BT-Drucksache 18/13615

Regierungsgarantien für die Bewerbung um die Fußballeuropameisterschaft der Männer 2024 in Deutschland

Vom 19. September 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13615
18. Wahlperiode 19.09.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Lisa Paus, Katja Keul,
Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Regierungsgarantien für die Bewerbung um die Fußballeuropameisterschaft
der Männer 2024 in Deutschland

Im März 2017 reichte der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) seine offizielle
Interessensbekundung für die Austragung der Fußballeuropameisterschaft der
Männer im Jahr 2024 bei der Union der europäischen Fußballverbände (UEFA)
ein. Bis zum 27. April 2018 müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bei
der UEFA eingereicht werden. Die Unterlagen, die dafür auszufüllen sind und der
Bundesregierung vorliegen (www.uefa.org/MultimediaFiles/Download/Official
Document/uefaorg/Regulations/02/46/30/63/2463063_DOWNLOAD.pdf), bein-
halten auch zahlreiche Garantien in Form von Verträgen, die durch – wie es dort
heißt – „Competent Authorities“ gegeben werden müssen. Diese Garantien um-
fassen unter anderem:
 Steuerbefreiungen von jeder Art direkter Steuern für Unternehmen und Indi-

viduen wie Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftssteuer,
 Garantien für die Rückerstattung jeder Art angefallener Mehrwertsteuer und

anderer indirekter Steuern – wie es im Mustervertrag heißt „ohne Einschrän-
kung für mögliche Verkäufe von Ticketing- und Gastfreundschaftsprodukten
und/oder Dienstleistungen“,

 Garantien für unlimitierten steuer- und abgabenfreien Im- und Export von
Waren, Dienstleistungen sowie Geld,

 eine harte Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum der UEFA,
nach wohlwollender und bevorzugter Bearbeitung sämtlicher Anträge ohne
Mehrkosten,

 umfangreiche Zusagen für Visa-, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sämt-
licher Personen, die im Zusammenhang mit der Fußballeuropameisterschaft
im Land tätig sind, ab bis zu vier Jahren vor der Veranstaltung.

Allein die hier aufgelisteten, von der UEFA geforderten Garantien stellen tiefe
Eingriffe in die deutsche Steuergesetzgebung und weitere Gesetze dar. Sie wür-
den zudem eine außerordentliche Bevorzugung der UEFA gegenüber anderen
Veranstalterinnen und Veranstaltern von Großereignissen in Deutschland sowie
sämtlichen anderen wirtschaftlichen Akteurinnen und Akteuren im Land bedeu-
ten. Die entfallenen Steuereinnahmen gingen zulasten der Bürgerinnen und Bür-
ger.

Drucksache 18/13615 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Garantie bezüglich der strikten Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigen-
tum der UEFA stellt einen Eingriff in die Kompetenzen der Judikative und Le-
gislative sowie die Arbeit der Polizei dar. Unter anderem wird dort etwa gefor-
dert, nicht genehmigte Public-Viewing-Veranstaltungen während der Spiele in
Deutschland durch verstärkte Polizeipräsenz, hartes Durchgreifen der Polizei und
Ahndung von Verstößen zu unterbinden (Guarantee for rights protection commit-
tee and enforcement). Derartige Garantien können nach Rechtsauffassung der
Fragenstellerinnen und Fragensteller in einer Demokratie mit Gewaltenteilung
gar nicht durch Regierungen gegeben werden.
Ebenso drohen die Garantien, die eine zukünftige Verabschiedung von Gesetzen
durch Parlamente verlangen, grundlegende demokratische Verfahrensabläufe und
Prinzipien auszuhöhlen.
Sportgroßveranstaltungen von besonderem öffentlichem Interesse können Ver-
günstigungen bei der Einkommensteuer erhalten. Nach § 50 Absatz 4 des Ein-
kommensteuergesetzes (EStG) können die obersten Finanzbehörden der Länder
oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden mit Zustimmung des Bundesmi-
nisteriums der Finanzen die Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen
ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschalbetrag festsetzen, wenn dies
im besonderen öffentlichen Interesse liegt.
Grundlage der Entscheidung zur Steuerbefreiung ist folgende Definition: „1. Ein
besonderes öffentliches Interesse besteht insbesondere, wenn an der inländischen
Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse,
um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet“ (§ 50 Absatz 4
Nummer 1 EStG). Der genannte Paragraph umfasst jedoch nur einen kleinen Teil-
bereich der in den Mustergarantien enthaltenen Steuerbefreiungen.
Bezüglich der Garantien erklärte die Bundesregierung auf Nachfrage in einem
Brief am 21. Juni 2017 an den Abgeordneten Özcan Mutlu: „Das Ergebnis der
verfassungsrechtlichen Prüfung der Garantien kann voraussichtlich erst im Früh-
jahr 2018 übermittelt werden, da diese erst erfolgen kann, wenn der tatsächliche
Wortlaut der vom jeweiligen Ressort vorgesehenen Garantieerklärung vorliegt.“
Die vorliegenden Mustergarantien sind jedoch bereits sehr detailliert. Gleichzei-
tig sind sie Teil der Bewerbung, die der DFB bereits am 27. April 2018 bei der
UEFA einreichen muss. Die folgenden Fragen beziehen sich daher auf die der
Bundesregierung vorliegenden Mustergarantien der UEFA.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage könnten nach Auffassung der Bundes-

