BT-Drucksache 18/12970

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 18/10170, 18/10307 Nr. 9, 18/11384 - Baukulturbericht 2016/17 der Bundesstiftung Baukultur und Stellungnahme der Bundesregierung

Vom 27. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12970
18. Wahlperiode 27.06.2017
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay,
Herbert Behrens, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus,
Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert,
Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Birgit Menz, Hubertus
Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 18/10170, 18/10307 Nr. 9, 18/11384 –

Baukulturbericht 2016/17 der Bundesstiftung Baukultur

und

Stellungnahme der Bundesregierung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Entwicklungschancen und Perspektiven der Gemeinden, Städte und Kreise des
Ländlichen Raumes sind so vielseitig wie die ländlichen Orte und Regionen selbst. Sie
unterscheiden sich in topographischer Lage, Siedlungsstruktur, demographischer Ent-
wicklung, Wirtschaftskraft, sozialem Gefüge, historischem Baubestand, verkehrlicher
und digitaler Anbindung und kultureller Einbettung. Eine Vielzahl von Standortbedin-
gungen definiert sehr unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungschancen für länd-
liche Gemeinden, die durch eine vielseitige und adäquate Förderpolitik geschöpft wer-
den müssen. Vor allem durch die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung ergeben sich
ganz neue Wertschöpfungspotentiale im Ländlichen Raum, die es durch einen schnel-
len Ausbau der Breitbandinfrastruktur als Grundlage einer modernen ländlichen Ent-
wicklung schnellstmöglich bereitzustellen gilt.
90 % der Flächen Deutschlands sind ländlich geprägt. 58 % der Bevölkerung leben in
ländlichen Landkreisen. 52 % der Arbeitsplätze sind hier verortet (vgl. Agrarpoliti-
scher Bericht 2015). Sämtliche natürliche Ressourcen befinden sich im Ländlichen
Raum. Seine Felder, Wiesen, Wälder und Dörfer prägen Deutschland und bilden einen
großen Teil unserer Identität. Dies zeigt: Es gibt ein gesamtgesellschaftliches Inte-
resse, in vitale und lebenswerte ländliche Räume zu investieren. Deutschlands Stärke

Drucksache 18/12970 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ist seine polyzentrische Struktur. Wohnungsknappheit in Groß- und Hochschulstädten,
Feinstaubbelastung und lange Pendlerwege demonstrieren schon heute, dass die Ver-
sorgungspotentiale in den urbanen Zentren Deutschlands begrenzt sind und diese vom
Ländlichen Raum als Lebens- und Arbeitsort, als Standort für Nahrungs- und Energie-
produktion abhängen.
Kommunale Haushalte entwickeln sich zunehmend von Investitions- zu Sozialhaus-
halten. Vor allem in Kommunen, in denen aufgrund des strukturellen Wandels Anpas-
sungsmaßnahmen notwendig sind, werden wichtige Zukunftsinvestitionen unmöglich,
weil besonders hier die Sozialausgaben explodieren. Statt zu gestalten, sind Gemein-
devertretungen oft nur noch in der Lage, den Mangel zu verwalten.
Die steuerliche Heranziehung großer Vermögen zur Beseitigung des Investitionsstaus
bei öffentlichen Infrastrukturen wie Schulen und Straßen, die Gewährleistung einer
gleichberechtigten Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Le-
ben und Chancengerechtigkeit, unabhängig vom Lebensort, müssen zentrale Grund-
sätze einer sozialstaatlichen Politik sein. Eine drohende Spaltung der Gesellschaft in
Stadt und Land, in Teilhabe und Ausgrenzung muss verhindert werden. Lebendige
ländliche Räume und die staatliche Garantie gleichwertiger Lebensverhältnisse in al-
len Regionen Deutschlands, die im Grundgesetz verankert ist, müssen Ziel der Politik
sein. Die Bedeutung des Ländlichen Raumes und die Relevanz der Bedürfnisse seiner
Bewohnerinnen und Bewohner für die Stabilität von Gesellschaft und Demokratie
müssen erkannt und in der Politik aller Ressorts der Bundesregierung Berücksichti-
gung finden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

