BT-Drucksache 18/11797

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11509 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. September 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich

Vom 30. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11797

18. Wahlperiode 30.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksache 18/11509 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 26. September 2016
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Tunesischen Republik
über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich

A. Problem

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat mit der Regierung der Tune-
sischen Republik ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
unterzeichnet. Ziel des Abkommens ist es, die Wirksamkeit der deutsch-tunesi-
schen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten der
organisierten und der schweren Kriminalität, des Terrorismus sowie im Bereich
der Migration und der technischen Hilfe bei Katastrophen oder schweren Un-
glücksfällen zu steigern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten zu
erhöhen.

B. Lösung

Durch das Gesetz sollen die nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
erforderlichen Voraussetzungen für die Abgabe der nach Artikel 13 Absatz 1 des
Abkommens vorgesehenen deutschen Ratifikationsersatzmitteilung und damit für
das Inkrafttreten des Abkommens geschaffen werden.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

Drucksache 18/11797 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine.

2. Vollzugsaufwand

Keiner.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Es werden keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Das Abkommen, für das durch dieses Gesetz die erforderlichen innerstaatlichen
Voraussetzungen für die Abgabe der deutschen Ratifikationsersatzmitteilung und
damit für das Inkrafttreten geschaffen werden sollen, enthält 13 Informations-
pflichten für die Verwaltung. Daraus resultierender personeller und finanzieller
Mehrbedarf wird im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen.

F. Weitere Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11797

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11509 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 29. März 2017

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Irene Mihalic
Berichterstatterin

Drucksache 18/11797 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt), Wolfgang Gunkel, Ulla Jelpke
und Irene Mihalic

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11509 wurde in der 225. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. März
2017 an den Innenausschuss federführend sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz und den Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat
für nachhaltige Entwicklung beteiligte sich gutachtlich (Ausschussdrucksache 18(4)804).

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 93. Sitzung am 29. März 2017 empfohlen, den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN anzunehmen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 138. Sitzung am 29. März 2017 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 89. Sitzung am 29. März 2017 empfohlen, den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN anzunehmen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11509 in seiner 112. Sitzung am 29. März 2017
abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache
18/11509.

Berlin, den 29. März 2017

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Irene Mihalic
Berichterstatterin

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