BT-Drucksache 18/13102

Politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Äthiopien

Vom 10. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13102
18. Wahlperiode 10.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Omid Nouripour, Uwe Kekeritz, Dr. Frithjof Schmidt,
Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner,
Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Doris Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Äthiopien

Äthiopien ist das größte und politisch bedeutendste Land am Horn von Afrika.
Deutschland und die EU arbeiten auf vielfache Weise mit dem Staat zusammen.
Sie sind wichtige entwicklungspolitische und humanitäre Geber für Äthiopien.
Im Rahmen einer G20-Konferenz wurde Äthiopien von der Bundesregierung als
eines der Partnerländer beim „Compact with Africa“ (www.bmz.de/de/presse/
aktuelleMeldungen/2017/juni/170614_Erfolgreiche-G20-Konferenz-in-Berlin-
unterstuetzt-neue-Partnerschaft-mit-Afrika/index.jsp) vorgestellt. Das Land spielt
eine wichtige Rolle in den politischen Regionalorganisationen und in der Politik
seiner Nachbarländer, was sich zum Beispiel im Einsatz äthiopischer Truppen in
der afrikanischen Friedensmission AMISOM in Somalia zeigt. Zudem ist Addis
Abeba Hauptsitz der Afrikanischen Union. Äthiopien hat in den letzten Jahrzehn-
ten erhebliche Fortschritte in der wirtschaftlichen Entwicklung, darunter der Be-
kämpfung der Armut, gemacht.
Spätestens seit den blutigen Auseinandersetzungen in der Region Oromia, die im
November 2015 begannen und sich – bis zur Verhängung des Ausnahmezustands
am 8. Oktober 2016 – auf weite Teile des Landes ausdehnten, wird aber deutlich,
dass die wirtschaftliche Entwicklung nicht mit einer politischen einhergegangen
ist. Im Zuge der Proteste wurden Internetzugänge in Äthiopien deaktiviert und
soziale Medien unterbunden. Mit nur 2,9 Prozent aller Haushalte weist Äthiopien
die weltweit schlechteste Durchdringungsrate mit Internetanschlüssen auf. Ende
Mai wurde auch das mobile Internet deaktiviert – mutmaßlich um Betrug bei
Schulprüfungen zu begegnen. Die Regierungskoalition EPRDF wird von der Be-
völkerungsgruppe der Tigray dominiert, was zu Unmut bei den anderen Volks-
gruppen geführt hat. Der relativ geschlossene Führungszirkel hat auch zu einer
Zunahme an Korruption geführt. Laut der regierungsnahen „Äthiopischen Kom-
mission der Menschenrechte“ forderten die Proteste 940 Tote.
Am 8. Oktober 2016 rief der äthiopische Ministerrat einen landesweiten Ausnah-
mezustand aus, der am 30. März 2017 in abgeschwächter Form um weitere vier
Monate verlängert wurde. Dies verstößt gegen die Verpflichtungen, denen Äthi-
opien gemäß internationalen Abkommen wie dem Internationalen Pakt über bür-
gerliche und politische Rechte (IPbpR) nachkommen muss. Der offizielle Inhalt
und der Umfang der Erklärung des Ausnahmezustands sind nach wie vor nicht
vollständig veröffentlicht. Die äthiopischen Behörden sind ihrer Verpflichtung,
die anderen Vertragsstaaten des IPbpR über den Ausnahmezustand zu informie-
ren, wie es in Artikel 4 Absatz 3 vorgeschrieben ist, nicht nachgekommen.

