BT-Drucksache 18/11444

zu dem Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/9674 - Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit

Vom 8. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11444
18. Wahlperiode 08.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise
Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9674 –

Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit

A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass die innere Sicherheit
massiv durch die Verfügbarkeit scharfer Schusswaffen gefährdet wird. Die De-
und anschließende Reaktivierung von Waffen, eine fehlende einheitliche Regist-
rierung und der Internethandel bürgten nicht zuletzt angesichts grenzüberschrei-
tend agierender Terrornetzwerke erhebliche Gefahren, die nur durch europaweit
identische Regelungen minimiert werden könnten.

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung daher auf, sich im Ministerrat der
Europäischen Union für eine europaweite, den privaten Waffenbesitz weiter be-
grenzende Angleichung des Waffenrechts und effektive Kontrollmechanismen
einzusetzen, die notwendigen Maßnahmen zur Anwendung der gemeinsamen De-
aktivierungsstandards und -techniken entsprechend der Durchführungsverord-
nung (EU) 2015/2403 der Kommission vom 15. Dezember 2015 zu ergreifen, ei-
nen effektiven, die Innere Sicherheit erhöhenden Entwurf zur Reform des Waf-
fengesetzes vorzulegen und sich im Rahmen der Innenministerkonferenz für eine
bessere länderübergreifende Zusammenarbeit im Kampf gegen die Gefahren des
(illegalen) Waffenbesitzes einzusetzen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme der Vorlage.

D. Kosten
Keine.

Drucksache 18/11444 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/9674 abzulehnen.

Berlin, den 8. März 2017

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Oswin Veith
Berichterstatter

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Martina Renner
Berichterstatterin

Irene Mihalic
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11444
Bericht der Abgeordneten Oswin Veith, Gabriele Fograscher, Martina Renner und
Irene Mihalic

I. Überweisung

Der Antrag auf der Drucksache 18/9674 wurde in der 190. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22.September
2016 an den Innenausschuss federführend überwiesen.

II. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 90. Sitzung am 28. September 2016 einvernehmlich beschlossen, eine öffentliche
Anhörung zu dem Antrag auf Drucksache 18/9674 durchzuführen. Die öffentliche Anhörung, an der sich sechs
Sachverständige beteiligt haben, hat der Innenausschuss in seiner 96. Sitzung am 28. November 2016 durchge-
führt. Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Protokoll der 96. Sitzung (Protokoll 18/96) ver-
wiesen.

Der Innenausschuss hat in seiner 106. Sitzung am 8. März 2017 den Antrag auf Drucksache 18/9674 abschlie-
ßend beraten und empfiehlt, den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.

III. Begründung

Die Fraktion der CDU/CSU sieht den Antrag für eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheit in Deutschland
als nicht sinnvoll an. Das allgemeine Sicherheitsinteresse müsse gegen das auch berechtigte Interesse derer, die
legal Waffen besäßen, abgewogen werden. Die Gefahr gehe nicht von den legalen, rechtsschaffenden Waffenbe-
sitzern aus, sondern hauptsächlich von illegalen Waffen. Der Antrag sei im Kern darauf ausgerichtet, die ohnehin
schon bestehenden Beschränkungen weiter zu verschärfen und zusätzliche Restriktionen für legale Waffenbesit-
zer einzuführen. Er sei daher nicht geeignet, das hinter ihm stehende, vielleicht berechtigte Ziel zu erreichen.
Einige der im Antrag vorgesehenen Einschränkungen seien zudem im kommenden Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung zur Änderung des Waffengesetzes auf Bundestagsdrucksache 18/11239 berücksichtigt. Angesichts dieses
Entwurfs und des bereits bestehenden, sehr strengen Waffenrechts sei es falsch, mit der Annahme des Antrags
zusätzlich diejenigen unter Verdacht zu stellen, die rechtmäßig Waffen besäßen.

