BT-Drucksache 18/11314

Teilhabebericht der Bundesregierung 2016 und sich daraus ergebender Handlungsbedarf

Vom 15. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11314
18. Wahlperiode 15.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach, Matthias W. Birkwald,
Eva Bulling-Schröter, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Dr. Rosemarie Hein,
Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Jan Korte, Cornelia Möhring,
Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Harald Weinberg,
Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Teilhabebericht der Bundesregierung 2016 und sich daraus ergebender
Handlungsbedarf

Im Januar 2017 verabschiedete das Bundeskabinett den „Teilhabebericht der
Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen
2016“ (im Weiteren: Teilhabebericht 2016; Bundestagsdrucksache 18/10940). In
diesem wird die Entwicklung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit
Beeinträchtigungen in unterschiedlichen Lebensbereichen dargestellt. Im allge-
meinen Fazit kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die Teilhabechancen von
Menschen mit Behinderungen geringer sind, je schwerer ihre Beeinträchtigungen
sind. In manchen Lebensbereichen stellt der Bericht Verbesserungen bei der ge-
sellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen fest, in anderen
wird hingegen ein Stillstand oder gar eine Verschlechterung verzeichnet (vgl.
Teilhabebericht 2016, S. 1).
Bildung ist eine zentrale Voraussetzung bei der Teilhabe an der Gesellschaft im
weiteren Lebensverlauf. Gleiche Bildungschancen sind daher für eine erfolgrei-
che Inklusion entscheidend (vgl. ebd., S. 87). Der Bericht stellt Verbesserungen
vor allem hinsichtlich der Inklusion in der frühkindlichen Bildung fest. Der Anteil
von Kindern mit Beeinträchtigungen, die gemeinsam mit Kindern ohne Beein-
trächtigungen in Kindertagesstätten betreut werden, ist von 81 Prozent im Jahr
2008 auf 90 Prozent im Jahr 2013 gestiegen (vgl. ebd., S. 135). Bei allen Fort-
schritten in der frühkindlichen Bildung, die häufig durch große Unterschiede in
der Betreuungsqualität und den Betreuungsschlüsseln konterkariert werden, se-
hen die Entwicklungen im schulischen Bereich anders aus. Die Anzahl von Schü-
lerinnen und Schülern, bei denen sonderpädagogischer Bedarf festgestellt wurde,
ist von 2005 bis 2014 deutlich um 4 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl
an Schülerinnen und Schülern insgesamt zurückgegangen (vgl. ebd., S. 100).
Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbe-
darf, die eine Regelschule besuchen, ist seit 2005 von 14 Prozent auf 34 Prozent
im Jahr 2016 gestiegen. Immer mehr Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchti-
gungen besuchen demnach die Schule gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern
ohne Beeinträchtigungen. Weiterhin ist der Besuch einer Regelschule jedoch
stark von der Art der Beeinträchtigungen abhängig. Schülerinnen und Schüler mit
einer emotionalen oder sozialen Beeinträchtigung besuchen demnach häufiger
eine Regelschule als Schülerinnen und Schüler mit chronischen Erkrankungen
oder Lernschwierigkeiten (vgl. ebd., S. 103 ff.).

