BT-Drucksache 18/10961

Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres von Gesundheitsberufen im zweiten Bildungsweg

Vom 20. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10961
18. Wahlperiode 20.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Steinke, Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Katja Kipping, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Harald Weinberg,
Katrin Werner, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres von Gesundheitsberufen im zweiten
Bildungsweg

Am 10. März 2016 wurde die Verlängerung der Vollfinanzierung der dreijährigen
Umschulung zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin nach § 131b des Dritten Bu-
ches Sozialgesetzbuch (SGB III) befristet bis Ende des Jahres 2017 beschlossen.
Dies wurde vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Bedarfes an Fachkräften
in der Altenpflege erwirkt, so dass Pflegefachkräfte erleichtert über den zweiten
Bildungsweg ausgebildet werden können. Auch in anderen Bereichen, wie z. B.
in den Heilmittelberufen Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie sowie in
der Heilerziehungspflege, wird immer wieder ein ähnlicher Mangel an Fachkräf-
ten diskutiert.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Das SGB V eröffnet die Möglichkeit, nach
entsprechender medizinischer Voraussetzung einen Hausbesuch für die Versor-
gung mit Heilmitteln zu verordnen. Hingegen erfolgt meist keine Erstattung der
Mittel für einen Fahrdienst, der die Patientin/den Patienten zum Heilmittelerbrin-
ger bringt und dadurch einen Hausbesuch unnötig macht. Denn die Erstattung der
Fahrkosten bedarf nach Maßgabe der Fahrkostenrichtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschuss grundsätzlich der Genehmigung durch die Krankenkassen.
Diese lehnen die Erstattung in aller Regel ab. In den wenigen genehmigten Fällen
besteht bei Inanspruchnahme eine Zuzahlungspflicht.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Möglichkeit der Vollfinanzierung der Umschulungskosten

zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin nach § 131b SGB III durch die Bunde-
sagentur für Arbeit bei dreijähriger Ausbildung ausgewirkt, insbesondere in
Bezug auf die Zu- und Abgangszahlen zur Ausbildung sowie auf die Zahl
der abgeschlossenen Ausbildungen?

2. Was wäre nach Einschätzung der Bundesregierung bezogen auf diese Vari-
ablen in den Heilmittelberufen sowie der Heilerziehungspflege zu erwarten,
wenn auch in diesen Bereichen eine analoge Regelung getroffen würde?

3. Wie viele Absolventinnen und Absolventen gab es nach Kenntnis der Bun-
desregierung in den vergangenen fünf Jahren jeweils in den Heilmittelberu-
fen und der Heilerziehungspflege (bitte nach Ländern ausweisen)?

Drucksache 18/10961 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wie viele davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Umschu-
lung gemacht?
Wie viele Auszubildende in Umschulung haben nach dem zweiten Jahr ab-
gebrochen?

5. Wie schätzt die Bundesregierung den Fachkräftebedarf im Bereich Heiler-
ziehungspflege und in den Heilmittelberufen für die nächsten zehn Jahre ein?
Reichen die zu erwartenden Zahlen der Absolventinnen und Absolventen
aus, um diesen Bedarf zu decken?

6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem möglichen Perso-
nalmangel in der Heilerziehungspflege und den Heilmittelberufen kurzfristig
und langfristig zu begegnen?

7. Erwägt die Bundesregierung eine Öffnung der gesetzlichen Regelungen in
der Ausbildung in diesen Berufszweigen bei nicht zu verkürzenden Ausbil-
dungsgängen im Hinblick auf die Übernahme der Ausbildungskosten durch
die Arbeitgeber?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit der angesproche-
nen verordneten Hausbesuche im Vergleich zu der Erstattung der Fahrkosten
der Patientinnen und Patienten zum Leistungserbringer und sind hieraus
Konsequenzen zu ziehen?

Berlin, den 19. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.