BT-Drucksache 18/11767

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 18/10910 - Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016

Vom 28. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11767
18. Wahlperiode 28.03.2017
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Birgit Menz, Heike Hänsel, Niema Movassat, Caren Lay,
Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland
Claus, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert,
Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Dr. Kirsten Tackmann,
Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 18/10910 –

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
Neuauflage 2016

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Vor eineinhalb Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) die
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die darin enthaltenen 17 nachhaltigen
Entwicklungsziele (SDGs) beschlossen. Ein Vergleich dieser ehrgeizigen Ziele mit der
Realität macht eins überdeutlich: Die Welt braucht dringend tiefgreifende Verände-
rungen. Denn die Ursachen von Hunger, Armut, Ungleichheit und Klimawandel liegen
in der jahrhundertelangen Politik der reichen Staaten. Kolonialismus, globaler Kapita-
lismus und Neoliberalismus haben die Welt in Oben und Unten gespalten, und die
soziale Schere wächst immer weiter: Nach Oxfam-Recherchen verfügen die acht
reichsten Personen über genauso viel Vermögen wie die ärmere Hälfte der Weltbe-
völkerung. Diese Ungleichheit geht einher mit einer Machtkonzentration, die die de-
mokratischen Fundamente weltweit massiv bedroht.
Die Bekämpfung von Hunger, Armut und Perspektivlosigkeit bleibt eine zentrale Her-
ausforderung der nationalen und internationalen Politik. Die bestehende Weltwirt-
schaftsordnung ist an den Interessen großer Konzerne ausgerichtet und verhindert in
vielen Ländern selbstbestimmte wirtschaftliche und soziale Perspektiven. Sie hat die
politischen Handlungsspielräume eingeengt und den gesellschaftlichen Reichtum, den
die Lohnabhängigen erwirtschaften, von unten nach oben und von der öffentlichen in
private Hände umverteilt.
Mit dem fortschreitenden Klimawandel, dem rapiden Verlust an biologischer Vielfalt,
der zunehmenden Umwandlung von Wäldern und Grünland in Ackerland sowie der

Drucksache 18/11767 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Stickstoffbelastung sind vier der neun planetarischen Grenzen, innerhalb derer ein si-
cherer Handlungsraum für globale Entwicklung zu finden ist, bereits überschritten.
Der Kampf gegen Armut wird dadurch erschwert und die Chancen auf ein gutes Leben
in vielen Teilen der Welt sinken rapide. Damit verbindet sich ein enormes Gerechtig-
keitsproblem: Diejenigen, die am stärksten negativ betroffen sind, sind nicht die
Hauptverursacher und verfügen nicht über die notwendigen Anpassungsfähigkeiten.
Der Energie- und Rohstoffverbrauch und die damit verbundenen klimaschädlichen
Emissionen stehen dem Ziel globaler Gerechtigkeit weiterhin entgegen. Lebensmit-
tel-, Futtermittel- und Rohstoffimporte und der damit verbundene enorme Flächenver-
brauch lassen die ökologische Schuld des globalen Nordens weiter anwachsen. Die
durch die SDGs ausgedrückte Verantwortung zur Umgestaltung richtet sich deshalb
insbesondere an die Staaten, die historisch am meisten von der globalen Ungleichheit
profitiert haben und weiterhin profitieren.
Der universelle Anspruch der SDGs, wonach diese Ziele für alle Staaten gelten, statt
sich nur an die Länder des Südens zu richten, ist daher ein entscheidender Fortschritt
gegenüber den vorhergehenden Millenniumsentwicklungszielen (MDGs). Indem die
SDGs außerdem die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von Entwicklung in den
Blick nehmen, stellen sie eine Herausforderung auch für die Bundesrepublik Deutsch-
land sowie für die Europäische Union (EU) dar, die Konsum-, Produktions- und Wirt-
schaftsweise sowie die Außen- und internationale Wirtschaftspolitik grundlegend zu
verändern. Gleichzeitig bietet die Agenda 2030 selbst Widersprüche, etwa wenn im
Zielkatalog gleichermaßen „Wachstum“ und „planetare Grenzen“ genannt werden
oder die Mittel zur Erreichung der Ziele zu vage formuliert sind.
Mit der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 unternimmt die Bundesregierung den
Versuch, einen langfristigen Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030
und der darin enthaltenen 17 SDGs zu schaffen. Es ist positiv, dass sich die Bundesre-
gierung mit der Neuauflage an der Struktur der SDGs orientiert. Auch die Anerken-
nung, dass die planetaren Grenzen unserer Erde sowie die Orientierung an einem Le-
ben in Würde für alle die absolute äußere Beschränkung für politisches Handeln dar-
stellen, ist begrüßenswert. Leider ist jedoch noch nicht erkennbar, dass sie den Trans-
formationsauftrag besonders ernst nimmt, der aus der Deklaration der Staats- und Re-
gierungschefs resultiert.
Die Strategie ist nicht ambitioniert genug, um den im Vorwort der Nachhaltigkeits-
strategie als erforderlich anerkannten grundlegenden Wandel unseres Handelns auf al-
len politischen Ebenen zu befördern. Selbst wenn alle festgelegten Ziele erreicht wür-
den, wäre das nicht genug, um die SDGs umzusetzen. Insofern ist die Strategie unge-
nügend und bedarf einer grundsätzlichen Neuausrichtung.
Gleichzeitig werden viele Zielsetzungen, auf die sich die Staaten mit der Agenda 2030
geeinigt haben, durch das aktuelle politische Handeln unterminiert. Die Energiewende
in Deutschland kommt zusehends ins Stocken, ein konkretes, Planungssicherheit ge-
bendes Datum für den Kohleausstieg Deutschlands fehlt. Der Bundesverkehrswege-
plan 2030 ist nicht darauf ausgelegt, die Klimaschutzziele der Bundesrepublik
Deutschland zu erreichen, und konterkariert die Nachhaltigkeitsziele Ressourcen-
schutz und Begrenzung der Flächenversiegelung. Die EU bereitet Konzernschutzab-
kommen mit den USA, mit Indien und anderen Ländern vor und setzt den Kurs unfairer
Freihandelsabkommen, wie es die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) mit den
AKP-Staaten sind, ungebremst fort. Diese Abkommen verhindern eine eigenständige
und nachhaltige Entwicklung, weil sie die Länder des Südens ihres notwendigen Hand-
lungsspielraums berauben, insbesondere im Bereich von Importzöllen und Exportsteu-
ern, die diese dringend brauchen, um ihre heimische Wirtschaft zu schützen und eine
selbstbestimmte Entwicklung zu gestalten. Die Folge sind von europäischen Billigim-
porten überschwemmte lokale Märkte, Arbeitslosigkeit und fehlende Staatseinnahmen
für die Bereitstellung einer öffentlichen Basisversorgung und Infrastruktur. Diese Ab-
kommen stellen somit in zunehmendem Maße eine Fluchtursache dar. Die Welt