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Trotz der Fortschritte wird der überwiegende Teil von Schülerinnen und Schülern
mit sonderpädagogischem Bedarf weiterhin an Förderschulen unterrichtet (vgl.
ebd., S. 102). Im Jahr 2014 waren es 335 000 und damit 4,6 Prozent aller Schü-
lerinnen und Schüler (vgl. ebd., S. 107). Von allen Schülerinnen und Schülern,
die eine Regelschule besuchen, erreichen 71 Prozent keinen Hauptschulabschluss
(vgl. ebd., S. 129). Hier sind aus Sicht der Fragesteller immer noch deutlich un-
gleiche Bildungschancen zu sehen, die Auswirkungen auf die Teilhabechancen in
anderen Lebensbereichen haben – beispielsweise auf die Erwerbstätigkeit und die
materiellen Lebensbedingungen.
Die unterschiedlichen Teilhabechancen in diesem gesellschaftlichen Bereich sind
an der Arbeitslosenquote abzulesen. Diese ist in Bezug auf Menschen mit aner-
kannten Schwerbehinderungen zwar seit dem Jahr 2008 um 1,3 Prozent auf
13,4 Prozent im Jahr 2015 gesunken, sie liegt im Jahr 2015 jedoch mit 5 Prozent-
punkten Abstand deutlich über der allgemeinen Arbeitslosenquote (vgl. ebd.,
S. 184). Dieser Abstand ist in den vergangenen Jahren relativ stabil geblieben.
Dies ist ein offenkundiges Zeichen dafür, dass der allgemeine Arbeitsmarkt noch
nicht ausreichend inklusiv gestaltet ist.
Ein weiterer Indikator ist die wachsende Zahl der Beschäftigten in Werkstätten
für behinderte Menschen (WfbM), die seit dem Jahr 2014 um 20 Prozent auf
264 842 gestiegen ist (vgl. ebd., S. 191). Immer mehr Menschen mit Beeinträch-
tigungen sind demnach in Sondereinrichtungen beschäftigt und damit vom allge-
meinen Arbeitsmarkt sowie tariflicher Entlohnung ausgeschlossen.
Menschen mit Beeinträchtigungen sind länger arbeitslos als Menschen ohne Be-
einträchtigungen, sie haben größere Sorgen um ihre persönliche wirtschaftliche
Lage und sie bestreiten ihren Lebensunterhalt seltener aus ihrem Erwerbseinkom-
men (vgl. ebd., S. 154). Eines der erschreckendsten Ergebnisse des Teilhabebe-
richts 2016 ist das hohe Armutsrisiko von Menschen mit Beeinträchtigungen, das
mit 20 Prozent im Jahr 2013 deutlich höher ist als das von Menschen ohne Be-
einträchtigungen (13,4 Prozent). Darüber hinaus ist das Armutsrisiko für Men-
schen mit Beeinträchtigungen seit 2005 von 13 Prozent deutlich um 7 Prozent-
punkte angestiegen. Dies ist besonders besorgniserregend, da sich materielle Ar-
mut in entscheidendem Maße auf die Teilhabechancen in den anderen Lebensbe-
reichen auswirkt (vgl. ebd., S. 201).
Der Teilhabebericht verfügt aus Sicht der Fragesteller über keine Informationen,
inwieweit Menschen mit Beeinträchtigungen ihren Wohnort selbstbestimmt wäh-
len können. Dies ist nicht nur in Hinblick auf Artikel 19 der UN-Behinderten-
rechtskonvention (UN-BRK), in dem das Recht auf selbstbestimmte Wahl des
Wohnortes festgeschrieben ist, sondern auch hinsichtlich des kürzlich vom Deut-
schen Bundestag verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine kritische
Erkenntnislücke. Obwohl immer mehr Menschen Leistungen des ambulant be-
treuten Wohnens erhalten, ist auch die Zahl der Menschen, die Hilfen zum selbst-
bestimmten Leben in stationären Wohneinrichtungen erhalten, von 167 161 im
Jahr 2008 um 16 Prozent auf 193 770 Personen im Jahr 2014 gestiegen (vgl. ebd.,
S. 252). Besonders stark ist die Zahl der Kinder mit Beeinträchtigungen, die Leis-
tungen der Eingliederungshilfe in stationären Wohneinrichtungen erhalten, ge-
stiegen. Von 2008 bis 2014 gab es hier einen Anstieg um 29 Prozent (vgl. ebd.,
S. 274). Genauere Angaben zu den Gründen des Anstiegs macht der Bericht nicht.
Weiterhin stellt der Teilhabebericht einen Bedarf von 2,9 Millionen barrierefreien
Wohnungen bis zum Jahr 2030 fest und dies allein für die Personengruppe der
über 65-Jährigen mit Bewegungseinschränkungen. Dem steht im Jahr 2013 ein
Bestand von 700 000 barrierefreien Wohnungen gegenüber. Studien und Erhe-
bungen zur Barrierefreiheit in Haushalten von Menschen mit Beeinträchtigungen
liegen nicht vor. Hier sieht der Teilhabebericht weiteren Forschungsbedarf gerade
im Vergleich von städtischen und ländlichen Regionen (vgl. ebd., S. 251).

