BT-Drucksache 18/12416

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Halina Wawzyniak, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/5839 - Journalistinnen und Journalisten sowie Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Strafverfolgung schützen und Unabhängigkeit der Justiz sicherstellen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Tabea Rößner, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10036 - Lehren aus den Ermittlungen hinsichtlich Landesverrats – Pressefreiheit und Journalistinnen und Journalisten besser schützen

Vom 17. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12416
18. Wahlperiode 17.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Halina Wawzyniak, Karin
Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5839 –

Journalistinnen und Journalisten sowie Hinweisgeberinnen und
Hinweisgeber vor Strafverfolgung schützen und Unabhängigkeit
der Justiz sicherstellen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Tabea
Rößner, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10036 –

Lehren aus den Ermittlungen hinsichtlich Landesverrats – Pressefreiheit
und Journalistinnen und Journalisten besser schützen

A. Problem
Zu Buchstabe a

Der Antrag zielt darauf ab, Journalisten und Hinweisgeber (Whistleblower) vor
Strafverfolgung bzw. arbeits- oder dienstrechtlichen Sanktionen zu schützen. Die
in Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes geschützte Meinungsfreiheit
könne nur durch den freien Zugang zu Informationen sichergestellt werden. Ge-
rade im digitalen Zeitalter sei investigativer Journalismus unverzichtbar; dieser
sei in einem gewissen Maß auch von Whistleblowern abhängig, die über Miss-
stände und Grundrechtseingriffe, widerrechtliche Handlungen und andere für die
Bevölkerung relevante Vorgänge aufklärten. Die Bundesregierung soll deshalb
aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Personen von der

Drucksache 18/12416 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Strafverfolgung lediglich wegen der Veröffentlichung von als geheim eingestuf-
ten Dokumenten befreit und der einen umfassenden Schutz von Personen gewähr-
leistet, die Informationen weitergeben oder veröffentlichen, um auf Missstände
und Grundrechtsverletzungen, widerrechtliche Handlungen oder allgemeine Ge-
fahren für Leben, Gesundheit, Freiheit und Umwelt hinzuweisen. Außerdem soll
die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften sichergestellt werden, indem das
Weisungs-, Aufsichts- und Leitungsrecht der Bundes- und Landesjustizministe-
rinnen und -justizminister durch Streichung der §§ 146, 147 des Gerichtsverfas-
sungsgesetzes (GVG) abgeschafft und eine den Richterinnen und Richtern gleiche
Unabhängigkeit eingeführt wird.

Zu Buchstabe b

Auch dieser Antrag zielt auf den Schutz von Journalisten und Hinweisgebern.
Hierzu solle unter anderem eine Überarbeitung und Ergänzung der Straftatbe-
stände zum Geheimnisverrat der §§ 93 ff. (Landesverrat und Gefährdung der äu-
ßeren Sicherheit) und 353b ff. (Verrat von Dienstgeheimnissen) des Strafgesetz-
buches (StGB) sowie des Strafverfahrensrechts im Hinblick auf die Verfassungs-
anforderungen und insbesondere die Rechte von Medienangehörigen einerseits
und die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden andererseits vorgenommen
werden. Dies sei nötig, um – auch unter den Bedingungen des Internetzeitalters –
die für den demokratischen Staat konstituierende, den Informanten- und Quellen-
schutz einschließende Medienfreiheit zu gewährleisten. Demokratie verlange
Transparenz und Informationsfreiheit. Staatliches Handeln müsse grundsätzlich
öffentlich sein und dürfe nur geheim gehalten werden, wo es zum Schutz von
Staats- und Dienstgeheimnissen in der Sache erforderlich und verhältnismäßig
sei. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf
vorzulegen.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/5839 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/10036 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Weitere Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12416
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 18/5839 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 18/10036 abzulehnen.

Berlin, den 17. Mai 2017

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Patrick Sensburg
Berichterstatter

Dr. Volker Ullrich
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter
Drucksache 18/12416 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Dr. Volker Ullrich, Dr. Johannes
Fechner, Harald Petzold (Havelland) und Hans-Christian Ströbele

I. Überweisung

Zu den Buchstaben a und b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlagen auf Drucksachen 18/5839 und 18/10036 in seiner 209. Sitzung am 15.
Dezember 2016 beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Kultur und Medien sowie an den Ausschuss Digitale Agenda zur
Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu den Buchstaben a und b

Der Innenausschuss hat die Vorlagen auf Drucksachen 18/5839 und 18/10036 in seiner 117. Sitzung am
17. Mai 2017 beraten. Zu Drucksache 18/5839 empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
des Antrags. Zu Drucksache 18/10036 empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des
Antrags.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlagen auf Drucksachen 18/5839 und 18/10036 in seiner 83.
Sitzung am 17. Mai 2017 beraten. Zu Drucksache 18/5839 empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der Frakti-
onen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ab-
lehnung des Antrags. Zu Drucksache 18/10036 empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung des Antrags.

Der Ausschuss Digitale Agenda hat die Vorlagen auf Drucksachen 18/5839 und 18/10036 in seiner
88. Sitzung am 17. Mai 2017 beraten. Zu Drucksache 18/5839 empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Ablehnung des Antrags. Zu Drucksache 18/10036 empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung des Antrags.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/5839 in seiner 147. Sit-
zung am 17. Mai 2017 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/10036 in seiner 138. Sit-
zung am 29. März 2017 anberaten und eine öffentliche Anhörung dem Grunde nach beschlossen. Er hat in seiner
147. Sitzung am 17. Mai 2017 die Vorlage auf Drucksache 18/10036 abschließend beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12416
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass ihr Antrag dem Grunde nach Ankündigungen des
Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz umsetze. Dieser habe öffentlich bekundet, dass Handlungs-
bedarf bei den Vorschriften zum Landesverrat im Strafgesetzbuch bestehe; es habe allerdings keine konkreten
Vorschläge gegeben. Die Legislaturperiode nähere sich dem Ende, daher es sei gut, über den vorliegenden Antrag
im Plenum noch Argumente auszutauschen.

Berlin, den 17. Mai 2017

Dr. Patrick Sensburg
Berichterstatter

Dr. Volker Ullrich
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter
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