BT-Drucksache 18/12019

Freihandelsverhandlungen zwischen der Europäischen Union, Australien und Neuseeland

Vom 12. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12019
18. Wahlperiode 12.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Lutze, Klaus Ernst, Annette Groth, Inge Höger,
Andrej Hunko, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord,
Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich
und der Fraktion DIE LINKE.

Freihandelsverhandlungen zwischen der Europäischen Union, Australien und
Neuseeland

Seit dem 25. Februar 2016 wurden die Verhandlungen über das Freihandelsab-
kommen zwischen der Europäischen Union und Australien, der Europäischen
Union und Neuseeland eröffnet. Das geplante Abkommen umfasst u. a. Investiti-
onen, den Handel mit Gütern und Dienstleistungen, den elektronischen Handel,
die Vergabe öffentlicher Aufträge, Energie, staatseigene Unternehmen, Wettbe-
werb, die Bekämpfung der Korruption und Regulierungsfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Zahlen über das Gesamtvolumen des Umsatzes

deutscher und europäischer Unternehmen in Australien und Neuseeland vor?

Falls ja, wie fallen diese aus?
2. Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die bedeutendsten Berei-

che und Zweige der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Australien und Deutsch-
land bzw. zwischen Neuseeland und Deutschland hinsichtlich ihres Export-
und Importvolumens?

3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Umfang, in dem je-
weils große, mittlere und kleine Unternehmen aus Deutschland in Australien
und Neuseeland tätig sind?

4. Wie groß ist der Umfang bilateraler Investitionen zwischen Deutschland und
Australien?

5. Wie groß ist der Umfang bilateraler Investitionen zwischen Deutschland und
Neuseeland?

6. Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Verhandlungen über die Freihan-
delsabkommen zwischen der Europäischen Union und Australien bzw. zwi-
schen der Europäischen Union und Neuseeland?

7. Rechnet die Bundesregierung wegen der Haltung der neuen US-Administra-
tion mit einem veränderten Zeitplan der plurilateralen Freihandelsverhand-
lungen zwischen der Europäischen Union, Australien und Neuseeland?

8. Wie bewertet die Bundesregierung einen möglichen Wettbewerbsdruck für
die europäische und deutsche Milch-Branche vor dem Hintergrund der ge-
planten Freihandelsabkommen?

Drucksache 18/12019 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Entwick-
lung der deutschen Landwirtschaft im Zuge der Freihandelsabkommen ver-
ändern wird?

10. Wie bewertet die Bundesregierung den bilateralen Warenhandel hinsichtlich
der geplanten Zollsenkung für deutsche, australische und neuseeländische
Unternehmen?

11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl deutscher Exporteure ein,
welche die Zollvorteile des geplanten Freihandelsabkommens nutzen könn-
ten?
Welche Voraussetzungen müssen die Unternehmen erfüllen, um Zollvorteile
des geplanten Freihandelsabkommens als „ermächtigter Ausführer“ in An-
spruch nehmen zu können?

Berlin, den 11. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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