BT-Drucksache 18/13112

Minijobs in Deutschland

Vom 11. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13112
18. Wahlperiode 11.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij,
Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost,
Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Minijobs in Deutschland

Mit den Hartz-Gesetzen wurden Minijobs als beschäftigungspolitisches Instru-
ment für Langzeiterwerbslose und für Frauen zur Integration in reguläre Beschäf-
tigung angesehen. Steuerrechtliche Begünstigungen der Minijobs sollten
Schwarzarbeit mindern (Bundestagsdrucksache 15/1516, S. 44; Ergebnisse der
Hartz-Kommission, Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, S. 30; Ergeb-
nisse der Hartz-Kommission, Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, S. 23).
Doch beide Ziele wurden nicht erreicht (Quelle: Prof. Scherl, Die Vorschläge der
Hartz-Kommission und deren Umsetzung, http://doku.iab.de/grauepap/2003/list_
scherl.pdf). Kritische Stimmen, wie u. a. der DGB, beklagen, dass Minijobs ins-
besondere Frauen in prekäre Beschäftigung drängen und in eine mangelnde sozi-
ale Absicherung. Auch stellt sich die Frage, ob ein Fachkräftepotential durch Mi-
nijobs vom regulären Arbeitsmarkt ferngehalten wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Minijobs in

Deutschland, sowohl für ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte,
als auch im Nebenjob (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben, sowie die
vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht und Alter – auch
ab 65 Jahre – sowie nach Bund und Ländern und Ost und West differenzie-
ren)?

2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil von
geringfügig entlohnten Beschäftigten an allen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, sowohl für ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte,
als auch im Nebenjob (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben, sowie die
vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht und Alter – auch
ab 65 – sowie nach Bund und Ländern und Ost und West differenzieren)?

3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil von
geringfügig entlohnten Beschäftigten im Nebenjob an allen geringfügig ent-
lohnten Beschäftigten (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben, sowie die
vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Alter und Geschlecht sowie
nach Bund und Ländern und Ost und West differenzieren)?

4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil von
jungen Beschäftigten bis 25 Jahre, die ausschließlich geringfügig beschäftigt
sind (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben, sowie die vergangenen
zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht sowie nach Bund und Ländern
und Ost und West differenzieren)?

Drucksache 18/13112 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn Wirtschafts-
zweige mit der höchsten Anzahl an Minijob-Beschäftigten, und wie ist die
Verteilung auf die verschiedenen Abteilungen in den jeweiligen Wirtschafts-
zweigen, sowohl für ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte als
auch im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte (bitte die jüngst ver-
fügbaren Daten angeben, sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte
nach Geschlecht und Alter – auch ab 65 Jahre – sowie nach Bund und Länder,
Ost und West differenzieren)?

6. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn Wirtschafts-
zweige mit dem höchsten Anteil an Minijob-Beschäftigten, und wie ist die
Verteilung auf die verschiedenen Abteilungen in den jeweiligen Wirtschafts-
zweigen, sowohl für ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte als
auch im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte (bitte die jüngst ver-
fügbaren Daten angeben, sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte
nach Alter und Geschlecht sowie nach Bund und Ländern und Ost und West
differenzieren)?

7. Welche Qualifikationsniveaus haben Minijobberinnen und Minijobber nach
Kenntnis der Bundesregierung – sowohl ausschließlich geringfügig ent-
lohnte Beschäftigte als auch im Nebenjob (bitte nach Geschlecht und Alter –
auch ab 65 Jahre – differenzieren), und wie stellen sich die Qualifikationsni-
veaus im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft dar?

8. Welche Tätigkeitsniveaus haben Minijobberinnen und Minijobber nach
Kenntnis der Bundesregierung – sowohl ausschließlich geringfügig ent-
lohnte Beschäftigte als auch im Nebenjob (bitte nach Geschlecht und Alter –
auch ab 65 Jahre – differenzieren), und wie stellen sich die Tätigkeitsniveaus
im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft dar?

9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von
Minijobbenden mit einem befristeten Arbeitsvertrag an allen Minijobbenden,
und wie stellt sich der Anteil (der befristet Beschäftigten an allen Beschäf-
tigten) im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft dar (bitte die jüngst ver-
fügbaren Daten angeben, sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte
nach Alter und Geschlecht sowie nach Bund und Ländern und Ost und West
differenzieren)?

10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von
Minijobbenden mit einem Beschäftigungsverhältnis in der Arbeitnehmer-
überlassung an allen Minijobbenden, und wie stellt sich der Anteil (der Be-
schäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung an allen Beschäftigten) im Ver-
gleich dazu in der Gesamtwirtschaft dar (bitte die jüngst verfügbaren Daten
angeben, sowie die vergangenen zehn Jahre ausweisen; bitte nach Alter, Ge-
schlecht sowie nach Bund und Ländern und Ost und West differenzieren)?

