BT-Drucksache 18/12982

zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/12784 - Antisemitismus entschlossen bekämpfen

Vom 28. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12982
18. Wahlperiode 28.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Luise
Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12784 –

Antisemitismus entschlossen bekämpfen

A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass es eine gesamtgesell-
schaftliche Aufgabe sei, den Antisemitismus in seinen verschiedenen Erschei-
nungsformen entschlossen zu bekämpfen. Dies gelte umso mehr, als dem Bericht
des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Drucksache 18/11970) zu-
folge Antisemitismus in weiten Teilen der Gesellschaft verbreitet sei und antise-
mitische Straftaten weiterhin zur traurigen Realität Deutschlands zählten.

Nicht zuletzt angesichts der besonderen historischen Verantwortung Deutsch-
lands fordern die Antragsteller die Bundesregierung daher auf, zur Herstellung
einer Konsistenz staatlicher Behörden bei der Bewertung von Antisemitismus die
Definition der IHRA anzunehmen, die zentralen Forderungen des Unabhängigen
Expertenkreises Antisemitismus bis zum Jahresende 2017 umzusetzen und dem
Deutschen Bundestag bis September 2018 einen Bericht über den Stand dieser
Umsetzung vorzulegen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Keine.

Drucksache 18/12982 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/12784 abzulehnen.

Berlin, den 28. Juni 2017

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Barbara Woltmann
Berichterstatterin

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Irene Mihalic
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12982
Bericht der Abgeordneten Barbara Woltmann, Gabriele Fograscher, Jan Korte und
Irene Mihalic

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/12784 wurde in der 239. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Juni 2017
an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und den Ausschuss für Kultur und Medien zur
Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 159. Sitzung am 28. Juni 2017 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat seiner 97. Sitzung am 28. Juni 2017 empfohlen,
den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 91. Sitzung am 28. Juni 2017 empfoh-
len, den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. abzulehnen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 101. Sitzung am 28. Juni
2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 86. Sitzung am 28. Juni 2017 empfohlen, den Antrag mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/12784 in seiner 123. Sitzung am 28. Juni 2017 abschlie-
ßend beraten und empfiehlt die Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

IV. Begründung

Die Fraktion der CDU/CSU verweist auf die gute Plenardebatte zum Antisemitismusbericht. Dabei sei eindeu-
tig, dass noch stärker sowohl gegen den klassischen als auch neuen Antisemitismus vorgegangen werden müsse.
Deshalb sei auch der Expertenkommission für die Handlungsanweisungen zur Bekämpfung des Antisemitismus
zu danken. Fünf zentrale Forderungen stünden im Raum. Die Institution eines Antisemitismusbeauftragten sei
eine der wichtigsten Forderungen. Es bestehe jedoch noch Beratungsbedarf. Nur sorgfältige Konsultationen zu
den empfohlenen Maßnahmen könnten dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe einer nachhaltigen Bekämpfung
des Antisemitismus gerecht werden. Dies sei aufgrund des nahenden Endes der Legislaturperiode aber nicht mehr
möglich. Folglich könne dem Antrag auch nicht zugestimmt werden. Die gebotene Sorgfalt bei den Beratungen
betreffe auch die Institution eines Antisemitismusbeauftragten, dessen Einrichtung nicht dazu führen dürfe, dass

Drucksache 18/12982 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
sich wichtige Akteure in der Politik oder der Zivilgesellschaft von der Aufgabe der entschlossenen Bekämpfung
des Antisemitismus mit Blick auf eine neue institutionelle Verantwortlichkeit entledigt fühlten. Der an den Innen-
ausschuss überwiesene Antisemitismusbericht könne zu Beginn der nächsten Legislaturperiode die Grundlage für
einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen bilden.

Die Fraktion der SPD betont, diesem Antrag ausdrücklich nicht aus inhaltlichen Gründen nicht zustimmen zu
können, sondern wegen der Vorgehensweise. Bisher habe es zu diesem wichtigen Thema gemeinsame Anträge
gegeben. Auch hätten sowohl die Bundesregierung als auch alle Fraktionen in der Debatte zum Antisemitismus-
bericht bekräftigt, diese Forderungen zügig umzusetzen. Deshalb komme es auf diesen Antrag auch nicht an.
Konkretere Überlegungen seien zu der Forderung nach einem Antisemitismusbeauftragten anzustellen, vornehm-
lich wo dieser anzusiedeln sei, welche Befugnisse er bekommen und wie die parlamentarische Begleitung ausge-
staltet werden solle.

Die Fraktion DIE LINKE. stimmt dem Antrag zu. Inhaltlich seien die Forderungen allesamt zutreffend. Auch
der Hinweis auf die Schaffung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe sei sinnvoll. Ob der Antisemitismusbeauftragte
die zentrale Forderung sei, müsse jetzt hier nicht entscheiden werden und könne von der Einordnung sogar offen
bleiben. Die Einrichtung eines Beauftragten sei auf jeden Fall ein richtiger Schritt. Auch bedeute die diesem
Antrag zugrundeliegende Antisemitismusdefinition einen wesentlichen Fortschritt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist auf ihren ausführlich begründeten Antrag. Zur Abstim-
mung gestellt würden die Empfehlungen der Antisemitismuskommission. Diese würden im Parlament überwie-
gend geteilt. Insofern könne diesem Antrag auch bereits jetzt zugestimmt werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN erkenne aber an, dass es einen ehrlichen fraktionsübergreifenden Konsens gebe, in der nächsten Le-
gislaturperiode die Bekämpfung des Antisemitismus zügig gemeinsam weiter angehen zu wollen.

Berlin, den 28. Juni 2017

Barbara Woltmann
Berichterstatterin

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Irene Mihalic
Berichterstatterin

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