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Während des Notstands wurden mehr als 11 000 Menschen festgenommen
und inhaftiert, ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihren Familien zu
erhalten oder einem Richter vorgeführt zu werden. Durch das Ausrufen des
Notstandes traten weitere Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Kraft, da-
runter die zeitweise Sperrung des Internets. Politisch engagierten Personen
drohten unfaire Gerichtsverfahren aufgrund von Anklagen unter dem Antiter-
rorgesetz. Wichtige Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker wur-
den unter der Antiterrorgesetzgebung angeklagt. Das Gesetz enthält sehr weit
gefasste und allgemein gehaltene Definitionen terroristischer Handlungen, die
mit Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren geahndet werden können (www.
amnesty.de/jahresbericht/2017/aethiopien).
Außerdem haben sich bis heute Teile des Landes nicht von einer der verheerends-
ten Dürren der letzten Jahrzehnte erholt, die das Klimaphänomen El Niño in den
2015 und 2016 noch verstärkte. Laut Welternährungsprogramm (WFP) waren al-
leine im Jahr 2016 10,2 Millionen Menschen auf Nahrungsmittelhilfen angewie-
sen. Ärzte ohne Grenzen warnte jüngst, dass sich die Zahl schwer mangelernähr-
ter Kinder unter 5 Jahren in der Somaliregion im ersten Halbjahr 2017 gegenüber
dem Vorjahreszeitraum verzehnfacht habe.
Äthiopien steht zudem vor zahlreichen regionalpolitischen Herausforderungen.
Das Land befindet sich im Dauerkonflikt mit dem nördlichen Nachbarn Eritrea.
Beide Länder versuchen, durch gegenseitige innenpolitische Einmischung und
Stellvertreterkonflikte die jeweils andere Seite zu destabilisieren. Äthiopien be-
findet sich darüber hinaus in einem langsam eskalierenden Streit mit Ägypten
über den im Bau befindlichen Renaissance-Staudamm, der für Äthiopien eine
große, erneuerbare Energiequelle darstellen könnte, in den Augen Ägyptens aber
eine strategische Bedrohung der eigenen Hoheit über das Nilwasser darstellt. Die
Spannungen zwischen den Golfstaaten Katar, Saudi-Arabien und den Vereinigten
Arabischen Emiraten wirken sich zudem auch auf die Staaten am Horn von Afrika
aus.
Die Zahl der in den EU-Mitgliedstaaten schutzsuchenden Äthiopierinnen und
Äthiopiern steigt beständig. Viele von ihnen fliehen vor politischer Verfolgung
und sind durch erlittene Folter schwer traumatisiert. Zudem ist auch die man-
gelnde ökonomische Perspektive ein Grund dafür, ihr Land zu verlassen, ebenso
wie die Auswirkungen des Klimawandels auf die äthiopische Landwirtschaft.
Deutschland und die EU arbeiten mit Äthiopien eng in ihrer migrationspolitischen
Agenda zusammen. Äthiopien ist Teil des Khartoum-Prozesses und des von der
Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durch-
geführten und von der Bundesregierung und der EU finanzierten Programms
„Better Migration Management“.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern hat die äthiopische Regierung nach Einschätzung der Bundesre-

gierung im letzten Jahr konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Ursachen für
die weitreichenden Proteste im Land zu bearbeiten?

2. In welcher Form findet im Rahmen der Zusammenarbeit mit der äthiopischen
Regierung ein kritischer Dialog bezüglich des extrem eingeschränkten bis
nicht vorhandenen Handlungsspielraums der äthiopischen Zivilgesellschaft
statt, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung diese Akteure?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der parlamentarischen Opposi-
tion in Äthiopien, und welche Initiativen hat sie ergriffen, um sich für die
Freilassung inhaftierter Oppositionspolitiker, wie zum Beispiel von
Dr. Merera Gudina, einzusetzen?

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4. Welche Initiativen haben die Bundesregierung und die Europäische Union
ergriffen, um sich einen eigenen Augenschein in sogenannten illegalen Haft-
anstalten über die Haftbedingungen zu verschaffen, wie viele offizielle Be-
suche bei politischen Gefangenen gab es seitens deutscher Vertreter in den
Jahren 2015, 2016 und 2017, und inwiefern ist die Bundesregierung aktiv
geworden, um die Auflösung illegaler Hafteinrichtungen in ehemaligen Po-
lizeischulen oder militärischen Liegenschaften zu erwirken?

5. Welche Gespräche haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
der strategischen Zusammenarbeit der EU mit Äthiopien im Sektor 5 (vgl.
Dokument C(2016) 2035 der Europäischen Kommission) bereits stattgefun-
den, und inwiefern gibt es einen Arbeitsplan, um bei der Entwicklung von
Rechtsstaatlichkeit, der Einhaltung der Menschenrechte und der Bekämp-
fung der Korruption zusammenzuarbeiten, und inwiefern gibt es entspre-
chende Gespräche auf bilateraler Ebene zwischen Deutschland und Äthio-
pien?

6. Inwiefern trägt die anhaltend angespannte innenpolitische Lage und die In-
haftierung einer hohen Zahl von Oppositionellen nach Einschätzung der
Bundesregierung zu Fluchtbewegungen aus Äthiopien bei?

7. Welche Kriterien legte der Staatssekretär Thomas Silberhorn zugrunde, als
er im Rahmen der BMZ-Konferenz „Eine Welt ohne Hunger“ im April 2017
auf die gute Zusammenarbeit mit der äthiopischen Regierung hinwies?