a) die Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union, die die Entwick-
lung der Städte und Gemeinden des Ländlichen Raumes zum Ziel haben und dort
bereits heute wirken (GRW, GAK, EFRE, ELER, Breitbandförderung, Städte-
bauförderung, insbesondere das Programm „Kleine Städte und Gemeinden“,
Wohnraumförderung etc.) zu koordinieren und die unterschiedlichen Kompeten-
zen zur Entwicklung des Ländlichen Raumes in einem Bundesministerium zu bün-
deln;

b) den vielseitigen Entwicklungschancen und Herausforderungen ländlicher Kom-
munen Rechnung zu tragen und eine vielseitig anwendbare, verlässliche, inte-
grierte und ressortübergreifende Förderung der ländlichen Entwicklung umzuset-
zen;

c) die ländliche Entwicklung zu einem eigenständigen Politikfeld zu entwickeln, das
kein „Nebenprodukt“ der Agrarpolitik ist;

d) die „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) zu reformie-
ren und zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Integrierte Ländliche Entwicklung“
(GILE) weiterzuentwickeln, zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf zur Änderung
von Artikel 91a des Grundgesetzes vorzulegen und durch die Ablösung des strik-
ten Agrarstrukturbegriffs eine umfänglichere, vielseitigere und modernere Förde-
rung des Ländlichen Raumes zu ermöglichen;

e) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinschaftsaufgabe-Gesetzes vorzule-
gen, der dazu führt, dass sämtliche Förderoptionen des ELER (Europäischer Land-
wirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) ausgenutzt werden
können;

f) eine von der ELER-Richtlinie unabhängige Förderung der ländlichen Entwicklung
zu ermöglichen und den Kofinanzierungs- und Verwaltungsanspruch der Bundes-
regierung in einen Gestaltungsanspruch umzuwandeln;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12970
g) Transparenz und Einbeziehung des Bundestages und der Landesparlamente in die

Ausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe und die Aufstellung des Rahmenplanes
im gemeinsamen Planungsausschuss zu gewährleisten und darüber hinaus auch
die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu ermöglichen;

h) die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe im Bundeshauhalt zum Zweck der integrier-
ten ländlichen Entwicklung um mindestens 200 Mio. Euro zu erhöhen;

i) auf die Herausbildung von Stadt-Umland-Beziehungen, interkommunaler Zusam-
menarbeit und integrierter regionaler Entwicklungskonzepte zur gemeindeüber-
greifenden Bedarfsabstimmung bei Flächenausweisungen und Infrastrukturent-
scheidungen hinzuwirken und diese als verbindliche Grundlage der Förderung zu
etablieren;

j) den Flächenverbrauch zu stoppen und die nachhaltige Bestands- und Innenent-
wicklung ländlicher Gemeinden, beispielsweise durch finanzielle Unterstützung
der Nutzung historischer Bausubstanz in Ortskernern oder der Herausbildung mul-
tifunktionaler Ortszentren, zu fördern;

k) die kommunale Finanzsituation zu verbessern und eine ausreichende kommunale
Finanzausstattung sicherzustellen, um selbstbestimmtes Handeln vor Ort zu er-
möglichen, die Privatisierung öffentlichen Eigentums zu verhindern und Gemein-
den zu befähigen, die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere in den Bereichen
Bildung, Kitaausbau, Gesundheit und Pflege, Kultur, Sozial- und Jugendarbeit,
Sicherheit, Rettungswesen und ÖPNV, bedarfsgerecht für ihre Bürgerinnen und
Bürger vorzuhalten;

l) kulturelle Arbeit auf dem Land und bürgerschaftliches Engagement in freiwilligen
Feuerwehren, Sport- und Kulturvereinen, kirchlichen Trägern, Landfrauenverbän-
den und Ortsbeiräten etc. stärker zu würdigen und durch rechtliche Rahmenset-
zung, Zuschüsse und die Förderung für deren Arbeit notwendiger Anlagen und
Räumlichkeiten zu unterstützen;