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11767
braucht dringend eine neue Handels- und Wirtschaftsordnung, die auf solidarischen,
entwicklungsförderlichen Handelsabkommen mit dem globalen Süden basiert, von de-
nen zuvorderst Menschen und nicht Konzerne profitieren.
Global geltende Nachhaltigkeitsziele müssen mit breiter Beteiligung der Zivilgesell-
schaft weltweit umgesetzt werden. Voraussetzung einer breiten Beteiligung aller an
der Umsetzung der Agenda 2030 ist eine Politik, die auch jenen einen sicheren Boden
bietet, deren Handlungsspielräume durch unsichere Arbeitsplätze und Einkommen so-
wie durch brüchiger werdende soziale Sicherungssysteme eingeschränkt sind. Die
stark wachsende Einbeziehung privater Akteure, wie sie auch die deutsche Nachhal-
tigkeitsstrategie propagiert, kann diesem partizipativen Ansatz zuwiderlaufen und die
SDGs selbst unterlaufen.
Es ist dringend notwendig, die internationalen Beziehungen zu demokratisieren und
friedlich und entwicklungsförderlich zu gestalten. Selbstmandatierte Zirkel wie G7,
Weltwirtschaftsforum oder NATO-Sicherheitskonferenz sind nicht legitimiert, politi-
sche Weichenstellungen von globaler Tragweite vorzunehmen. Stattdessen müssen die
wirtschafts-, finanz- und sozialpolitischen Kompetenzen der VN gestärkt werden. Die
Vorschläge der Stiglitz-Kommission der VN müssen im Rahmen des Umsetzungspro-
zesses der Agenda 2030 berücksichtigt werden, um Entwicklungsländern mehr finan-
ziellen Handlungsspielraum zu gewähren und von prozyklischen Austeritätsauflagen
abzusehen. Eine verstärkte Süd-Süd-Kooperation ist zu begrüßen und, wo es sinnvoll
ist, beispielsweise durch Dreieckskooperationen zu befördern.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Indikatoren und Ziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Verantwor-
tung Deutschlands und im Sinne der Notwendigkeit einer globalen sozialökolo-
gischen Transformation anzupassen und dazu
a) der Nachhaltigkeitsstrategie eine Ursachenanalyse voranzustellen, die die