8. Wie viele Äthiopierinnen und Äthiopier haben nach Kenntnis der Bundesre-
gierung in den Jahren 2015 bis 2017 um Asyl in Mitgliedstaaten der EU
nachgesucht, wie viele davon in Deutschland (bitte nach Jahren aufschlüs-
seln), und wie hoch war deren Schutzquote in Deutschland in den Jahren
2012 bis 2017 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

9. Wie viele Rückführungen abgelehnter Asylsuchender aus der EU nach Äthi-
opien gab es in den vergangenen zwei Jahren?

10. Seit wann und wo wird das deutsche Projekt zur Verbesserung von Haftbe-
dingungen in Äthiopien durchgeführt (vgl. die Antwort zu Frage 2 auf Bun-
destagsdrucksache 18/10842), welche finanziellen Mittel wurden dafür seit
Beginn aufgewendet, wer führt es durch, und welche Ergebnisse wurden bis-
lang erzielt?

11. Welche Auswirkungen hat die politische Lage in Äthiopien nach Einschät-
zung der Bundesregierung auf die Lage der über 800 000 Flüchtlinge aus
Eritrea, Somalia und dem Südsudan, die in Äthiopien unter prekären Bedin-
gungen leben (www.tagesschau.de/ausland/afrika/afrikaprojekt-aethiopien-
101.html)?

12. Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die hohe Korruptions-
perzeption (Rang 108 im Ranking der Organisation Transparency Internati-
onal) in Äthiopien ein Grund für die politische Unzufriedenheit im Land?

13. Inwiefern begünstigt nach Einschätzung der Bundesregierung die kon-
zentrierte Macht der ERPDF die Korruption, und welche Auswirkungen hat
das ihrer Ansicht nach auf den Fortgang der wirtschaftlichen Entwicklung
im Land?

14. Inwiefern wirken sich die von der Regierung periodisch verhängten Internet-
sperren im Land nach Einschätzung der Bundesregierung negativ auf das In-
vestitionsklima und die wirtschaftliche Entwicklung im Land aus?

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15. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den Berichten über

den Export deutscher Überwachungssoftware nach Äthiopien gezogen (vgl.
www.privacyinternational.org/node/546), inwiefern lagen ihr im Zeitraum
seit 2009 Anträge zum Export solcher Informationstechnologie mit doppel-
tem Verwendungszweck (nach EU-Ratsverordnung 428/2009) nach Äthio-
pien vor, wie wurden diese jeweils beschieden, und welche Maßnahmen
ergreift sie, um den Export deutscher Sicherheitstechnologie zur Überwa-
chung der politischen Opposition künftig zu unterbinden (www.amnesty.de/
jahresbericht/2017/aethiopien)?

16. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Zuge des Khartoum-Prozesses
nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in Äthiopien implementiert?

17. Mit welchen Partnern arbeitet die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung im Rah-
men des „Better Migration Management“ in Äthiopien zusammen (bitte nach
staatlichen Sicherheits- und Geheimdiensten, Polizeieinheiten und zivilge-
sellschaftlichen Organisationen aufschlüsseln)?

18. Welche Gesetzgebung zur Migrationskontrolle wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Vallettagipfel im Jahr 2015 in Äthiopien erlassen?

19. Welche Aufgabenbereiche verantwortet der von der EU entsandte Frontex-
Verbindungsoffizier, und wie bewertet die Bundesregierung seine Arbeit?

20. Welche Projekte hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge des
„Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext
der europäischen Migrationsagenda“ in Äthiopien zum Schutz der Flücht-
linge ins Leben gerufen (vgl. EU-Dokument COM(2016)960, S. 13)?

21. Planen EU und Bundesregierung nach wie vor die Einrichtung eines Multi-
funktionszentrums in Äthiopien?

Wenn ja, welche Aufgaben hat das Zentrum?
Wie wird sichergestellt, dass in dem Zentrum rechtsstaatliche Verfahren an-
gewendet werden?

22. An welchen Punkten arbeitet die Bundesregierung bilateral oder im Rahmen
der Europäischen Union an einer Verbesserung der legalen sicheren Einrei-
semöglichkeiten für Äthiopierinnen und Äthiopier nach Deutschland?

23. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung für den Ausbau der deutsch-
äthiopischen Wirtschaftsbeziehungen?

24. Inwiefern gibt es Bemühungen um ein Doppelbesteuerungsabkommen mit
Äthiopien, und welche Vorkehrungen werden dabei ggf. getroffen, um si-
cherzustellen, dass dem äthiopischen Staat dabei keine Steuereinnahmen ent-
gehen und doppelte Nichtbesteuerung vermieden wird, und welche Position
vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Regelungen zur Betriebsstät-
tendefinition und Quellenbesteuerung in einem etwaigen Doppelbesteue-
rungsabkommen?

25. Über welche Instrumente werden die in der Antwort zu Frage 8 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10842 erwähnten Investitionsgaran-
tien abgewickelt, und welche weiteren Bürgschaften bzw. Investitionsgaran-
tien gibt es von der Bundesregierung für deutsche Investitionen in Äthio-
pien?

