BT-Drucksache 18/11812

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11508 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. Juli 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich

Vom 30. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11812

18. Wahlperiode 30.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksache 18/11508 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 11. Juli 2016 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten
über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich

A. Problem

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat mit der Regierung der Arabi-
schen Republik Ägypten ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicher-
heitsbereich unterzeichnet. Ziel des Abkommens ist es, die Wirksamkeit der
deutsch-ägyptischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten der or-
ganisierten Kriminalität und des Terrorismus und von schweren Straftaten zu stei-
gern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten zu erhöhen.

B. Lösung

Durch das Gesetz sollen die nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
erforderlichen Voraussetzungen für die Abgabe der nach Artikel 13 Absatz 1 des
Abkommens vorgesehenen deutschen Ratifikationsersatzmitteilung und damit für
das Inkrafttreten des Abkommens geschaffen werden.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

Drucksache 18/11812 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine.

2. Vollzugsaufwand

Keiner.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Es werden keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Das Abkommen, für das durch dieses Gesetz die erforderlichen innerstaatlichen
Voraussetzungen für die Abgabe der deutschen Ratifikationsersatzmitteilung und
damit für das Inkrafttreten geschaffen werden sollen, enthält zwölf Informations-
pflichten für die Verwaltung. Daraus resultierender personeller und finanzieller
Mehrbedarf wird im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen.

F. Weitere Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11812

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11508 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 29. März 2017

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Irene Mihalic
Berichterstatterin

Drucksache 18/11812 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt), Wolfgang Gunkel, Ulla Jelpke
und Irene Mihalic

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11508 wurde in der 225. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. März
2017 an den Innenausschuss federführend sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz und den Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat
für nachhaltige Entwicklung beteiligte sich gutachtlich (Ausschussdrucksache 18(4)795).

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 93. Sitzung am 29. März 2017 empfohlen, den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN anzunehmen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 138. Sitzung am 29. März 2017 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 89. Sitzung am 29. März 2017 empfohlen, den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN anzunehmen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 112. Sitzung am 29. März 2017 abschließend beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/11508.

IV. Begründung

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD erläutern, das Abkommen mit Ägypten diene vor allem der
Bekämpfung von Straftaten der schweren und organisierten Kriminalität sowie des Terrorismus. Auch finde eine
Zusammenarbeit im Bereich der technischen Hilfe bei Katastrophen und zur Sicherheit von Reisedokumenten
statt. Die Beachtung von Grund- und Menschenrechten werde dabei zur Voraussetzung gemacht. Die rechtliche
Situation in Ägypten erfülle zwar nicht die deutschen Bedingungen an Rechtsstaatlichkeit. Die Zusammenarbeit
sei jedoch politisch notwendig und entspreche deutschen Sicherheitsinteressen. Auch in der Vergangenheit habe
es schon mehrfach Kooperationen mit Ländern wie Weißrussland, der Ukraine oder Saudi-Arabien gegeben, in
denen deutsche Standards nicht erfüllt waren. Der Vertrag sehe außerdem zahlreiche Möglichkeiten bis hin zum
Abbruch der Kooperation vor, um auf Verletzungen von Menschenrechten und sogar innerstaatlichem Recht zu
reagieren. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Ägypten biete sich außerdem die Möglichkeit, die eigenen Stan-
dards an Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten vorzuleben.

Die Fraktion DIE LINKE. sieht die sich auch in diesem Abkommen zeigende, zunehmende Zusammenarbeit
Deutschlands mit Ländern wie Ägypten oder der Türkei als Vorbereitung einer europäischen Abschiebe- und
Flüchtlingspolitik, die verhindern solle, dass Flüchtlinge überhaupt nach Europa kämen. Zu diesen Ländern lägen
Berichte von Amnesty international über Folter, Verhaftungen von Teilnehmern politischer Proteste oder Journa-
listen und miserable Haftbedingungen vor. Für eine Kooperation mit Sicherheitsbehörden, vor denen die dortige

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11812

Bevölkerung fliehen müsse, fehle jegliche Grundlage. Ähnlich kritisch sei die Zusammenarbeit mit den Sicher-
heitsbehörden Tunesiens zu sehen. Ein Abkommen mit einem Regime, welches Menschenrechte bis ins Tiefste
verletze, sei unverantwortlich.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN kritisiert, eine Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten sei in keiner
Weise zu rechtfertigen. Es sei bekannt, dass ägyptische Sicherheitsbehörden regelmäßig Menschenrechte miss-
achteten oder in brutaler Weise verletzten. Mit einer Verbesserung der Lage sei in absehbarer Zeit nicht zu rech-
nen. Sogar Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (BKA) hätten größte Bedenken geäußert, die Sicherheitspartner-
schaft weiter fortzusetzen oder zu intensivieren. Zwar begrüße man den Hinweis in der Präambel des Gesetzent-
wurfs, nach dem die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Ägypten unter anderem unter Beachtung von
Grund- und Menschenrechten zu erfolgen habe. Die bloße Erwähnung von Menschenrechten im Text sei jedoch
nicht ausreichend, vielmehr müssten klare Definitionen differenziert ausgearbeitet werden. Diese fehlten jedoch,
womit eine Zusammenarbeit ohnehin ausgeschlossen sei.

Berlin, den 29. März 2017

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Irene Mihalic
Berichterstatterin

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