11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von
Minijobbenden, die auf den Bruttostundenlohn bezogen unterhalb der Nied-
riglohnschwelle entlohnt werden, an allen Minijobbenden, und wie stellt sich
der Anteil (der Niedriglohnbeziehenden an allen Beschäftigten) im Vergleich
dazu in der Gesamtwirtschaft dar (bitte die jüngst verfügbaren Daten ange-
ben, sowie die vergangenen zehn Jahre ausweisen; bitte nach Alter, Ge-
schlecht sowie nach Bund und Ländern und Ost und West differenzieren)?

12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Brut-
tostundenlohn von Minijobbenden, und wie hoch ist dieser im Vergleich
dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben,
sowie die vergangenen zehn Jahre ausweisen; bitte nach Alter, Geschlecht
sowie nach Bund und Ländern und Ost und West differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13112

13. Wie viele Stunden arbeiten Minijobbende nach Kenntnis der Bundesregie-

rung durchschnittlich pro Woche (bitte die jüngst verfügbaren Daten ange-
ben, sowie die vergangenen zehn Jahre ausweisen; bitte nach Geschlecht und
Alter – auch ab 65 Jahre – sowie nach Bund und Ländern und Ost und West
differenzieren)?

14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von
Minijobbenden, die als Familienangehörige tätig sind (bitte nach gewerbli-
chem Bereich und Privathaushalten trennen, bitte nach Geschlecht und Alter
differenzieren; bitte für die vergangenen zehn Jahre darstellen)?

15. Wie viele Personen sind nach Kenntnis in der Minijob-Zentrale damit betraut
zu kontrollieren, ob es sich bei der Beschäftigung von Familienangehörigen
um Schein-Arbeitsverträge handelt, und wie viele Kontrollen bzw. Prüfun-
gen wurden in den vergangenen zehn Jahren jährlich durchgeführt?
Wie viele Fälle von Schein-Arbeitsverträgen wurden dabei nach Kenntnis
der Bundesregierung aufgedeckt, und wie hoch ist die geschätzte Dunkelzif-
fer?

16. Welche Auswirkungen hatte nach Ansicht der Bundesregierung die Einfüh-
rung des Mindestlohns auf die Verbreitung und die Anzahl von Minijobs,
sowohl für ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte als auch im Ne-
benjob?

17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitsvolumen der
Minijobbenden, und welchem Vollzeitäquivalent entspricht dies (bitte die
jüngst verfügbaren Daten angeben, sowie die vergangenen zehn Jahre aus-
weisen)?

18. Welche Summe würden die Sozialkassen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung zusätzlich einnehmen, wenn die vorhandenen Minijobs von der ersten
Stunde an sozialversicherungspflichtig wären (bitte nach Sozialkassen auf-
schlüsseln; bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben, sowie die vergange-
nen zehn Jahre ausweisen)?

19. Wie viele Minijobende müssen nach Kenntnis der Bundesregierung aufsto-
ckende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) be-
ziehen, und wie hoch waren seit 2007 jeweils die Finanzmittel, die für auf-
stockende Leistungen nach dem SGB II verausgabt wurden (bitte für jedes
Jahr einzeln angeben, und nach Geschlecht, Alter, Wirtschaftszweig, sowie
nach Bund und Ländern und Ost und West differenzieren)?

20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Ar-
beitsunfähigkeitsfälle und Arbeitsunfähigkeitstage pro Jahr aufgrund von Er-
krankungen für Beschäftigte mit Minijobs vor, und wie hoch ist diese Zahl
im Vergleich zur Gesamtwirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren Daten an-
geben, sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Berufs-
gruppe, Alter und Geschlecht differenzieren)?

21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Diagnosegruppen bzw.
spezifischen Krankheitsarten, die den Arbeitsunfähigkeitsfällen zugrunde lie-
gen, sowohl bezogen auf Minijobbende als auch auf die Gesamtwirtschaft
(bitte Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 GKV-Mitglieder und Tage je Fall dar-
stellen; bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben, sowie die vergangenen
zehn Jahre darstellen)?

Drucksache 18/13112 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl melde-

pflichtiger Arbeitsunfälle von Minijobbenden, auch unter Beachtung von
Unfällen mit Todesfolge, und wie stehen diese Zahlen im Verhältnis zur
Gesamtwirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben, sowie die
vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Alter und Geschlecht sowie
nach beruflicher Tätigkeit, verletzten Körperteilen, Art der Verletzung, Ar-
beitsumgebung, spezifischer Tätigkeit differenzieren)?
Inwiefern lässt sich dabei auf Erkenntnisse der Verwaltungsberufsgenossen-
schaft (VBG) zurückgreifen, und welche Daten liegen dort nach Kenntnis
der Bundesregierung zu dieser Frage vor?

23. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage gab es bei Minijobbenden nach Kenntnis
der Bundesregierung auf der Grundlage der Krankheitsartenstatistik des
Bundesministeriums für Gesundheit (bitte die jüngst verfügbaren Daten an-
geben, sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen, bitte nach ICD-10-
Diagnoseschlüssel für F00-F99, I00-I99, J00-J99, K00-K93, M00-M99,
S00-T98 differenzieren), und wie stellten sich diese für die Gesamtwirtschaft
dar?

Berlin, den 10. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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