BT-Drucksache 18/13230

Arbeitsweise der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE)

Vom 28. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13230
18. Wahlperiode 28.07.2017

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock,
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger,
Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir,
Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Arbeitsweise der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE)

Am 26. April 2016 eröffnete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung (BMZ) die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung
(AWE). Diese soll „die Schnittstelle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
mit der Wirtschaft bilden“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/
04/2016-04-27-agentur-wirtschaft-entwicklung.html). Das BMZ und die Träger-
organisationen DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
mbH – und die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH, sollen dabei insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen un-
terstützen, die planen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu investieren. Bis-
lang ist unklar, inwieweit das Beratungsangebot der AWE zu mehr Investitionen
und mehr nachhaltigem wirtschaftlichen Engagement durch deutsche Unterneh-
men in Entwicklungsländern geführt hat. Auch der vom BMZ an die Mitglieder
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung versandte
Sachstand vom 30. Juni 2017 konnte die offenen Fragen zur Arbeitsweise der
AWE nicht beantworten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Über welche Instrumente verfügt die Bundesregierung, um wirtschaftliches

Engagement in Entwicklungsländern zu fördern (bitte nach zuständigen Res-
sorts, finanziellem Umfang und Inanspruchnahme auflisten)?

2. Warum wird die DEG, die laut BMZ Träger der AWE und im Rahmen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit für Finanzierungen für die Privat-
wirtschaft zuständig ist, laut BMZ nicht in die Arbeit der AWE eingebunden
(vgl. Sachstand: Wirkung und Erfolge der Agentur für Wirtschaft, vom
30. Juni 2017)?

3. Wie groß ist der Personalkörper der AWE mittlerweile, und mit welchen
Aufgaben ist das Personal betraut (bitte nach Funktionen auflisten)?

4. Was ist die Grundlage der Arbeit der Trägerorganisationen DEG und GIZ im
Rahmen der AWE?

Drucksache 18/13230 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Warum wurde die AWE gegründet, obwohl gerade erst vor wenigen Jahren
durch die Zusammenführung der entwicklungspolitischen Organisationen
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ), Synergien erzeugt wer-
den sollten?
Was verspricht sich das BMZ von der Arbeit der AWE?

6. Welcher ist der Rechtstatus der AWE?
7. Welche Leistungen bietet die AWE konkret an (bitte nach Aufgabenfeldern

aufschlüsseln)?
8. Sind die Leistungen gemeinnützig oder steuerpflichtig?
9. Aus welchen Haushaltstiteln wird die Arbeit der AWE finanziert (bitte nach

Höhe und Haushaltstiteln für die Jahre 2016, 2017 und 2018 – nach derzeiti-
gem Planungsstand – auflisten)?

10. Welche Elemente umfasst eine Erstberatung durch die AWE konkret (vgl.
Sachstand: Wirkung und Erfolge der Agentur für Wirtschaft, vom 30. Juni
2017)?

11. Welche Finanzierungs- und Förderinstrumente werden interessierten Unter-
nehmen von der AWE konkret empfohlen?
a) Welche Finanzierungs- und Förderinstrumente wurden in wie vielen Fäl-

len von Unternehmen seit Gründung der AWE in Anspruch genommen
(bitte nach den einzelnen Instrumenten auflisten)?

b) Wie häufig wurden diese Instrumente von Unternehmen vor Gründung
der AWE in Anspruch genommen (bitte für den Zeitraum von 2011 bis
2016 nach Jahren auflisten)?

12. Bei welchen 40 Veranstaltungen hat die AWE ein geschlossenes Auftreten
der deutschen Wirtschaft gewährleistet (vgl. Sachstand: Wirkung und Er-
folge der Agentur für Wirtschaft, vom 30. Juni 2017)?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bei diesen Veranstaltun-
gen vor Ort, und welche Kosten sind dabei entstanden (bitte nach Veranstal-
tungen auflisten)?

13. In welcher Höhe fließen Mittel der AWE in Maßnahmen zur Öffentlichkeits-
arbeit?

14. Warum spricht das BMZ in der Antwort auf die Mündliche Frage des Abge-
ordneten Uwe Kekeritz am 25. Januar 2017 von 275 Beratungen der AWE
(Plenarprotokoll 18/214, Anlage 5, S. 21449), wohingegen im Sachstand
vom 30. Juni 2017 für diesen Zeitraum 664 Beratungen angegeben wurden?