m) durch eine bessere Versorgungssteuerung eine bedarfsgerechte Gesundheits- und
Pflegeversorgung in der Fläche zu gewährleisten und medizinisch sowie pflege-
risch notwendige Leistungen unabhängig vom Wohnort jedem Menschen zugäng-
lich zu machen;

n) die Dorfbewegung als zivilgesellschaftliches Instrument der demokratischen Teil-
habe finanziell zu unterstützen;

o) genossenschaftliche, gemeinwohlorientierte und regional verankerte Unterneh-
mensformen zu unterstützen;

p) regionale Erzeugung und Vermarktung zu fördern, um Transportwege zu mini-
mieren, Wirtschaftskreisläufe zu initiieren und Wertschöpfung in den Regionen
zu sichern;

q) kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründungen außerhalb
des Agrarsektors zu fördern, um neue Formen der ländlichen Wirtschaft hervor-
zubringen und zu unterstützen und bisher ungenutzte Wertschöpfungspotentiale
im Ländlichen Raum zu aktivieren;

r) dazu eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur auf Basis der Glasfasertechnolo-
gie im Ländlichen Raum zu schaffen, die flächendeckend eine Übertragungsge-
schwindigkeit von mindestens 50 Mbit pro Sekunde ermöglicht, diesen Anspruch
gesetzlich zu fixieren und mittelfristig den flächendeckenden Ausbau von Gigabit-
Leitungen umzusetzen;

s) den flächendeckenden Ausbau eines leistungsfähigen, bezahlbaren und barriere-
freien ÖPNV zu fördern und diesen finanziell bedarfsdeckend zu unterstützen so-
wie eine moderne und bedarfsgerecht ausfinanzierte Verkehrsinfrastruktur zu ge-
währleisten, an der alle Menschen im Ländlichen Raum, unabhängig von ihrer
sozialen Lage, teilhaben können;

Drucksache 18/12970 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
t) dazu die Mittel des GVFG-Bundesprogramms (Gemeindeverkehrsfinanzierungs-

gesetz) von jährlich 330 Mio. auf 500 Mio. Euro zu erhöhen und nach Auslaufen
des Länderprogramms im Jahr 2019 gemäß Entflechtungsgesetz die Zahlungen
des Bundes in Form eines Fonds für kommunale Investitionen in den ÖPNV und
eine moderne öffentliche Verkehrsinfrastruktur weiterzuführen, dessen Verwen-
dungszweck auch Investitionen in Wegenetze für den Fuß- und Radverkehr um-
fasst;

u) die Privatisierung von BVVG-Flächen zu stoppen und die Einrichtung eines öf-
fentlichen Bodenfonds zu prüfen;

v) Maßnahmen zur Beseitigung der Intransparenz auf dem Markt für landwirtschaft-
liche Flächen und bei den Besitzverhältnissen in Land- und Forstwirtschaft zu er-
greifen;

w) den Zugang landwirtschaftsfremder und überregionaler Investoren zu landwirt-
schaftlichen Flächen und Agrarbetrieben zu erschweren, die Steigerung der Bo-
denpreise zu bremsen und Spekulation auf dem Markt für landwirtschaftliche Flä-
chen zu verhindern;

x) gemeinnützige Landgesellschaften bei ihrer Tätigkeit im Sinne nachhaltiger Ag-
rarstrukturen und Bodenbesitzverhältnisse sowie bei ihrem Engagement in der
Dorf- und Regionalentwicklung zu unterstützen und steuerpolitische Maßnahmen
zu ergreifen, um die Doppelbelastung bei der Ausübung des Vorkausfrechts durch
gemeinnützige Landgesellschaften und der Weiterveräußerung an landwirtschaft-
liche Betriebe durch den Anfall der doppelten Grunderwerbssteuer zu beseitigen;

y) eine ökologisch und sozial nachhaltige Landwirtschaftspolitik umzusetzen und zu-
künftig Aspekte des Gemeinwohls bei der Agrarförderung stärker zu berücksich-
tigen;

z) die Mittel für die Förderung des ökologischen Landbaus und anderer Formen der
nachhaltigen Landwirtschaft zu erhöhen.