bisherige neoliberale Politik der Bundesregierung und der EU als Teil des
Problems versteht und es so ermöglicht, Handlungsbereiche zu identifizie-
ren, in denen ein grundsätzlicher Politikwechsel folglich dringend nötig ist,
um dem mehrdimensionalen Ansatz der Agenda 2030 gerecht zu werden;

b) auf der Grundlage dieser Analyse einen kohärenten strategischen Ansatz zur
Bekämpfung von sozialer Ungleichheit, Klimawandel und Hunger sowie zur
Förderung von Frieden zu entwickeln;

c) soziale Gerechtigkeit, internationale Verantwortung, eine friedliche und so-
lidarische Außen- und Entwicklungspolitik und demokratische Teilhabe als
Dimensionen nachhaltiger Entwicklung systematisch zu integrieren und in
entsprechenden Zielen und Indikatoren zu erfassen;

d) Daten konsequent so aufzuschlüsseln und aufzubereiten, dass Aussagen zu
menschenrechtlich relevanten Gesichtspunkten und zur sozialen Verteilung
sichtbar werden;

e) für die Bereiche Armut und Verteilungsgerechtigkeit absolute Zielvorgaben
zu formulieren und Kinder- und Bildungsarmut sowie die Vermögensvertei-
lung neu bzw. wieder in den Indikatorenkatalog aufzunehmen;

f) alternative Formen der Wohlstandsmessung aufzunehmen;
g) für den Bereich Frieden und Sicherheit konkrete Abrüstungsziele sowie

Ziele zur Verhinderung einer fortschreitenden Militarisierung der Außenpo-
litik in die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufzunehmen und die einge-
sparten finanziellen Mittel in nachhaltige Entwicklung und zivile Krisenprä-
vention zu investieren;

Drucksache 18/11767 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

h) für den Bereich zukunftsfähige Energieversorgung den Kohleausstieg in
Deutschland mit dem klaren Zeitziel 2035 zu versehen;

i) Ziel 17.3. auf die Einfuhren von verarbeiteten Gütern und Dienstleistungen
aus den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) und Entwicklungslän-
dern auszurichten;

j) festzuhalten, dass die Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit
konsequent zur nachhaltigen Entwicklung und Armutsbekämpfung einge-
setzt werden und dass dies vorrangig staatliche Aufgaben sind;

k) die in Prüfung befindlichen Indikatoren, insbesondere zu Lebensmittelver-
schwendung, zu Deutschlands Beitrag für die Beendigung von Hunger und
Mangelernährung weltweit, zu Bildung für nachhaltige Entwicklung, zum
Bodenschutz und zur Wirkung von Forschungsinvestitionen so schnell wie
möglich zu erarbeiten;

l) die durch das übergeordnete Ziel der „schwarzen Null“ in der Finanzpolitik
sowie den Fokus auf Wirtschaftswachstum vorgenommene einseitige Ge-
wichtung des Nachhaltigkeitsbegriffs aufzuheben zugunsten am Gemein-
wohl und am Bedarf der Bevölkerung orientierter Investitionen und eines an
sozialökologischen Kriterien ausgerichteten Haushalts- und Finanzierungs-
konzepts;

m) bei der Überarbeitung entwicklungspolitische Organisationen, Gewerk-
schaften, soziale Bewegungen, Friedensinitiativen, Umweltverbände, Schu-
len, Universitäten sowie Kinder und Jugendliche zu beteiligen und diese Be-
teiligung in unterschiedlichen, den jeweiligen Akteuren entsprechenden For-
maten zu verstetigen;

2. die Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der institutionellen Voraussetzungen
und Kapazitäten zur Stärkung der Politikkohärenz umgehend umzusetzen und in
diesem Sinne außerdem
a) alle künftigen politischen Entscheidungen und Gesetzesvorhaben im Voraus

systematisch daraufhin zu prüfen, ob sie den Zielen der nachhaltigen Ent-
wicklungsagenda sowie den Menschenrechten entsprechen oder zuwiderlau-
fen;

b) zu prüfen, wie die fachlichen Zuständigkeiten in der Bundesregierung dem
mehrdimensionalen Charakter und der Themenbreite der Agenda 2030 an-
gepasst werden können;

c) das Entwicklungsministerium und das Umweltministerium mit einem Initi-
ativrecht in anderen Geschäftsbereichen auszustatten und ein aufschieben-
des Vetorecht mit dem Ziel vertiefender Prüfung zu prüfen;