15. Wie viele Beratungen für deutsche Unternehmen wurden
a) von der AWE durchgeführt, und mit welchen Erfolgen (bitte nach Mona-

ten auflisten)?
b) durch das BMZ in den Jahren von 2011 bis 2016 durchgeführt (bitte nach

Jahren auflisten)?
16. Wie viele Beratungen für europäische Unternehmen wurden

a) von der AWE durchgeführt, und mit welchen Erfolgen (bitte nach Mona-
ten auflisten)?

b) durch das BMZ in den Jahren von 2011 bis 2016 durchgeführt (bitte nach
Jahren auflisten)?

17. Wie viele kleine und mittelständische Unternehmen wurden von der AWE
beraten (bitte für die Jahre 2016 und 2017 auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13230

18. Wie und in welchem Umfang berät die AWE Unternehmen in Bezug auf die

Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards sowie die Achtung der Men-
schenrechte (bitte konkret auflisten)?

19. Inwiefern ist der 2011 eingeführte sogenannte Menschenrechts-TÜV des
BMZ Grundlage der Arbeit der AWE, und wie wird er in der Arbeit der AWE
konkret umgesetzt?

20. Inwiefern sind diese Machbarkeitsstudien, die das BMZ für Unternehmer
fördert, auch mit Folgeabschätzungsstudien verbunden, die die menschen-
rechtlichen, sozialen und ökologischen Risiken eines Engagements untersu-
chen, und wer führt diese durch?

21. Wie viele der beratenen Unternehmen erhielten keine Beratung in Bezug auf
Umwelt- und Sozialstandards und Menschenrechtsschutz?

22. Wie stellt die Bundesregierung eine funktionierende Wirkungsmessung der
Arbeit der AWE sicher, wenn das BMZ selbst einräumt, dass über die „kon-
krete Anbahnung einer Investition keine Aussage getroffen werden“ kann
(Plenarprotokoll 18/214, S. 21449)?

23. Gibt es eine Evaluation der Arbeit der „Servicestelle für die Wirtschaft“?
Wenn ja, was sind die Ergebnisse?
Wenn nein, ist eine Evaluation geplant?

24. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der Arbeit der AWE?
Wenn ja, wann, und wird diese extern, z. B. über das DEval – Deutsches
Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH – vorge-
nommen werden?
Wenn nein, warum nicht?

25. Warum plant die Bundesregierung eine Vergrößerung der AWE (vgl. Aus-
sagen vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung Dr. Gerd Müller in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 21. Juni 2017), obwohl sie keine
Aussagen über die Wirkungen der Arbeit der AWE auf die tatsächliche An-
bahnung von Investitionen treffen kann?

26. Welche neuen Kooperationen zwischen Wirtschaft und Akteuren der Ent-
wicklungszusammenarbeit sind durch die Arbeit der AWE entstanden oder
befinden sich konkret in der Anbahnung (bitte Kooperationspartner, Tätig-
keitsfeld und Projektländer benennen)?

27. Welche Ziele und Ergebnisse konnten oder sollen durch die neuen Koopera-
tionen erreicht werden?

28. Welche neuen finanziellen Beteiligungen durch die Wirtschaft an Maßnah-
men der Entwicklungszusammenarbeit wurden durch die Arbeit der AWE
eingeleitet?
Wie hoch ist der Gesamtbetrag dieser zusätzlichen Beteiligungen der Wirt-
schaft?

29. Wie erfolgt die Aufgabenteilung zwischen der AWE und dem BMZ-Refe-
rat 114, Zusammenarbeit mit der Wirtschaft; Nachhaltige Wirtschaftspolitik,
und auf Grundlage welcher Kooperationsvereinbarung findet diese statt?

30. Wie ist das Verhältnis der AWE zum Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) und zur Außenwirtschaftsförderung?
Gibt es Kooperationsvereinbarungen, in denen die Rolle der AWE dargelegt
und präzisiert wird?

Drucksache 18/13230 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

31. Plant das BMZ eine Integration der von der GIZ durchgeführten Programme

EZ-Scouts und ExperTS in die AWE?
a) Wenn ja, wie, und auf welcher Grundlage soll dieser Schritt vollzogen

werden?
b) Was verspricht sich das BMZ von der Integration der Programme in die

AWE?
32. Welche Kooperationen der deutschen EZ kamen aufgrund der Beratung

durch die EZ-Scouts bislang zustande?
33. Gibt es nach Kenntnis des BMZ Rückmeldung aus der Wirtschaft zur Arbeit

der AWE, und wenn ja, wie fällt diese aus?
34. Wer wird die zukünftige Leitung einer gewachsenen AWE übernehmen?

Wird es eine Ausschreibung der Stelle geben?
Wer entscheidet über die Besetzung der Leitung?

Berlin, den 28. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.