Berlin, den 27. Juni 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12970
Begründung

Die Förderung der ländlichen Entwicklung ist durch eine komplexe Förderarchitektur und eine intensive
Mehrebenenverflechtung unterschiedlichster Programme und politischer Hierarchien gekennzeichnet. Statt un-
zähliger Förderoptionen, politischer Placebos und Modellprojekten braucht der Ländliche Raum eine verlässliche
und solide Förderung aus einem Guss. Im Sinne der CORK-Beschlüsse (Europäische Konferenz zur ländlichen
Entwicklung 2016) soll die Politik für den Ländlichen Raum sektorübergreifend und integriert gestaltet sein. Sie
muss zwingend mit der Raumordnung und Regionalplanung der Länder abgestimmt und verzahnt werden.
Der Ländliche Raum braucht eine Perspektive. Seine Herausforderungen und Potentiale sind vielseitig. Politik
für den Ländlichen Raum muss diese Diversität erkennen und – ähnlich der Städtebauförderung – mit einem
differenzierten, aber konzeptionell integrierten Fördersystem reagieren. Alle Politikbereiche und Ressorts stehen
hierbei in der Verantwortung.
Eine funktionierende Daseinsvorsorge macht ländliche Gemeinden lebenswert und ist die Grundbedingung für
Wertschöpfung im Ländlichen Raum. Durch eine bedarfsgerechte Infrastrukturausstattung muss in allen Regio-
nen eine gute Versorgung gewährleistet werden. Dazu muss eine angemessene Grundversorgung, vor allem in
den Bereichen Gesundheit und Pflege, Nahversorgung, Bildung, ÖPNV, Sicherheit sowie der technischen Infra-
struktur, überall gleichberechtigt zugänglich sein. Insbesondere beim Rettungsdienst sowie beim Brand- und Ka-
tastrophenschutz muss in allen Regionen ein erforderliches Mindestmaß sichergestellt werden. Eine bedarfsge-
rechte Versorgung ist die Grundlage für die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundes-
gebiet. In allen Teilräumen müssen Chancengleichheit und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe
durch eine ausreichend finanzierte öffentliche Daseinsvorsorge gewährleistet werden.
Die Dichte sozialer Netzwerke ist in dörflichen Gemeinden höher, familiäre und nachbarschaftliche Beziehungen
sind ausgeprägter. Dieser Umstand hilft, die vielen Versorgungsdefizite, etwa im Bereich der Pflege oder der
Mobilität, in Teilen auszugleichen. Die freiwillige Feuerwehr, Sport- und Kulturvereine, kirchliche Träger, Land-
frauenverbände, Ortsbeiräte – unzählige Engagierte prägen das soziale und kulturelle Leben in ländlichen Ge-
meinden. Besonders sie gilt es, unbürokratisch zu fördern und bei ihrer Arbeit durch die Bereitstellung von Räu-
men und technischen Einrichtungen und den Abbau überflüssiger Regularien und Förderrichtlinien zu unterstüt-
zen. Neben Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen muss auch der soziale Zusammenhalt in ländlichen Ge-
meinschaften ein Teil der Förderpolitik für den Ländlichen Raum bilden.
Eine ökologische und soziale Landwirtschaft ist eine Grundbedingung für die nachhaltige Entwicklung des Länd-
lichen Raumes: Regionale Wertschöpfungskreisläufe und Vermarktung statt Exportlogik, Wochenmarkt statt
Weltmarkt, tiergerechte Haltung und Obergrenzen bei Tierhaltungsanlagen, Bodengebundenheit in der Tierpro-
duktion, gute Bezahlung der Beschäftigten – nur so behält die Landwirtschaft den Bezug zu Menschen und Natur
und kann einen positiven Faktor der ländlichen Entwicklung darstellen.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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