BT-Drucksache 18/11469

Verhandlungen über einen Atomwaffenverbotsvertrag aktiv unterstützen

Vom 9. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11469
18. Wahlperiode 09.03.2017
Antrag
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Jürgen Trittin, Katja Keul, Omid Nouripour,
Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen),
Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Cem Özdemir, Claudia Roth
(Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Matthias Gastel, Sylvia
Kotting-Uhl, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verhandlungen über einen Atomwaffenverbotsvertrag aktiv unterstützen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

2015 scheiterte zum zweiten Mal eine Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperr-
vertrags. Seit dessen Existenz haben die offiziellen Atommächte zwar ihre Arsenale
im Vergleich zum Höchststand aus dem Kalten Krieg reduziert, es gibt weltweit aber
immer noch mehr als 15.000 Atomwaffen. 90 Prozent davon befinden sich im Besitz
von Russland und den USA. Statt diese verbliebenen Arsenale weiter zu reduzieren,
werden sie aktuell weltweit modernisiert. Davon sind auch die in Deutschland gela-
gerten US-amerikanischen Atomwaffen betroffen. Die Bundesregierung unterstützt im
Rahmen der nuklearen Teilhabe in der NATO diese Modernisierung durch eine An-
passung von Trägermitteln und die Bereitstellung von Soldatinnen und Soldaten für
den Einsatz der Atomwaffen. Damit hat sie sich vom Ziel, diese Waffen abziehen zu
lassen, verabschiedet. Die Bundesregierung plant sogar Steuergelder für die Moderni-
sierung der Tornados und der entsprechenden Infrastruktur bereitzustellen.
Außenpolitisch bekennt sich Deutschland zu einer Welt ohne Atomwaffen. Verschie-
dene internationale Initiativen haben versucht, diesem Ziel endlich näherzukommen.
Seit einigen Jahren macht die „Humanitäre Initiative“ auf die verheerenden humanitä-
ren Folgen einer Atomwaffendetonation aufmerksam.
Die Resolution 258 der UN-Generalversammlung, die im Dezember 2016 verabschie-
det wurde, betont dabei zu Recht, dass es in den vergangenen zwei Jahrzehnten nicht
gelungen ist, weitere multilaterale Verhandlungen über nukleare Abrüstung konkret
voranzubringen. Nicht nur die große Mehrheit von über hundert Staaten, die der Re-
solution zugestimmt haben, verdeutlicht, dass es ungeachtet der Tatsache, dass der
Atomwaffensperrvertrag der Kern des internationalen Nichtverbreitungs- und Abrüs-
tungsregimes ist, weitere Anstrengungen für engagierte Abrüstung und ein verbindli-
ches Verbot von Nuklearwaffen braucht. Deshalb wurde mit der Resolution die Ein-
richtung einer Konferenz beschlossen, die 2017 über ein rechtlich verbindliches In-
strument verhandeln soll. Das Ziel ist die perspektivische Aushandlung eines Vertrags,
der Atomwaffen ächtet und ihren Besitz und Einsatz verbietet – ähnlich wie bei den

Drucksache 18/11469 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
bereits geächteten chemischen und biologischen Massenvernichtungswaffen. Die
überwältigend große Mehrheit der Staaten hat damit ein deutliches Zeichen für Fort-
schritte auf dem Weg zu einer nuklearwaffenfreien Welt gesetzt. Deutschland aller-
dings stimmte leider mit den Atommächten Frankreich, Großbritannien, Russland und
den USA gegen die Resolution. Nun wurde bekannt, dass die Bundesregierung nicht
an diesen internationalen Verhandlungen über eine Ächtung und ein Verbot von Atom-
waffen teilnehmen will. Mit ihrer ablehnenden Haltung sendet die Bundesregierung
ein falsches Signal, schadet massiv der abrüstungspolitischen Glaubwürdigkeit
Deutschlands und schwächt zudem die Vereinten Nationen. Gerade jetzt wäre jedoch
ein konsequentes Engagement für eine atomwaffenfreie Welt unerlässlich.
Denn auch die Diskussion um Verstöße gegen den INF-Vertrag oder das Aussetzen
des Plutonium-Abkommens durch Russland zeigen, wie fragil die bestehenden inter-
nationalen Vereinbarungen zur Abrüstung sind. Zudem drohen die jüngsten Forderun-
gen nach weiterer atomarer Aufrüstung durch US-Präsident Donald Trump ein atoma-
res Wettrüsten zu befeuern. Dem sollte eine deutsche Bundesregierung sich klar und
entschlossen entgegenstellen und beide Nuklearmächte deutlich zu Verantwortung und
Verpflichtung ermahnen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die mit UN-Resolution A/Res/71/258 von Dezember 2016 beschlossene Eröff-
nung von Verhandlungen über die Ächtung von Atomwaffen zu akzeptieren und
zu unterstützen;

2. doch noch aktiv und konstruktiv an den Verhandlungen über die Ächtung von
Atomwaffen teilzunehmen;

3. durch eine Teilnahme an den Verhandlungen sicherzustellen, dass ein möglicher
neuer Verbotsvertrag mit den Bestimmungen des Atomwaffensperrvertrags ver-
flochten wird und sich beide Vertragswerke nicht gegenseitig schwächen, son-
dern sinnvoll ergänzen;

4. sich umgehend für einen Abzug der US-amerikanischen Atomwaffen aus
Deutschland und Europa einzusetzen, auf die Bereitstellung von Trägermitteln
und Soldatinnen und Soldaten zu verzichten, sich gegen die Modernisierungs-
pläne der USA auszusprechen und selbst auf die Bereitstellung von Steuergeldern
zur Modernisierung der Trägermittel und der entsprechenden Infrastruktur zu ver-
zichten;

5. sich klar gegen jegliche nukleare Aufrüstungspläne und den Bruch bestehender
internationaler Abrüstungs- und Rüstungskontrollverträge zu stellen, gleichgültig
welcher Staat dafür verantwortlich ist.

Berlin, den 7. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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