BT-Drucksache 18/11453

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/10942, 18/11181, 18/11225 Nr. 7, 18/11439 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

Vom 8. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11453

18. Wahlperiode 08.03.2017

Änderungsantrag

der Abgeordneten Caren Lay, Heidrun Bluhm, Herbert Behrens, Karin Binder,
Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas
Lutze, Birgit Menz, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel
und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/10942, 18/11181, 18/11225 Nr. 7, 18/11439 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU

im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens
in der Stadt

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a) Buchstabe c wird aufgehoben.

b) Buchstabe d wird Buchstabe c.

2. Nummer 14 wird aufgehoben.

3. Die Nummern 15 bis 19 werden die Nummern 14 bis 18.

4. Nummer 18 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe a wird jeweils nach den Wörtern „§ 13a Absatz 2 Nummer 1“
die Angabe „und § 13b“ gestrichen.

b) Buchstabe b wird aufgehoben.

5. Die Nummern 20 und 21 werden die Nummern 19 und 20.

Berlin, den 7. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Drucksache 18/11453 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Der Verbrauch land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen durch Entstehen neuer Siedlungsgebiete ist mit er-
heblichen Folgen für die Umwelt verbunden. Der damit einhergehende notwendige Ausbau kommunaler Infra-
strukturen führt weiterhin zu höheren Kosten für Bürgerinnen und Bürger. Vor allem in demographisch schrump-
fenden Regionen führt die Ausweisung neuer Baugebiete zu steigenden Pro-Kopf-Kosten der Infrastruktur und
Leerstand in den Innenstädten und Ortskernen.

Der laut Gesetzentwurf neu einzufügende § 13b BauGB sieht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das
beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB vor. Dadurch würde eine Ausweisung neuen Baulands auf Flächen
des Außenbereichs möglich, ohne zuvor eine verpflichtende Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen. Die vorgesehene Einfügung eines neuen § 13b BauGB soll daher aus dem Gesetzentwurf ersatz-
los gestrichen werden.

Diese Regelung konterkariert das Ziel der Bundesregierung, die Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2030
auf unter 30 Hektar pro Tag zu verringern. Dieses Ziel wurde erneut in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
– Neuauflage 2016“ (Bundestagsdrucksache 18/10910) bekräftigt. Paragraph 13b stünde ebenso dem im Klima-
schutzplan 2050 (Bundestagsdrucksache 18/10370) formulierten Bestreben der Bundesregierung entgegen, bis
2050 das Flächenverbrauchsziel nettonull (Flächenkreislaufwirtschaft) zu erreichen. Zudem widerspricht die Re-
gelung des § 13b der im Gesetzentwurf vorgesehenen Neueinführung des Schutzgutes „Fläche“ in die Umwelt-
prüfung als eigenständiges Schutzgut.

Paragraph 13b fördert die weitere Zersiedlung, Versiegelung und Zerschneidung von Landschaften mit allen
negativen Folgen, die die Zunahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen mit sich bringt. Dazu gehören u. a.
Verlust an Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Biodiversität und (Acker-)Böden sowie steigende Umweltbelas-
tungen wie Lärm und Luftverschmutzung durch zunehmenden Individualverkehr.

Die Einführung des § 13b zur Vereinfachung des B-Planverfahrens im Außenbereich im Fall von Wohnbebauung
steht dem Anspruch einer sinnvollen strategischen Innenentwicklung, die z. B. durch die Einführung „Urbane
Gebiete“ möglich ist, durch drei Jahre ungesteuerte Baulandausweisung im Außenbereich ohne Verpflichtungen
im Sinne der Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsstrategie entgegen. Auch ohne Einführung des § 13b besteht
bereits heute die Möglichkeit der Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Außenbereich im regulären B-Planver-
fahren. Der Verzicht auf wesentliche Verfahrensschritte, einschließlich der Umweltprüfung, macht eine sorgfäl-
tige, nachhaltige und integrierte Flächenentwicklung der Kommunen hingegen unmöglich. Die Ausweisung
neuer Baugebiete darf nicht auf Kosten von Bürgerbeteiligung, Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen statt-
finden.

Darüber hinaus ist dem Baukulturbericht 2016 Folgendes zu entnehmen: „Das Baugeschehen deckt sich nicht
mit den tatsächlichen regionalen oder lokalen Wohnraumbedarfen. So entstanden laut Institut der Deutschen
Wirtschaft Köln (IW) im Jahr 2014 rund 245.000 neue Wohnungen in Deutschland – doch nur 66.000 davon in
Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, obschon hier ein deutlich höherer Bedarf besteht. Es wird dort gebaut,
wo günstiges Bauland zur Verfügung steht, vor allem in ländlichen Raumen.“ Dieses Zitat belegt die derzeit
verfehlte Baupolitik der Bundesregierung, die durch die Einführung des § 13b verfestigt würde.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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