26. Welche weiteren Service- oder Unterstützungsleistungen gibt es neben In-
vestitionsgarantien für die deutsche Wirtschaft, und auf welche Kosten be-
laufen sich diese insgesamt (bitte nach Art, beteiligten Akteuren und Finan-
zierung für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?

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27. Welchen Umfang haben Zwangsumsiedlungen (auf Druck der Regierung ge-

tätigte Umsiedlungen mit niedrigen Entschädigungen für Landwirte, vgl.
etwa „Äthiopier leiden unter der Entwicklung ihres Landes“, Frankfurter All-
gemeine Zeitung vom 22. Dezember 2016) in Äthiopien seit 2015 nach
Kenntnis der Bundesregierung gehabt, und inwiefern geschehen diese auch
in Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten Deutschlands und der EU?

28. Findet über die deutsche Botschaft in Äthiopien regelmäßig und systema-
tisch ein Austausch mit nichtstaatlichen Durchführungsorganisationen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder deren Partnern über deren
Handlungsspielräume im Land statt?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, wie wird dieser durch die Bundesregierung ausgewertet und in ihrer
Politik umgesetzt?

29. Inwiefern kooperiert die Bundesregierung im Rahmen der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit mit Kooperativen und Gewerkschaften in Äthiopien, die
sich um bessere Preise für ihre Erzeugnisse bemühen (vgl. „Mehr Geld für
Kaffeebauern“, Neues Deutschland vom 17. März 2017), und wie schätzt sie
das Verhältnis der Regierung zu den Gewerkschaften ein?

30. Wie viel der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) am 3. April 2017 angekündigten Gelder zur Bewäl-
tigung der Hungerkrise in Äthiopien kamen noch im ersten Halbjahr 2017
den Betroffenen zugute?
Über welchen Zeitraum werden die übrigen Gelder des BMZ den Betroffe-
nen zugutekommen?

31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um der Feststellung
des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, „Gelder [fließen] zu zögerlich […] und auch erst dann,
wenn die Katastrophe nicht mehr aufzuhalten ist“ Rechnung zu tragen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Feststellung auch auf ihre
Hilfeleistungen in der aktuellen Krise in Äthiopien zutrifft?

32. Welche ODA-relevanten Maßnahmen (Official Development Assistance)
finanzieren die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis die Europäische
Kommission für die Afrikanische Union mit Hauptsitz in Addis Abeba (bitte
nach Vorhaben, Volumen, Laufzeit und Beteiligten auflisten)?

33. In welchem Umfang hat Deutschland im Jahr 2016 bi- und multilaterale Zu-
sammenarbeit mit Äthiopien geleistet, welcher Art waren diese Maßnahmen,
und wer war daran beteiligt (bitte jeweils auflisten)?

34. Inwiefern macht die Bundesregierung die Einhaltung von Menschenrechten
zur Voraussetzung für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (über die
GIZ etc.), inwiefern findet eine diesbezügliche Abstimmung der Ressorts
(Auswärtiges Amt, BMZ, aber auch Bundesministerium der Finanzen) statt,
und inwiefern wurde diese Frage zu einer Voraussetzung für die Auswahl
Äthiopiens als Partner für die Compacts with Africa gemacht?

35. Mit welchem G20-Mitgliedsland ist die Investitionspartnerschaft mit Äthio-
pien geplant, und falls es Deutschland ist, inwiefern qualifiziert sich Äthio-
pien als Reformpartner, und welche konkreten Ergebnisse sollen im Rahmen
des Compact vereinbart werden?

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36. Welche Rolle spielt die gemeinsame Programmierung, Joint Programming,

in Äthiopien, welche Erfahrungen gibt es, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung hieraus?

37. Wie schätzt die Bundesregierung die Konsequenzen des neu aufflammenden
Konflikts zwischen Eritrea und Dschibuti für die äthiopisch-eritreischen Be-
ziehungen und die Möglichkeit eines Abkommens zwischen Äthiopien und
Eritrea zur endgültigen Lösung der Grenzstreitigkeiten beider Länder ein?

38. Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen Äthiopien und
Ägypten vor dem Hintergrund der ägyptischen Kritik am Renaissance-Stau-
damm ein, und welche regionalpolitischen Konsequenzen erwartet sie aus
diesen Spannungen?

39. Welche Auswirkungen haben die Bemühungen der kenianischen Regierung
um die Schließung des Flüchtlingslagers in Dadaab auf Äthiopien?
Inwiefern siedeln somalische Bewohnerinnen und Bewohner des Lagers
auch in die somalischen Gegenden Äthiopiens um?

Berlin, den 10. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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