Die Fraktion der SPD lehnt den Antrag ebenfalls ab. Viele der enthaltenen Vorschläge wie der kleine Waffen-
schein oder die Haftpflichtversicherung seien bereits geltendes Recht oder würden, wie die Regelabfrage bei den
Sicherheitsbehörden vor Erlaubniserteilung, in zahlreichen Bundesländern schon praktiziert. Die SPD-Fraktion
unterstütze dies ausdrücklich. Der kommende Regierungsentwurf auf Bundestagsdrucksache 18/11239 beziehe
sich zudem auch auf EU-weite Deaktivierungsstandards oder eine erneute Amnestieregelung. Für den Missbrauch
von Waffen im extremistischen Bereich wie dem Umfeld der Reichsbürger seien die Sicherheitsbehörden zwi-
schenzeitlich sensibilisiert, beispielsweise in Bayern würden hier umfangreiche Überprüfungen durchgeführt. Die
weiteren im Antrag enthaltenen Forderungen und Vorschläge brächten, wie auch die öffentliche Anhörung erge-
ben habe, keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßt den Antrag. Auch wenn die Mehrzahl der Straftaten mit Schusswaffen durch
illegale Waffen begangen würden dürfe nichts unterlassen werden, um die aus dem Besitz legaler Waffen entste-
henden Gefahren für die öffentliche Sicherheit so weit wie möglich zu minimieren. Es sei auch nach der öffentli-
chen Anhörung zu dem Antrag nicht nachvollziehbar, wieso mit Ausnahme einzelner Grenzfälle im Jagdrecht
halbautomatische Waffen zur Ausübung des Schießsports benötigt würden. Die jüngsten Ermittlungen im Umfeld
der Reichsbürgerbewegung und zu dem Wehrhahn-Attentäter zeigten, dass auch von legalen Waffen gerade im
Bereich rassistischer Täter eine enorme Bedrohung ausgehe. Ein weiteres großes Sicherheitsproblem liege im

Drucksache 18/11444 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Vollzug der Waffenkontrollen; Ordnungs- und Sicherheitsbehörden seien häufig nicht dazu in der Lage, der Si-
cherheit angemessene, umfassende Kontrollen des Waffenbesitzes durchzuführen. Der Antrag sei eine gute Initi-
ative, diesen Defiziten zu begegnen und werde daher unterstützt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, die Koalition verabschiede zahlreiche Gesetze, die tat-
sächlich keinerlei Sicherheitsgewinn brächten und tue nichts, wenn, wie mit dem vorliegenden Antrag und einer
wirklichen Verschärfung des Waffenrechts, die öffentliche Sicherheit tatsächlich verbessert werden könne. Der
Regierungsentwurf auf Drucksache 18/11239 enthalte nur minimale Änderungen, sei unbestimmt und verbessere
auch bei den Aufbewahrungspflichten nichts. Der Antrag würde demgegenüber zu einer echten Verbesserung der
Sicherheitslage führen. Zahlreiche Sachverständige hätten in der öffentlichen Anhörung bestätigt, dass die Be-
schränkung des Zugangs zu legalen Waffen weitere Restriktionen notwendig mache. Der NSU-Komplex und
jüngst die Reichsbürgerbewegung zeigten, dass im Extremistischen Bereich zahlreiche legale waffen- und sogar
sprengstoffrechtliche Erlaubnisse bestünden. Wenn die SPD-Faktion hier grundsätzlich für Regelabfragen und
Sicherheitsüberprüfungen sei, müsste sie auch den Antrag unterstützen. Die Koalitionsfraktionen bremsten sogar
die aus der europäischen Union kommenden, umfangreichen Vorschläge für eine Eingrenzung auch des legalen
Waffenbesitzes, was überhaupt nicht nachvollziehbar sei.

Berlin, den 8. März 2017

Oswin Veith
Berichterstatter

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Martina Renner
Berichterstatterin

Irene Mihalic
Berichterstatterin

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