regierung und wie in den UEFA-Garantien gefordert neben der Einkom-
mensteuer auch Kapitalertrag- und Körperschaftssteuer für die UEFA und
für die UEFA arbeitende Unternehmen, deren Funktionäre, Beteiligte und
Mitarbeiter erlassen werden (bitte einzeln auflisten)?
a) Falls es keine gesetzliche Grundlage gibt, wird die Bundesregierung eine

entsprechende Gesetzesänderung initiieren, bzw. welche Position vertritt
die Bundesregierung gegenüber einer entsprechenden Initiative?

b) Welche Instanzen wären nach Auffassung der Bundesregierung in
Deutschland die in den UEFA-Garantien angesprochenen „Competent
Authorities“, die die entsprechenden Garantien unterzeichnen müssten?

c) Hält die Bundesregierung es für rechtlich zulässig, entsprechende Garan-
tien abzugeben, ohne dass eine gesetzliche Grundlage vorliegt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13615
2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage könnten nach Auffassung der Bundes-
regierung und wie in den UEFA-Garantien gefordert die Mehrwertsteueraus-
gaben rückerstattet werden?
a) Falls es keine gesetzliche Grundlage gibt, wird die Bundesregierung eine

entsprechende Gesetzesänderung initiieren, bzw. welche Position vertritt
die Bundesregierung gegenüber einer entsprechenden Initiative?

b) Welche Instanzen wären nach Auffassung der Bundesregierung in
Deutschland die in den UEFA-Garantien angesprochenen „Competent
Authorities“, die die entsprechende Garantie unterzeichnen müssten?

3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage könnte nach Auffassung der Bundesre-
gierung und wie in den UEFA-Garantien gefordert unlimitierter steuer- und
abgabenfreier Im- und Export von Waren, Dienstleistungen sowie Geld ga-
rantiert werden?
a) Falls es keine gesetzliche Grundlage gibt, wird die Bundesregierung eine

entsprechende Gesetzesänderung initiieren, bzw. welche Position vertritt
die Bundesregierung gegenüber einer entsprechenden Initiative?

b) Welche Instanzen wären nach Auffassung der Bundesregierung in
Deutschland die in den UEFA-Garantien angesprochenen „Competent
Authorities“, die die entsprechende Garantie unterzeichnen müssten?

c) Inwiefern sind die von der UEFA geforderten Garantien bei der Umsatz-
steuer aus Sicht der Bundesregierung mit dem EU-Recht (Mehrwertsteu-
ersystemrichtlinie etc.) vereinbar?

4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann nach Auffassung der Bundesre-
gierung und wie in den UEFA-Garantien gefordert eine harte Durchsetzung
von Rechten am geistigen Eigentum der UEFA garantiert werden?
a) Ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, derartige Garantien

abzugeben?
b) Falls es keine gesetzliche Grundlage gibt, plant die Bundesregierung eine

solche zugunsten der genannten Bewerbung einzuführen?
c) Welche Instanzen wären nach Auffassung der Bundesregierung in

Deutschland die in den UEFA-Garantien angesprochenen „Competent
Authorities“, die die entsprechende Garantie unterzeichnen müssten?

5. In wie vielen Fällen hat das Bundesministerium der Finanzen in den letzten
zwölf Jahren seine Zustimmung zu einem Erlass der Einkommensteuer bzw.
zu einer Festsetzung eines Pauschbetrags nach § 50 Absatz 4 EStG erteilt?
a) Mit welchen Begründungen wurde die Einkommensteuer jeweils erlassen

bzw. ein Pauschbetrag festgesetzt?
b) Welchen Veranstaltungen, Veranstalterinnen und Veranstaltern kam ein

Erlass der Einkommensteuer bzw. die Festsetzung eines Pauschbetrags
nach § 50 Absatz 4 EStG zugute?

c) Wie hoch waren die jeweiligen Steuermindereinnahmen bzw. die festge-
setzten Pauschbeträge in den in Frage 5 aufgelisteten Fällen?

d) Falls für Einzelfälle das Steuergeheimnis entgegensteht, wie hoch waren
die erlassenen Steuern aufgrund ähnlicher Garantien bzw. nach § 50 Ab-
satz 4 EStG insgesamt in diesem Zeitraum?

