BT-Drucksache 18/12992

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/11942, 18/12976 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Vom 28. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12992

18. Wahlperiode 28.06.2017

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Menz, Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder,
Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Susanna Karawanskij,
Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine
Lötzsch, Thomas Lutze, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/11942, 18/12976 –

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung
invasiver gebietsfremder Arten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem Durchführungsgesetz über die Einbringung und Ausbreitung invasiver ge-
bietsfremder Arten beabsichtigt die Bundesregierung die Aufstellung neuer Regeln
zum Schutz der Artenvielfalt. Damit soll außerdem die entsprechende EU-Verordnung
Nr. 1143/2014 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die 2016 eingebrachte Unions-
liste komplettiert die EU-Verordnung und verbietet Einfuhr, Haltung, Zucht, Trans-
port, Verwendung, Tausch und Freisetzung von insgesamt 37 invasiven gebietsfrem-
den Tier- und Pflanzenarten. Zu den 37 Arten gehören unter anderem Tiere wie der
Waschbär oder die Schmuckschildkröte.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass es zukünftig einen einheitlichen Rahmen zum Um-
gang mit als invasiv eingestuften Tieren und Pflanzen geben soll. Zu befürchten ist
jedoch, dass in diesem Zusammenhang tierschutzkonforme Maßnahmen zur Eindäm-
mung vor allem invasiver Tierarten vernachlässigt werden und der Druck auf Tier-
heime sowie Tierauffangstationen weiter zunehmen wird. Mit dem Gesetzentwurf
bleiben zudem weitere tierschutzrelevante Fragen ungeklärt. Weder die EU-Verord-
nung noch der Entwurf des Durchführungsgesetzes geben exakte Hinweise darauf, ob
Tierheime und Auffangstationen Tierarten der Unionsliste wie Waschbären oder
Schmuckschildkröten weiter aufnehmen und vermitteln dürfen.

Im Zusammenhang mit der Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten wird im Ge-
setzestext vorrangig der Begriff „Beseitigung“ verwendet. Auch die EU-Verordnung

Drucksache 18/12992 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

zieht die Möglichkeit der Tötung zum Zwecke der Eindämmung invasiver Arten in
Betracht.

Weiterhin unklar sind auch die Regelungen zur Haltung von Tieren in zoologischen
Gärten. Gemäß EU-Verordnung wird den Mitgliedstaaten aufgegeben, ein Genehmi-
gungssystem zu errichten, dass Einrichtungen wie Zoos die Durchführung von For-
schung und die Erhaltung von Arten außerhalb ihrer natürlichen Lebensräume (Ex-
situ-Erhaltung) an Arten der Unionsliste gestattet (vgl. Artikel 8 EU-VO 1143/2014).
Im Entwurf des Durchführungsgesetzes juristisch nicht eindeutig ist jedoch, ob die
Einrichtungen für das Erlangen einer Ausnahmeregelung sowohl Forschung als auch
Ex-situ-Erhaltung durchführen müssen oder nur eines von beiden. Zoos und ähnliche
Einrichtungen sind als außerschulische Lernorte wichtig, auch um über die Gefahren
invasiver Arten aufzuklären und stellen darüber hinaus kein erkennbares Risiko für die
wildlebende Flora und Fauna dar.

Die EU-Verordnung 1143/2014 sieht auch vor, dass die Mitgliedstaaten der Öffent-
lichkeit frühzeitig die Möglichkeit einräumen, sich an der Vorbereitung, Änderung und
Überarbeitung von Aktionsplänen oder Managementmaßnahmen zu beteiligen. Die in
§ 40f BNatSchG-E vorgenommene Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung orien-
tiert sich an § 14i des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, wodurch die
Mitwirkungsrechte auf Naturschutzverbände begrenzt sind, obwohl in diesem Fall ne-
ben verschiedenen Pflanzenarten auch Tierarten betroffen sind. Eine Ausweitung der
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des § 40f BNatSchG-E auf anerkannte Tier-
schutzorganisationen ist daher geboten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der

1. sicherstellt, dass Tierheime und Auffangstationen auch zukünftig Tierarten, die
als invasiv gelten, aufnehmen, halten und vermitteln dürfen;

2. klarstellt, dass mit „Beseitigung“ welche auf die vollständige und dauerhafte Be-
seitigung einer Population abzielt, nicht ausschließlich letale Methoden gemeint
sind, sondern dabei der Fokus auf tierschutzgerechte und nichttödliche Methoden
gelegt wird;

3. hinsichtlich der Managementmaßnahmen den tierschutzgerechten Möglichkeiten
Vorrang gewährt, um sowohl Stress, Schmerzen, Leiden und Schäden betroffener
Tiere zu minimieren und ganz zu vermeiden;

4. die Ausnahmeregelungen für Zoos und ähnliche Einrichtungen juristisch klar de-
finiert und festlegt, dass für deren Erlangung entweder Forschung oder Ex-situ-
Erhaltung durchzuführen sind, und die Tiere zukünftig ohne Genehmigungsver-
fahren gehalten werden dürfen, wenn diese vor Inkrafttreten der Unionsliste
(3.8.2016) im Bestand waren und die Fortpflanzung ausgeschlossen ist;

5. die Öffentlichkeitsbeteiligung in § 40f BNatSchG-E auf anerkannte Tierschutz-
organisationen ausweitet.

Berlin, den 27. Juni 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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