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In Artikel 25 UN-BRK ist das Recht von Menschen mit Beeinträchtigungen auf
eine barriere- und diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung festge-
schrieben. Die Vertragsstaaten haben sich mit ihrer Unterzeichnung verpflichtet,
alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass Menschen Zu-
gang zu allen geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten einschließlich ge-
sundheitlicher Rehabilitation haben. Der Teilhabebericht 2016 stellt jedoch be-
züglich der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Gesundheitsversorgung einige
Mängel fest. So gaben beispielsweise nur 11 Prozent von 196 000 befragten Arzt-
und Zahnarztpraxen sowie psychotherapeutischen Praxen an, mindestens drei von
insgesamt zwölf Kriterien der Barrierefreiheit zu erfüllen (vgl. ebd., S. 312).
Nach diesen Informationen sind 21 Prozent der Praxen ebenerdig oder mit einem
Aufzug erreichbar. Lediglich 3 Prozent verfügen über eine barrierefreie Toilette
und nur 1 Prozent der Praxen hat Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbe-
hinderungen installiert, wobei auch diese Informationen zumeist auf wenig zu-
verlässigen Selbstauskünften beruhen (vgl. ebd., S. 313).
Der Bericht kommt hier zu folgendem Ergebnis: „Barrierefreie hausärztliche Pra-
xen sind in Deutschland nicht flächendeckend wohnortnah erreichbar. Insbeson-
dere in ländlichen Gebieten ist in einem Radius von 20 km häufig keine oder nur
eine barrierefreie Praxis erreichbar. Entsprechend sind Menschen mit Beeinträch-
tigungen in zahlreichen ländlichen Regionen entweder hausärztlich nicht woh-
nortnah versorgt oder können wegen des geringen Angebots ihr Wunsch- und
Wahlrecht nicht ausüben“ (ebd., S. 325).
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Gesundheitsversorgung liegen
nicht vor. Beispielsweise sind keine Daten über die Inanspruchnahme von Gebär-
densprachdolmetschung, die Bereitstellung von Informationen in Leichter Spra-
che oder die derzeitige gesundheitliche Versorgungssituation von Menschen mit
geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen vorhanden. Dies gilt gleicherma-
ßen für die Gesundheitsversorgung in stationären Einrichtungen, wie zum Bei-
spiel Krankenhäusern (vgl. ebd., S. 312 ff.). Eine Untersuchung und Bewertung
der gesundheitlichen Versorgungsstruktur sind aufgrund der fehlenden Daten-
grundlage nicht möglich (vgl. ebd., S. 326).
Auch im Tourismus, in der Freizeit, im kulturellen Leben und beim Sport ist die
Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Vergleich zu Menschen ohne
Beeinträchtigungen eingeschränkt. Der Anteil von Menschen, die nie verreisen
oder einen Ausflug machen, ist mit 25 Prozent bei Menschen mit Beeinträchti-
gungen deutlich höher als bei Menschen ohne Beeinträchtigungen (11 Prozent)
(vgl. ebd., S. 348). 48 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen würden häu-
figer verreisen, wenn mehr barrierefreie Angebote vorhanden wären. 37 Prozent
der Menschen mit Beeinträchtigungen sind noch nie verreist, weil geeignete bar-
rierefreie Ziele fehlen (vgl. ebd., S. 351).
Darüber hinaus besuchen Menschen mit Beeinträchtigungen seltener kulturelle
Veranstaltungen. Auch hier spielt fehlende Barrierefreiheit häufig eine Rolle (vgl.
ebd., S. 361 ff.). Ebenso ist in Bezug auf sportliche Aktivitäten ein deutlicher Un-
terschied zu verzeichnen. Während 46 Prozent der Menschen mit Beeinträchti-
gungen angeben, nie Sport zu treiben, ist der Anteil der Menschen ohne Beein-
trächtigungen mit 28 Prozent deutlich geringer. Im Bereich der Freizeitgestal-
tung, des kulturellen Lebens und des Sports sind demnach erhebliche Teilhabe-
unterschiede festzustellen.
Auch in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz der Person sind einige besorg-
niserregende Entwicklungen zu beobachten. So hat sich die Zahl der Personen,
die unter gesetzlicher Betreuung stehen, von 1995 bis 2014 auf rund 1,3 Millio-
nen Menschen mehr als verdoppelt (vgl. ebd., S. 385). Nach wie vor sind Men-
schen mit Beeinträchtigungen häufiger von personeller und institutioneller Ge-
walt betroffen als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Mädchen und Frauen mit