6. Auf Grundlage welcher Verordnung oder welcher Gesetze könnten, wie in
den Garantien gefordert, UEFA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter bevorzugt
Arbeitserlaubnisse, Visa und Aufenthaltsgenehmigungen nach bevorzugter
Prüfung erhalten?

Drucksache 18/13615 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Welche der geforderten Garantien oder Punkte einzelner Garantien hält die
Bundesregierung für nicht mit aktuellem deutschen Recht vereinbar?
a) Plant die Bundesregierung, deutsches Recht vor Abgabe der Garantien

dementsprechend zu ändern?
b) Befindet die Bundesregierung sich in Gesprächen mit dem DFB und/oder

der UEFA, um die Garantien entsprechend deutschem Recht anzupassen?
8. Planen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden die Garantien

zu unterzeichnen?
9. Auf welcher Grundlage können die Bundesregierung, einzelne Bundesmini-

sterien oder nachgeordnete Behörden die in zahlreichen Garantien geforder-
ten Personen oder Teams bereitstellen, die innerhalb der Behörden die An-
liegen der UEFA unentgeltlich vertreten (z. B. Guarantee for intellectual pro-
perty rights 2 „[…] will appoint a dedicated set of examiners to administer
all registrations related to UEFA EURO 2024 […]“, Customs Guarantee, Im-
migration/visa/work permits etc.)?

10. Wie kann es nach Auffassung der Bundesregierung gelingen, dass der DFB
sich im April 2018 für die Austragung der Fußballeuropameisterschaft der
Männer 2024 bewirbt, während der Bundesregierung voraussichtlich erst ab
dem Frühjahr 2018 der exakte Wortlaut der Garantien, die dafür zu geben
sind, vorliegt?

11. Welche Konsequenzen hätte es nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Bewerbung des DFB für die Fußballeuropameisterschaft der Männer 2024 in
Deutschland, wenn die Bundesregierung einzelne Garantien nicht oder nur
in Teilen unterzeichnet?

12. Inwiefern ist die Bundesregierung in Gesprächen mit dem DFB und der
UEFA bezüglich der Garantien, bzw. welche Gespräche hat es zwischen
Bundesregierung und DFB und UEFA bereits gegeben (bitte mit Auflistung
nach Datum und mit Angabe der Teilnehmer)?

13. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Abschaffung
dieser umfangreichen Garantien ein?

Wenn nein, warum nicht?
14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass derart umfangreiche Steuerbe-

freiungen, wie im UEFA Bid Dossier Template vom 20. April 2017 gefor-
dert, moralisch vertretbar sind?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

15. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag an der Abfas-
sung und Abgabe der Garantieerklärung zu beteiligen, und
a) wenn ja, welcher Zeitpunkt und welches Beteiligungsverfahren sind hier-

für vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?

16. Gegen welche amtierenden oder ehemaligen Funktionäre des UEFA-Exeku-
tivkomitees oder anderer UEFA-Gremien wird nach Kenntnis der Bundesre-
gierung derzeit in Deutschland oder in anderen Staaten strafrechtlich ermit-
telt, und welche Haltung hat die Bundesregierung grundsätzlich in Bezug auf
Vereine, Verbände oder Organisationen aus anderen Staaten, gegen deren
amtierende oder ehemalige Funktionäre strafrechtlich ermittelt wird?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13615

17. Gegen welche amtierenden oder ehemaligen Funktionäre des DFB wird nach

Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland oder in anderen Staa-
ten strafrechtlich ermittelt, und welche Haltung hat die Bundesregierung
grundsätzlich in Bezug auf Vereine, Verbände oder Organisationen in
Deutschland, gegen deren amtierende oder ehemalige Funktionäre strafrecht-
lich ermittelt wird?

18. Befürwortet die Bundesregierung nach den zahlreichen Skandalen der jüngs-
ten Zeit im Internationalen Verband des Association Football und DFB, wel-
che laufende Verfahren wegen Steuerhinterziehung zur Folge hatten, und
auch den aktuellen Korruptionsfällen im Internationalen Olympischen Ko-
mitee sowie im Internationalen Leichtathletikverband grundsätzlich die Ge-
währung von Steuererleichterungen sowie Regierungsgarantien?

19. Inwiefern unterscheiden sich die Entwürfe der aktuell vorliegenden Regie-
rungsgarantien der UEFA von den für die Fußballweltmeisterschaft 2006 ge-
gebenen Regierungsgarantien?

20. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Steuermehraufkommen durch die
mögliche Austragung der Fußballeuropameisterschaft der Männer 2024 in
Deutschland ein?

21. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermindereinnahmen durch
Steuerentlastungen im Rahmen der vorliegenden Garantien ein?

Berlin, den 18. September 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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