BT-Drucksache 18/12939

Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung einführen

Vom 27. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12939
18. Wahlperiode 27.06.2017
Antrag
der Abgeordneten Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann,
Thomas Lutze, Dr. Petra Sitte, Azize Tank, Kathrin Vogler, Birgit Wöllert und
der Fraktion DIE LINKE.

Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung einführen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Beitragsschulden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung explodie-
ren. Waren es 2011 noch etwa 1 Mrd. Euro, 2013 dann 2,2 Mrd. Euro, 2015 schon
3,2 Mrd. Euro, liegen sie nach aktuellen Meldungen nun bei 6,6 Mrd. Euro. Der größte
Teil der Schulden betrifft freiwillig Krankenversicherte, darunter zu einem großen Teil
Selbstständige. Das liegt an fortdauernd unbezahlbaren Beiträgen für geringverdie-
nende Selbstständige. Gerade geringverdienende Selbstständige sind oft gesetzlich
kranken- und pflegeversichert. So ergab eine Untersuchung des wissenschaftlichen In-
stituts der AOK, dass 81 Prozent der Selbstständigen mit unter 15.010 Euro Jahresein-
kommen gesetzlich versichert sind. Selbstständige mit über 60.100 Euro Jahresein-
kommen sind hingegen zu 65 Prozent privat krankenversichert.
Dieser Befund steht den Beitragsregelungen diametral entgegen. Denn gesetzlich ver-
sicherte Selbstständige müssen Beiträge nach einem fiktiven Einkommen zahlen, das
deutlich höher ist als ihr tatsächliches Einkommen. Wenn dann Beitragsschulden auf-
laufen, zahlt die Krankenkasse nur noch bei Schmerzen, akuten Krankheiten und
Schwangerschaft. Die Lage der Betroffenen verschlechtert sich weiter.
Diese Regelungen gibt es nur deshalb, weil Selbstständige sich zwischen gesetzlicher
und privater Versicherung entscheiden können. Ohne Mindestbemessung wird be-
fürchtet, dass sich dann insbesondere Menschen mit geringem Einkommen und mehr
Krankheiten gesetzlich versichern, während die privaten Versicherungsunternehmen
die „guten“ Versicherten als Kunden gewinnen. Dies ist ein weiterer Grund, um eine
Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung zu schaffen und die Möglichkeit
der privaten Vollversicherung (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/11722 und 18/4099)
zu beenden. So würden auch die beschriebenen Regelungen überflüssig. 90 Prozent
der gesamten Bevölkerung würden entlastet.
Menschen mit Pflegebedarf werden aufgrund der Teilkostendeckung weiter durch
hohe Eigenanteile und Zuschläge belastet. Die höheren Leistungssätze der Pflegekas-
sen nach Verabschiedung der Pflegestärkungsgesetze decken noch immer im Durch-

Drucksache 18/12939 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
schnitt kaum die Hälfte der pflegebedingten Kosten. Die Differenz zahlen die Men-
schen mit Pflegebedarf und ihre Familien. Wer das nicht mehr kann, muss Hilfe zur
Pflege, also Sozialhilfe, beantragen.
Weiterhin ist es so, dass sich trotz steigender Eigenanteile die Pflegeleistungen verrin-
gern können. Denn die Kosten und Preise der Pflegeleistungen wachsen schneller als
die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. Der Realwertverlust der Pflegeleistun-
gen seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 ist bis heute nicht annähernd kom-
pensiert. Die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung schafft die Vorausset-
zungen, um die Pflegeleistungen bedarfsgerecht auszubauen. Damit die Menschen mit
Pflegebedarf nicht weiter doppelt zur Kasse gebeten werden: als Versicherte und als
Leistungsberechtigte.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um
die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung einzuführen und damit beson-
ders durch Beiträge belastete Gruppen wie prekäre Selbstständige und kleine und mitt-
lere Einkommen wirksam von den Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung zu
entlasten sowie eine hochwertige gesundheitliche und pflegerische Versorgung für alle
Menschen zu ermöglichen. Folgende Grundsätze sind dabei umzusetzen:
1. Alle in Deutschland lebenden Menschen, auch die bislang privat Krankenversi-

cherten, werden in die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung einbe-
zogen.

2. Hohe Einkommen werden gerecht verbeitragt. Die Beitragsbemessungsgrenze
wird abgeschafft.

3. Alle Einkommen aus abhängiger und selbstständiger Arbeit sowie aus allen an-
deren Einkommensarten werden zur Finanzierung herangezogen.

Berlin, den 27. Juni 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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