BT-Drucksache 18/12637

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10037 - Lehren aus den Ermittlungen hinsichtlich Landesverrats - Stellung des Generalbundesanwaltes rechtsstaatlich reformieren

Vom 1. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12637
18. Wahlperiode 01.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul, Luise
Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10037 –

Lehren aus den Ermittlungen hinsichtlich Landesverrats ‒ Stellung des
Generalbundesanwaltes rechtsstaatlich reformieren

A. Problem
Die Antragsteller zielen auf eine Feststellung des Deutschen Bundestages ab, dass
die Affäre netzpolitik.org vom Sommer 2015 zeige, dass Weisungen an den Ge-
neralbundesanwalt Realität seien, auch wenn das Wort „Weisung“ dabei nicht ge-
braucht werde.

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
mit dem das externe Einzelfallweisungsrecht des Bundesministers der Justiz und
für Verbraucherschutz gegenüber dem Generalbundesanwalt ausdrücklich auf
evident rechtsfehlerhafte Entscheidungen sowie Fehl- oder Nichtgebrauch von
Ermessen beschränkt werde. Ferner sollen die verfahrensrechtlichen Vorausset-
zungen für die transparente Ausübung eines solchen Weisungsrechts konkret de-
finiert werden.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/12637 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10037 abzulehnen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Patrick Sensburg
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12637
Bericht der Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Dr. Johannes Fechner, Harald
Petzold (Havelland) und Hans-Christian Ströbele

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/10037 in seiner 209. Sitzung am 15. Dezember 2016
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung sowie an den In-
nenausschuss und den Ausschuss Digitale Agenda zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/10037 in seiner 120. Sitzung am 31. Mai 2017 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss Digitale Agenda hat die Vorlage auf Drucksache 18/10037 in seiner 89. Sitzung am 31. Mai 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage in seiner 151. Sitzung am 31. Mai 2017
abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauerte, dass sich die Bundesregierung zum Gegenstand des An-
trags bisher nicht geäußert habe und forderte diese hierzu auf.

Die Fraktion der CDU/CSU fragte die Bundesregierung, ob sie vor dem Hintergrund der Feststellungen der
Staatsanwaltschaft Berlin bei ihrer Darstellung bleibe, dass eine Weisung an den früheren Generalbundesanwalt
Range im Rahmen der Ermittlungen gegen die Betreiber der Internetseite netzpolitik.org nicht ergangen sei.

Die Bundesregierung bekräftigte erneut, dass es keine Weisung des Bundesministeriums der Justiz und für Ver-
braucherschutz an den Generalbundesanwalt in diesem Zusammenhang gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft
Berlin habe bei ihrer Entscheidungsfindung lediglich die Unterlagen und Handakten des Generalbundesanwaltes
zu Grunde gelegt. Dem Bundesministerium sei kein rechtliches Gehör gewährt worden. Eine Notwendigkeit zur
gesetzlichen Beschränkung des Einzelfallweisungsrechts bestehe nicht. Im Dezember 2016 sei der Erlass des
Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz betreffend die Unterrichtung des Bundesministeriums
durch den Generalbundesanwalt neu gefasst worden. In einer Präambel sei klargestellt worden, dass die Ausübung
des Weisungsrechts den Grenzen unterliege, die aus der Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht sowie der
Stellung der Staatsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege folgte. Das Bundesministerium mache von seinem
Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt in ständiger Selbstbindung äußerst restriktiv Gebrauch. Im
Interesse von Überprüfbarkeit und Transparenz würden Weisungen nur schriftlich ergehen.

Die Fraktion DIE LINKE. unterstützte den Antrag. Die Fraktion habe sich regelmäßig für eine größere Unab-
hängigkeit der Staatsanwaltschaft eingesetzt. Ferner fordere sie den Abbau von Hierarchien in den Justizbehörden.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass Staatsanwälte im Gegensatz zu Richtern gerade nicht unabhängig
seien. Sie hielt die Entscheidung, Weisungen an den Generalbundesanwalt künftig schriftlich zu dokumentieren
für klug. Es sollte nun eine grundlegende Diskussion zu weiteren Verbesserungsmöglichkeiten geführt werden.

Drucksache 18/12637 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Vor dem Hintergrund der Komplexität der Frage, welche sich auch in den unterschiedlichen Regelungen auf
Länderebene zeige, sollte das Einzelweisungsrecht nicht vorschnell abgelehnt werden.

Berlin, den 31. Mai 2017

Dr. Patrick Sensburg
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

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