3. ihre Wirtschafts-, Handels-, Entwicklungs-, Energie-, Außen-, Sicherheits- und
Umweltpolitik in Einklang zu bringen mit den Zielen für eine nachhaltige Ent-
wicklung und in diesem Sinne
a) sich dafür einzusetzen, alle Verhandlungen über unfaire Freihandelsabkom-

men auf EU-Ebene zu stoppen, die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
nicht zu implementieren und neue entwicklungsförderliche Mandate für
Verhandlungen um solidarische Handelsabkommen zu formulieren;

b) sich bei den VN an der Erarbeitung eines Staateninsolvenzverfahrens zu be-
teiligen, das alle Gläubiger einbezieht und bindet, das unabhängig von Gläu-
bigerinteressen und ohne Liberalisierungs-, Deregulierungs- und andere
staatszersetzende Auflagen funktioniert, das den Grundbedürfnissen der
Menschen Vorrang vor dem Schuldendienst gibt und das mit einem öffent-
lichen Audit verbunden ist, das die Legitimität von Schulden überprüft;

c) sich bei den Vereinten Nationen für eine zwischenstaatliche VN-Institution
einzusetzen, die Steuervermeidung und Steuerflucht der multinationalen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11767

Konzerne unterbindet, Steueroasen und den Steuersenkungswettlauf wirk-
sam bekämpft;

d) im Rahmen der Krisenbewältigung in der EU von der bisherigen Kürzungs-
und Sparpolitik Abstand zu nehmen und sich stattdessen für ein öffentliches
Zukunfts- und Investitionsprogramm einzusetzen, das Nachfrage und Be-
schäftigung schafft;

e) sich im Kampf gegen den Hunger am Prinzip der Ernährungssouveränität
auszurichten und zur Durchsetzung des Rechts auf Nahrung der Förderung
von Kleinbäuerinnen und -bauern, etwa durch Unterstützung von Koopera-
tiven, agrarökologischen Anbaumethoden sowie regionaler Verarbeitung
und Vermarktung oberste Priorität einzuräumen;

f) sich in Deutschland und der EU für eine gemeinwohlorientierte Landwirt-
schaft, ein Ende der Exportstrategie der EU-Agrarpolitik und für das Verbot
von Nahrungsmittelspekulation einzusetzen;

g) sich für ein EU-Importverbot von Biomasse aus Drittstaaten, welche insbe-
sondere für die Agrartreibstoffproduktion genutzt wird, einzusetzen und zu-
dem auf eine rasche Reduzierung der Futtermittelimporte hinzuwirken;

h) wirksame Maßnahmen gegen deutsche Unternehmen und Konzerne einzu-
führen, die sich an Landraub beteiligen oder durch Raubbau an der Natur die
Existenzgrundlage lokaler und regionaler Ökonomien zerstören, insbeson-
dere die Einführung verbindlicher Regeln für multinationale Unternehmen
einschließlich eines Unternehmensstrafrechts, damit Beschäftigte gegen
Konzerne auch an ihren Heimatstandorten klagen können;

i) den „Treaty-Prozess“ auf VN-Ebene zu unterstützen, über den verbindliche
Sorgfaltspflichten weltweit eingeführt werden sollen, statt ihn weiter zu blo-
ckieren;

j) EU-Regelungen zum Umwelt- und Naturschutz wie die Naturschutz-Richt-
linien, die Wasserrahmenrichtlinie und die Meeresstrategie-Rahmenrichtli-
nie sowie die Aichi-Ziele im Strategischen Plan 2011–2020 der Konvention
über die biologische Vielfalt auf nationaler Ebene schnell umzusetzen und
die dafür notwendigen Gelder zur Verfügung zu stellen, unter anderem
durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen;

4. den angemessenen finanziellen Beitrag zur Umsetzung der nachhaltigen Ent-
wicklungsziele abzusichern und in diesem Sinne
a) unverzüglich einen Stufenplan vorzulegen, der deutlich macht, wie und bis

wann sie das international vereinbarte ODA-Ziel von 0,7 Prozent erreichen
will;

b) darauf hinzuwirken, dass die Klimafinanztransfers Deutschlands bis 2020
auf 7 Milliarden Euro jährlich ansteigen und zusätzlich zur Entwicklungs-
zusammenarbeit bereitgestellt werden;

c) sich für einen Kompensationsfonds für Klimawandel und Kolonialismus auf
VN-Ebene einzusetzen, durch den strukturelle Ungleichheiten ausgeglichen
werden sollen;

d) die deutschen Beiträge an das Welternährungsprogramm, an den UNHCR,
an den globalen Bildungsfonds und an das Entwicklungsprogramm der Ver-
einten Nationen (UNDP) deutlich zu erhöhen.

Berlin, den 28. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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