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Beeinträchtigungen sind darüber hinaus im Vergleich zur weiblichen Durch-
schnittsbevölkerung deutlich häufiger von schwerer körperlicher und sexualisier-
ter Gewalt betroffen (vgl. ebd., S. 388 f.).
Ein besonderer Schwerpunkt des Teilhabeberichts 2016 liegt auf der Diskrimi-
nierung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen
und Migrationshintergrund sowie Menschen mit Beeinträchtigungen und Woh-
nungslosigkeit. Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund
sind häufig zusätzlich von Barrieren kultureller, sprachlicher und sozialer Art be-
troffen. Sie haben mit Mehrfachdiskriminierungen zu kämpfen und ihre Teilha-
bechancen in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen sind dadurch er-
heblich eingeschränkt (vgl. ebd., S. 446 ff.).
Beim Thema Menschen mit Beeinträchtigungen und Wohnungslosigkeit besteht
ein großer Bedarf an weiterer Forschung und Datenerhebungen. Das Thema hat
in der bisherigen Forschung kaum eine Rolle gespielt (vgl. ebd., S. 515 f.). Daher
bleiben viele Fragen offen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum leben aus Sicht der Bundesregierung Menschen mit Beeinträchtigun-

gen und hierbei insbesondere Frauen mit Beeinträchtigungen häufiger allein
und seltener in festen Paarbeziehungen mit Kindern als Menschen ohne Be-
einträchtigungen, wie es der aktuelle Teilhabebericht der Bundesregierung
zum Ergebnis hat?

2. Wie begründet die Bundesregierung die im aktuellen Teilhabebericht festge-
stellte Tatsache, dass der Anteil der alleinerziehenden Frauen im Alter von
18 bis zu 49 Jahren mit Beeinträchtigungen höher ist als der Anteil der al-
leinerziehenden Frauen ohne Beeinträchtigungen im selben Alter und im
Zeitraum von 2005 bis 2013 von 9 Prozent auf 11 Prozent gestiegen ist?

3. Wie begründet die Bundesregierung die im aktuellen Teilhabebericht festge-
stellte Tatsache, dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen häufi-
ger in Ein-Eltern-Familien leben als Gleichaltrige ohne Beeinträchtigungen?

4. Werden die neuen Regelungen des beschlossenen Bundesteilhabegesetzes
(BTHG) aus Sicht der Bundesregierung dazu führen, dass die stärkere Ten-
denz zur Vereinsamung von Menschen mit Beeinträchtigungen gegenüber
Menschen ohne Beeinträchtigungen verringert werden kann, oder besteht
weiterer Handlungsbedarf beziehungsweise Nachbesserungsbedarf beim
BTHG?

5. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der im aktuellen Teilhabebericht formulierten Problematik, dass sich
trotz des Inklusionsgebots der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
die Bildungswege von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen immer
noch ab dem Schulalter trennen?

6. In welcher Weise kann in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Verbesse-
rung hin zu mehr Inklusion erreicht werden und die immer noch sehr hohe
Anzahl von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förder-
schulen schrittweise auf inklusive Angebote verteilt werden?

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7. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den
Ländern ergreifen, um den immer noch um mehr als die Hälfte geringeren
Anteil von Menschen mit Beeinträchtigungen mit erworbener (Fach-)Hoch-
schulreife (19 Prozent) im Vergleich zu Menschen ohne Beeinträchtigun-
gen (41 Prozent) erheblich zu erhöhen, um auch die Anzahl der Menschen
mit Beeinträchtigungen und einem (Fach-)Hochschulabschluss erheblich zu
steigern (auch hier schneiden diese Menschen mit 10 Prozent im Vergleich
zur Gruppe ohne Beeinträchtigungen mit 22 Prozent deutlich schlechter ab)?

