Partner darauf
drängen, dies ebenfalls zu tun.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. dem Deutschen Bundestag in Zukunft wieder vollständige Mandatstexte zur
Abstimmung vorzulegen, der eine detaillierte Beschreibung des Auftrags, des
Operationsgebietes und der eingesetzten Fähigkeiten umfasst und einer Vermi-

Drucksache 18/1491 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

schung unterschiedlicher militärischer Missionen mit getrennten Mandaten
nicht Vorschub leistet;

2. die Ausweitung des Atalanta-Operationsgebietes für die Kräfte der Bundes-
wehr über Land zurückzunehmen und sich sich im Zuge der Neuverhandlun-
gen des EU-Mandates auf europäischer Ebene für eine Rücknahme einzuset-
zen;

3. bis zur Neufassung des EU-Mandats das Mandat vom November 2011 wieder
zu etablieren und konsequent umzusetzen mit dem vordringlichen Ziel, den
Schutz der humanitären Hilfslieferungen nach Somalia zu gewährleisten und
die Handelsschifffahrt abzusichern;

4. sich dafür einzusetzen, dass alle Maßnahmen der internationalen
Pirateriebekämpfung am Horn von Afrika und im Indischen Ozean so schnell
wie möglich unter dem Dach und der Führung der Vereinten Nationen zusam-
mengeführt werden;

5. die Probleme bei der zivilen EU-Mission EUCAP Nestor zum Aufbau mariti-
mer Fähigkeiten im Westindischen Ozean und am Horn von Afrika zu untersu-
chen und zu beheben und die Mission ggf. personell stärker zu unterstützten;

6. im Rahmen der internationalen Gemeinschaft dafür Sorge zu tragen, dass die
zivile und justizielle Verfolgung der Piraten insbesondere auf lokaler und re-
gionaler Ebene verbessert wird, dabei rechtsstaatliche und menschenrechtliche
Standards zu Grunde gelegt werden und das innerstaatliche Trennungsgebot
zwischen Polizei und Militär Beachtung findet;

7. auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, den zivilen Stabilitätsbemühungen in So-
malia im Sinne einer kohärenten EU-Politik und vor dem Hintergrund des New
Deal Compact mehr Gewicht zu verleihen, indem
– gezielt lokale und regionale Regierungs- und Verwaltungsstrukturen ge-

fördert werden, um Stabilitätsinseln zu schaffen, wie es das Auswärtige
Amt in seinem Länderkonzept Somalia aus 2012 vorsieht;

– sich auf VN-Ebene dafür einzusetzen, dass das internationale Waffenem-
bargo wieder verschärft wird, da die „Somalia and Eritrea Monitoring
Group“, mandatiert durch den Sicherheitsrat gemäß Resolution 2111
(2013), Mitglieder der somalischen Regierung massiv für das systemati-
sche Missmanagement der Waffen- und Munitionslieferungen kritisiert;

– der Aufbau des Sicherheitswesens gefördert wird und geeignete Maß-
nahmen unterstützt werden, durch die Waffenlieferungen nach Somalia
effektiv verhindert sowie Geldwäsche und Finanztransaktionen gewalttä-
tiger Gruppen international wirksam bekämpft werden können;

– Gesprächskanäle zu verhandlungsbereiten Al-Shabaab- und Hizbul-Islam-
Vertretern weiterhin geöffnet werden, damit diese verstärkt in den politi-
schen Dialog mit einbezogen werden und Versöhnungsprozesse weiter
vorankommen;

– angesichts der Erfahrungen des Engagements in Somalia aus den letzten
Jahren ein stärkerer Fokus auf dezentrale Strukturen gelegt wird;

– lokale und regionale Entwicklungsanreize gesetzt werden, um der Armut
der Menschen in Somalia entgegenzutreten und durch den beschäfti-
gungsintensiven Aufbau der lokalen Wirtschaft ihre wirtschaftlichen Aus-
sichten zu verbessern, und hierzu ihre Zusagen umzusetzen, die sie auf
den Londoner Somalia-Konferenzen und im Rahmen des New Deal
Compact gemacht hat;

– die Situation von Mädchen und Frauen auch mit Blick auf die positiven
Effekte weiblicher Partizipation in Entwicklungsfragen stärker als strate-
gisches Ziel der Zusammenarbeit verankert wird;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1491

– sie sich dafür einsetzt, die unregulierte und meist illegale Fischerei durch
europäische und asiatische Fangschiffe zu stoppen;

– sie sich dafür einsetzt, die illegale Müllentsorgung insbesondere in den
Gewässern der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Somalias zu un-
terbinden und dafür effektive Kontrollmechanismen einzurichten;

– sie auf die Bündnispartner mit Nachdruck einwirkt, völkerrechtswidrige
gezielte Tötungen durch Drohnenangriffe umgehend einzustellen und
endlich aufzuklären, inwieweit eine Beteiligung an der Planung und Aus-
führung dieser Aktionen durch US AFRICOM von deutschem Staatsge-
biet aus erfolgt;

– sie UNSOM, der politischen UN-Mission in Somalia, bei ihrer Unterstüt-
zung der somalischen Regierung und AMISOM besonders beim Thema
Menschenrechte und Frauen, Rechtsstaatsaufbau und Versöhnung alle nö-
tige Hilfe zukommen lässt;

8. dem Deutschen Bundestag im Vorfeld zukünftiger Mandatsverlängerungen
den vom Parlamentsbeteiligungsgesetz geforderten Evaluierungsbericht vor-
zulegen und darin überprüfbare Maßnahmen und Meilensteine für die Mission
und die Beteiligung der Bundeswehr darzulegen. Dazu gehört auch die Pla-
nung einer möglichen Exitstrategie.

Berlin, den 20. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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