BT-Drucksache 18/13039

Die Situation von Honorarlehrkräften in Deutschland

Vom 29. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13039
18. Wahlperiode 29.06.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Maria Klein-Schmeink,
Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Situation von Honorarlehrkräften in Deutschland

Honorarlehrkräfte arbeiten an Hochschulen, an Volkshochschulen, privaten
Sprachschulen, Goethe-Instituten sowie an anderen Einrichtungen. Sehr häufig
arbeiten sie im öffentlichen Auftrag. Trotz ihrer gesellschaftlich wichtigen und
wertvollen Arbeit befinden sich Honorarlehrkräfte nicht selten in einer prekären
Situation. Die Höhe der Honorare ist nicht annähernd mit der Bezahlung von fest
angestellten Lehrkräften mit ähnlicher Qualifikation und Tätigkeit vergleichbar.
Die jüngsten Auseinandersetzungen um Betriebsprüfungen der Deutschen Ren-
tenversicherung bei den Goethe-Instituten zeigen, wie unsicher der sozialrechtli-
che Status von Honorarlehrkräften mitunter ist. Eine mögliche Honorarausfall-
zahlung bei Krankheit ist genauso unwahrscheinlich wie die Zahlung von Ur-
laubsgeld. Bei Fragen der Sozialversicherung sieht es nicht viel besser aus. Die
Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Tatsache, dass Selbständige die
Beiträge oft alleine schultern müssen, haben unter anderem dazu geführt, dass
einige Honorarlehrkräfte hohe Beitragsschulden bei der gesetzlichen Renten-
bzw. Krankenversicherung aufgebaut haben. Für andere bleibt nach Abzug der
Sozialversicherungsbeiträge, Betriebskosten und Steuern ein – gemessen am
Qualifikationsniveau – bescheidenes Nettoeinkommen übrig. Eine gesetzliche
Rente oberhalb der Grundsicherung wird trotz langjähriger Beitragszahlung in
Vollzeit nur in den seltensten Fällen erreicht.
Nach Ansicht der Fragesteller muss die Situation der Honorarlehrkräfte an vielen
Stellen umfassend verbessert werden. Neben der Prüfung, wie Lehrkräfte häufi-
ger fest angestellt werden können, bedarf es eindeutiger Abgrenzungskriterien
zwischen abhängiger Beschäftigung und freiwilliger Selbständigkeit. Handelt es
sich eindeutig um eine selbständige Tätigkeit, so muss diese angemessen bezahlt
werden. Mit Blick auf die soziale Absicherung von Selbständigen müssen ein
Schuldenschnitt erwogen, die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung gesenkt,
alle nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenver-
sicherung einbezogen und die Beitragszahlung weiter flexibilisiert werden. Ne-
ben der paritätischen Beitragstragung durch Auftraggeber und Auftragnehmer be-
darf es der Einführung einer steuerfinanzierten Garantierente, die langjährig Ver-
sicherten mit 30 Versicherungsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung
garantiert.

Drucksache 18/13039 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Honorarlehrkräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland (bitte nach Männern und Frauen getrennt ausweisen)?

Wie viele davon sind an Volkshochschulen und Musikschulen beschäftigt?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung das Schutzniveau von arbeitnehmerähnli-

chen Personen, und dass das Kündigungsschutzgesetz, die Sonderkündi-
gungsbestimmungen des Mutterschutzgesetzes sowie des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX) nicht auf diese Personengruppe angewendet
werden?

3. a) Wie hoch sind die Nachzahlungsverpflichtungen von Selbständigen bei
der gesetzlichen Rentenversicherung?

b) Wie häufig, in welchem Umfang und unter welchen Umständen ermög-
licht die gesetzliche Rentenversicherung eine Abzahlung der Beitrags-
schulden in Raten?

4. a) Wie hoch sind die Nachzahlungsverpflichtungen von Selbstzahlerinnen
und Selbstzahlern bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
(wenn möglich bitte nach Art der Erwerbstätigkeit aufschlüsseln)?

b) Wie häufig, in welchem Umfang und unter welchen Umständen ermögli-
chen die Krankenkassen eine Abzahlung der Beitragsschulden in Raten?

5. a) Zu welchen Reaktionen bei den Goethe-Instituten ist es nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der Betriebsprüfungen durch die Deutsche
Rentenversicherung gekommen?

b) Wie haben sich die Arbeitsbedingungen der Honorarlehrkräfte nach
Kenntnis der Bundesregierung verändert?

c) Zu welchem Ergebnis kam die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenver-
sicherung bei den Goethe-Instituten, und welche rechtlichen Implikatio-
nen sind damit verbunden?

6. In welchen Bundesländern beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregie-
rung Auftraggeber an den Sozialversicherungsbeiträgen von Honorarlehr-
kräften (bitte differenziert nach Volkshochschulen und Musikschulen ange-
ben)?

7. Inwiefern beteiligen sich die – durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge beauftragten – privaten und öffentlichen Träger zur Durchfüh-
rung der Integrationskurse an den Sozialversicherungsbeiträgen der Hono-
rarlehrkräfte?

Berlin, den 27. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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