8. In welchem Umfang und in welcher Art und Weise wird sich die Bundesre-
gierung in Kooperation mit den Ländern auf ein abgestimmtes Inklusions-
programm in der Bildung verständigen und mehr finanzielle, strukturelle und
personelle Mittel zur Schaffung von mehr Barrierefreiheit und Inklusion in
allen Bildungseinrichtungen/-etappen und in der Lehre aufbringen?

9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im Teilhabe-
bericht aufgeführten Tatsache, dass Jungen mit Beeinträchtigungen zwischen
dem 14. und 17. Lebensjahr mit einem Anteil von 45 Prozent knapp doppelt
so oft wie Mädchen mit Beeinträchtigungen in derselben Altersklasse mit
einem Anteil von 23 Prozent eine Klasse wiederholt haben?

10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im Teilhabe-
bericht aufgeführten Tatsache, dass von Mädchen mit Beeinträchtigungen
2014 nur 8 Prozent einen Ausbildungsvertrag in einem Handwerksberuf in
„Ausbildungsberufen für Menschen mit Behinderungen“ abgeschlossen ha-
ben, während Mädchen ohne Beeinträchtigungen zu 16 Prozent einen Aus-
bildungsvertrag in einem regulären Ausbildungsberuf im Handwerk abge-
schlossen haben, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung in
Kooperation mit den Ländern dem entgegenwirken?

11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Län-
dern, um Barrierefreiheit an Hochschulen umzusetzen?

12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Län-
dern, um die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigun-
gen an Hochschulen zu verbessern?

13. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass 21 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen kei-
nen beruflichen Abschluss vorweisen können und im Vergleich dazu dieser
Wert bei Menschen ohne Beeinträchtigungen bei 12 Prozent liegt?

14. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der im aktuellen Teilhabebericht aufgeführten Tatsache, dass die Arbeits-
losenquote für anerkannt schwerbehinderte Menschen immer noch knapp
5 Prozentpunkte über der allgemeinen Arbeitslosenquote liegt?

15. Was hat und was wird die Bundesregierung unternehmen, um die erheblich
längere Phase der Arbeitslosigkeit von Menschen mit einer anerkannten
Schwerbehinderung gegenüber arbeitslosen Menschen ohne Behinderungen
wirksam zu verkürzen?

16. Inwiefern erachtet die Bundesregierung den Anstieg der Armutsrisikoquote
von Menschen mit Beeinträchtigungen auf 20 Prozent als alarmierend, und
welchen Handlungsbedarf erkennt die Bundesregierung auch angesichts der
Tatsache, dass 21 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen große
Sorge um ihre wirtschaftliche Lage geäußert haben?

17. Wie erklärt die Bundesregierung die im Teilhabebericht aufgeführte Tatsa-
che, dass die Armutsrisikoquote von Männern mit Beeinträchtigungen im
Jahr 2013 mit 22 Prozent höher war als die von Frauen mit Beeinträchtigun-
gen mit 19 Prozent?

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18. In welchem Maße werden aus Sicht der Bundesregierung die neuen Rege-

lungen des beschlossenen BTHG dazu führen, dass das Armutsrisiko und die
Arbeitslosigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen, insbesondere von
Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, stärker verringert werden,
die Dauer der Arbeitslosigkeit dieser Menschen erheblich verkürzt wird so-
wie die Zufriedenheit von Menschen mit Beeinträchtigungen mit ihrem Ar-
beitsplatz gesteigert werden kann?

19. Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den
allgemeinen Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten?

20. Wie viele Übergänge verspricht sich die Bundesregierung jährlich vom be-
schlossenen Budget für Arbeit, das den Weg von Menschen mit Beeinträch-
tigungen aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auf den allge-
meinen Arbeitsmarkt erleichtern soll?

21. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusam-
menarbeit mit den Ländern der stets ansteigenden Zahl von Menschen mit
Beeinträchtigungen, die an WfbM verwiesen werden, begegnen?

