BT-Drucksache 18/11638

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11140 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Vom 22. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11638

18. Wahlperiode 22.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/11140 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die
internationale Rechtshilfe in Strafsachen

A. Problem

Mit der Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
sollen die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu dem Übereinkommen
vom 28. Juni 2006 zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und
dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitglied-
staaten der Europäischen Union und Island und Norwegen (ABl. L 292 vom
21.10.2006, S. 2) geschaffen werden. Das Übereinkommen dient der Übernahme
wesentlicher Grundprinzipien und Verfahrensregeln des Rahmenbeschlusses
2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und
die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom
18.7.2002, S. 1), der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI (ABl. L 81 vom
27.3.2009, S. 24) geändert worden ist. Durch das Gesetz wird das Auslieferungs-
verfahren mit den Schengen-assoziierten Staaten Island und Norwegen an das be-
reits eingeführte Verfahren gegenüber Mitgliedstaaten der Europäischen Union
auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls angeglichen. Dadurch wird die straf-
rechtliche Zusammenarbeit im Verhältnis zu Island und Norwegen verbessert und
vereinfacht. Die Umsetzung ist Voraussetzung für das Inkrafttreten des Überein-
kommens.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/11638 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11140 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 22. März 2017

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Patrick Sensburg
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11638

Bericht der Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Dr. Johannes Fechner, Harald Pet-
zold (Havelland) und Hans-Christian Ströbele

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/11140 in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung überwiesen.

II. Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit der Vorlage auf Drucksache 18/11140
am 30. Januar 2017 befasst und festgestellt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs gegeben sei.
Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ergebe sich hinsichtlich des Indikators 15 (Kriminalität - Per-
sönliche Sicherheit weiter erhöhen). Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung sei plausibel und eine Prüfbitte
daher nicht erforderlich.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/11140 in seiner
134. Sitzung am 22. März 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs
in unveränderter Fassung.

Berlin, den 22. März 2017

Dr. Patrick Sensburg
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

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