BT-Drucksache 18/11608

Kein Sachgrund - Keine Befristung

Vom 22. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11608
18. Wahlperiode 22.03.2017
Antrag
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, Brigitte Pothmer,
Markus Kurth, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz,
Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Dieter Janecek, Dr. Julia Verlinden und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kein Sachgrund – Keine Befristung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Jeder zwölfte Arbeitsvertrag ist in Deutschland befristet. Dabei gilt, je jünger die Be-
schäftigten, umso höher ist der Anteil an Befristungen. Unter den Neueingestellten
sind sogar 42 % betroffen. Das betrifft vor allem Frauen.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sieht eine Vielzahl an zulässigen Grün-
den für Befristungen vor. Dazu gehört unter anderem ein vorübergehender Bedarf an
Arbeitsleistung, Vertretung anderer Beschäftigten oder die Eigenart der Arbeitsleis-
tung, die Befristung rechtfertigen. Dessen ungeachtet erfolgt fast jede zweite Befris-
tung ohne Angabe von sachlichen Gründen. Selbst im öffentlichen Dienst sind über
ein Drittel der Befristungen sachgrundlos.
Prinzipiell können Befristungen ein geeigneter Weg sein, um kurzfristig Spitzen im
Arbeitsaufkommen abzufedern oder zeitlich begrenzt Personal zu ersetzen. Allerdings
müssen diesem Instrument Schranken gesetzt werden. Nicht hinnehmbar ist, wenn Be-
fristungen systematisch eingesetzt werden, um den Beschäftigten unternehmerische
Risiken aufzubürden oder den Kündigungsschutz zu umgehen. Denn Arbeit auf Zeit
bedeutet oft geringere Bezahlung, weniger Weiterbildung und ein höheres Risiko, ar-
beitslos zu werden. Befristete Arbeitsverhältnisse bedeuten unsichere berufliche Aus-
sichten und erschweren insbesondere jungen Menschen eine langfristige Lebens- und
Familienplanung.
Die Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung ist angesichts der vielfältigen zuläs-
sigen Befristungsgründe nicht notwendig. Um die Unsicherheiten vieler Beschäftigter
zu verringern, gehört sie ersatzlos abgeschafft.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die sachgrundlose Befristung (nach § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG) zu streichen.

Berlin, den 21. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.