22. Welche anderen inklusiven Angebote sollen sowohl für die Menschen mit
Beeinträchtigungen, die kurz vor der Aufnahme in eine WfbM stehen, als
auch für die Menschen mit Beeinträchtigungen, die bereits in einer WfbM
arbeiten, geschaffen werden?

23. Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der Zahl der Leistungsbezie-
henden des stationären Wohnens um 16 Prozent seit dem Jahr 2008 auf
193 770 im Jahr 2014, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüg-
lich?

24. Wie erklärt die Bundesregierung das im aktuellen Teilhabebericht festge-
stellte Ergebnis, dass am Ende des Jahres 2014 fast 13 000 Kinder und Ju-
gendliche mit Beeinträchtigungen Leistungen der Eingliederungshilfe in sta-
tionären Wohneinrichtungen bezogen – knapp 30 Prozent mehr als 2008?

Wie steht dies im Einklang mit dem Inklusionsgebot der UN-BRK?
25. Inwieweit steht der Anstieg der Leistungsbeziehenden des stationären Woh-

nens nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit fehlenden
barrierefreien Wohnungen, einer unzureichenden barrierefreien Gesund-
heitsversorgung sowie fehlenden Angeboten und Leistungen der persönli-
chen Assistenz?

26. Was unternimmt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Ländern und
Kommunen, um mehr inklusive und ambulante Angebote für Kinder und Ju-
gendliche mit Beeinträchtigungen zu schaffen und um Jugendzentren barrie-
refrei auszugestalten?

27. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit
den Ländern dem im aktuellen Teilhabebericht ermittelten zusätzlichen Be-
darf an barrierefreien/-armen Wohnungen von 2,9 Millionen bis zum Jahr
2030 begegnen?

28. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit
den Ländern darauf hinwirken, den Bedarf an barrierefreien Wohnungen
auch in ländlichen wie städtischen Regionen zu decken?

29. Wie werden kurzfristig und zügig Lösungen gefunden, um für Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen die bestehenden, für sie nicht zufriedenstellen-
den Bedingungen, die jetzt schon laut aktuellem Teilhabebericht eine selbst-
bestimmte Bewegungsfreiheit in der Wohnung und im unmittelbaren Wohn-
umfeld nicht oder in nur eingeschränktem Maße zulassen, zu verbessern?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11314

30. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Datenlage

in Bezug auf den Stand der Barrierefreiheit in Haushalten von Menschen mit
Beeinträchtigungen zu verbessern?

31. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den
Ländern und Kommunen zur Verbesserung der Barrierefreiheit des öffentli-
chen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere im Bereich des Nahver-
kehrs mit Bussen, zu ergreifen?

32. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit künftig alle Busse –
Busse im ÖPNV und im Fernlinienbusverkehr – barrierefrei sind, und wel-
che Maßnahmen plant sie in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommu-
nen, um künftig in allen Regionen mindestens 10 Prozent der Taxen als bar-
rierefreie bzw. rollstuhlgerechte Taxen zur Verfügung zu haben?

33. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Datenlage zu sons-
tigen Mobilitätshindernissen im öffentlichen Raum zu verbessern, nachdem
im Teilhabebericht festgestellt wurde, dass zu solchen keine Daten vorlie-
gen?

34. Inwieweit sieht die Bundesregierung das bundesweit einheitliche Kennzeich-
nungs- und Informationssystem „Reisen für Alle“ als geeignete Grundlage,
um für die gesamte öffentliche Infrastruktur detaillierte, geprüfte und ver-
lässliche Informationen zur Verfügung zu stellen?

35. Wie viele Menschen mit Hörschädigungen oder Gehörlose leben nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?

36. Wie viele Gebärdensprachdolmetscher arbeiten nach Kenntnis der Bundes-
regierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

37. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass am Jahresende 2014 etwa 1,3 Millionen Menschen
unter einer rechtlichen Betreuung standen und sich dieser Wert damit seit
dem Jahr 1995 mehr als verdoppelt hat?
Inwieweit steht diese massive Zunahme im Einklang mit dem Selbstbestim-
mungsrecht der UN-BRK, und ist eine entsprechende Überarbeitung des Be-
treuungsrechts im Sinne der UN-BRK sowie der Empfehlungen des UN-
Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgese-
hen?

38. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass im Jahr 2014 knapp 6 400 Genehmigungen für frei-
heitsentziehende Maßnahmen erteilt wurden, wobei dabei laut aktuellem
Teilhabebericht die „Voraussetzung einer gerichtlichen Genehmigung nicht
immer erfüllt wird“?

39. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob die 36 im Jahr 2014 und 26
im Jahr 2015 genehmigten Sterilisationen mit Einwilligung der betroffenen
Personen durchgeführt wurden?

40. Welche neuen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Men-
schen mit Beeinträchtigungen besser vor körperlicher, psychischer und se-
xueller Gewalt zu schützen und hierbei insbesondere die Belange von Mäd-
chen und Frauen mit Beeinträchtigungen zu berücksichtigen?

41. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Datenlage zur ge-
sundheitlichen Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen – insbe-
sondere von Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen –
zu verbessern?

Drucksache 18/11314 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

42. Wie wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und den

kassenärztlichen Vereinigungen sowie dem Gemeinsamen Bundesausschuss
die barrierefreie Ausgestaltung von Arzt-/Psychotherapiepraxen verbindli-
cher regeln, damit der im aktuellen Teilhabebericht aufgeführte Wert von
11 Prozent der entsprechenden Praxen, die drei von insgesamt zwölf Krite-
rien von Barrierefreiheit erfüllen, zügig und deutlich angehoben wird?

43. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil
der barrierefreien Heilmittelpraxen?

Wie schätzt die Bundesregierung die diesbezügliche Datenlage ein?
Welche Maßnahmen werden aktuell umgesetzt bzw. sind in Planung, um die
barrierefreie Ausgestaltung der Heilmittelpraxen zu verbessern?
Welche Ziele werden dabei in welchen Zeiträumen angestrebt (bitte jeweils
nach physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, logopädischen und podo-
logischen Praxen gliedern)?

44. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um perspektivisch für
Frauen mit Behinderungen einen „gleichwertigen Zugang zu sexual- und
fortpflanzungsmedizinischen Gesundheitsleistungen“ herzustellen, da „be-
hinderte Frauen oftmals lange Wartezeiten und Anfahrten haben – oder aber
überhaupt keine Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen“ (können), wie
vom wissenschaftlichen Beirat bemängelt (vgl. ebd., S. 337)?

45. Was unternimmt die Bundesregierung, angesichts der immer höher werden-
den „Anforderungen an alle Patienten im Hinblick auf Mitwirkung, Über-
nahme von Eigenverantwortung und Selbstmanagement“ (vgl. ebd., S. 339),
damit Menschen mit geistigen Einschränkungen nicht noch höheren Barrie-
ren zur Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung ausgesetzt werden?

46. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die
„,spezielle(n) Versorgungszentren‘“ zur Behandlung von Menschen mit Be-
hinderung „,auf keinen Fall Orte der Abschiebung einer „schwierigen“ Pati-
entenklientel werden‘“, wie vom Wissenschaftlichen Beirat gefordert (vgl.
ebd., S. 340)?

47. In welchem Maße erachtet die Bundesregierung die Regelungen des überar-
beiteten Behindertengleichstellungsgesetzes und die Regelungen des beste-
henden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als ausreichend, um die
Anzahl von barrierefrei ausgestalteten Arzt-/Psychotherapiepraxen zügig zu
erhöhen, damit eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung von Men-
schen mit Beeinträchtigungen – wie es die UN-BRK festschreibt – sicherge-
stellt wird?

48. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die schlechte Datenlage be-
züglich der Barrierefreiheit von Arzt-/Psychotherapeutenpraxen zügig zu
verbessern, wie es die seit März 2009 rechtsverbindliche UN-BRK fordert?

49. Wie erklärt die Bundesregierung die im aktuellen Teilhabebericht festge-
stellte Tatsache, dass 25 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen nie
einen Ausflug oder eine Kurzreise machten, dieser Wert aber mit 11 Prozent
bei Menschen ohne Beeinträchtigungen erheblich niedriger liegt?

50. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der ge-
ringeren Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am Tourismus und
der geringen Zahl barrierefreier Gesundheitsangebote sowie der schlechten
Datenlage über solche Angebote?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11314

51. Wie erklärt die Bundesregierung die im aktuellen Teilhabebericht festge-

stellte Tatsache, dass der Anteil der Frauen mit Beeinträchtigungen, die nie
einen Ausflug oder eine Kurzreise machen, mit 27 Prozent höher ist als der
Anteil der Männer mit Beeinträchtigungen, die nie einen Ausflug oder eine
Kurzreise machen, mit 23 Prozent?

52. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus dem im aktuellen Teilhabebericht aufgeführten Ergebnis, dass 48 Pro-
zent der Menschen mit Beeinträchtigungen in der Bundesrepublik Deutsch-
land häufiger reisen würden, wenn es mehr barrierefreie Reiseangebote gäbe,
und knapp 37 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen in der Vergan-
genheit nicht gereist sind, da es an geeigneten barrierefreien Angeboten man-
gelte?

53. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der im aktuellen Teilhabebericht festgestellten Tatsache, dass 71 Prozent
der Menschen ohne Beeinträchtigungen überwiegend frei finanzierte Veran-
staltungen wie Kino, Jazz- und Popkonzerte oder Tanzveranstaltungen besu-
chen, und im Vergleich dazu diese Veranstaltungen nur von 44 Prozent der
Menschen mit Beeinträchtigungen besucht werden?

54. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der im Teil-
habebericht aufgeführten Tatsache, dass fast die Hälfte (46 Prozent) der
Menschen mit Beeinträchtigungen keinen Sport treiben und dieser Wert da-
mit im Vergleich zu Menschen ohne Beeinträchtigungen doppelt so hoch ist?

55. Inwieweit würde nach Ansicht der Bundesregierung die Verpflichtung pri-
vater Anbieter und Unternehmen zur Barrierefreiheit die Teilhabe von Men-
schen mit Beeinträchtigungen an Tourismus, Kultur, Freizeit und Sport ver-
bessern und absichern?

56. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Wahlbetei-
ligung von Menschen mit Beeinträchtigungen – insbesondere älterer Men-
schen mit Beeinträchtigungen – bei politischen Wahlen zu erhöhen?

57. In welchem Maße werden aus Sicht der Bundesregierung die neuen Rege-
lungen des beschlossenen BTHG – insbesondere zur persönlichen Assis-
tenz und zur gemeinschaftlichen Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen
(Pooling) – die im aktuellen Teilhabebericht festgestellte höhere Unzufrie-
denheit von Menschen mit Beeinträchtigungen hinsichtlich ihrer Freizeitge-
staltung im Vergleich mit Menschen ohne Beeinträchtigungen spürbar ver-
ringern und eine wirksame Teilhabe an kulturellem Leben sowie an Erho-
lung, Tourismus, Freizeit und Sport – wie es die UN-BRK festschreibt – er-
möglichen und garantieren?
Sieht die Bundesregierung diesbezüglich weiteren Handlungsbedarf bezie-
hungsweise Nachbesserungsbedarf hinsichtlich des BTHG?

58. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der im aktuellen Teilhabebericht festgestellten Tatsache, dass Menschen
mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund eine vergleichsweise ge-
ringe Erwerbsbeteiligung und ein vergleichsweise hohes Armutsrisiko auf-
weisen sowie häufig keinen schulischen oder beruflichen Abschluss haben?

59. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Datenlage
über „Mädchen mit Migrationshintergrund“ zu verbessern?

60. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Beratungs-
und Dienstleistungsangebote für Menschen mit sowohl Migrationshinter-
grund als auch Beeinträchtigung auszubauen und diese diesen zugänglich zu
machen?

Drucksache 18/11314 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

61. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit

den Ländern die Teilhabe an Bildung und Arbeit, an der Gesellschaft, Kultur,
Freizeit, Tourismus und Sport für Menschen mit Beeinträchtigungen und
Migrationshintergrund zügig verbessern?

62. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Datenlage
bezüglich Menschen mit Beeinträchtigungen, die von Wohnungslosigkeit
betroffen sind, zu verbessern?

Berlin, den 13. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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