BT-Drucksache 18/10877

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 18/10400 - Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume

Vom 17. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10877
18. Wahlperiode 17.01.2017
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay,
Herbert Behrens, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus,
Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert,
Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Birgit Menz,
Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 18/10400 –

Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Ländliche Gemeinden weisen vielseitige Entwicklungschancen und Potenziale auf, die
es durch eine gezielte und verlässliche Förderung zu nutzen und anzustoßen gilt. Trotz-
dem bleibt die Entwicklung der ländlichen Räume weit hinter der in den Städten zu-
rück. Dies zeigt der vorgelegte Bericht der Bundesregierung zur demografischen, land-
wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Situation der ländlichen Räume in
Deutschland deutlich. Insbesondere die Lebenssituation der Menschen, die in den
ländlichen Regionen leben, ist nicht mit denen in den Städten zu vergleichen. Im Ge-
genteil, vieles, was das Leben und Arbeiten auf dem Land heute ausmacht ist in struk-
turellem Wandel begriffen. Einerseits werden mit dem technischen Fortschritt wie der
Digitalisierung der Gesellschaft, der hochproduktiven Landwirtschaft, der Energie-
wende und der sich immer stärker aufdrängenden ökologischen Funktion der ländli-
chen Regionen große Entwicklungschancen für die Menschen in weiten Teilen des
Landes möglich. Andererseits sind viele Dörfer und Kleinstädte in ihrer heutigen Be-
schaffenheit für viele Menschen nicht mehr lebenswert, sind demografisch durch Ab-
wanderung und Überalterung gekennzeichnet. Überall dort werden gesellschaftliche
und soziale Infrastrukturen insbesondere in der Daseinsvorsorge abgebaut. Damit wer-
den demokratische Mitbestimmung und Mitentscheidung dieser Bürgerinnen und Bür-
ger ausgehöhlt und nur diejenigen können sich Gehör verschaffen, die sich über ihre
partikularen Interessen durch Bürgerinitiativen zu Wort melden. Die kommunale
Selbstverwaltung ist insbesondere in den sich leerenden Räumen durch fehlende kom-
munale Finanzausstattung oft nicht mehr möglich. Das führt zu einer Verunsicherung
der Bevölkerung auf dem Land, zu Zukunftsängsten gerade bei der älteren Generation,

Drucksache 18/10877 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
weiter fortschreitender Abwanderung junger Menschen und letztlich auch zu Politik-
verdrossenheit in den „vergessenen Regionen“ in Deutschland. Ein Ressort übergrei-
fendes Agieren der Politik in Bund und Ländern zur Entwicklung der ländlichen
Räume gibt es trotz der möglichen Entwicklungschancen bisher nicht. Trotz der vielen
verschiedenen Fördermittel in den einzelnen Bundesministerien, die auch für die länd-
lichen Räume nutzbar sind, gibt es heute keine gleichwertigen Entwicklungschancen
für die Menschen in den Städten und ländlichen Regionen entsprechend des Grundge-
setzes. Bürgerschaftliches Engagement und zivilgesellschaftliche Instrumente der de-
mokratischen Teilhabe, wie beispielsweise die Dorfbewegung, gilt es zu unterstützen
und zu fördern.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. aus dem vorgelegten Bericht zur Entwicklung der ländlichen Räume unter Ein-
beziehung von Ländern und Kommunen ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das
die negativen Entwicklungstendenzen der ländlichen Räume überwindet und für
die nächsten zehn Jahre Handlungsempfehlungen zur Sicherung der gleichwerti-
gen Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land aufzeigt;

2. sämtliche Fördermittel der Europäischen Union und der einzelnen Bundesmini-
sterien, die bereits heute für die ländlichen Räume zur Verfügung stehen, in einem
Förderkatalog darzustellen und dem Bundestag zur Behandlung und Diskussion
vorzulegen;

3. einen neuen Entwurf des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-
rung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetzes) zu erarbeiten.
Durch Grundgesetzänderung ist sicherzustellen, dass das gesamte
ELER-Spektrum für die GAK genutzt werden kann. Die Mittel der GAK sind ab
dem Haushaltsjahr 2018 um mindestens 200 Mio. Euro jährlich für die Entwick-
lung der ländlichen Räume aufzustocken und zu verstetigen.

Berlin, den 17. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

Das Grundgesetz sichert allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland gleiche Lebens- und Entwicklungschan-
cen zu, egal wo sie arbeiten und leben. Für die Einhaltung des Grundgesetzes ist der Bund verantwortlich. Dieser
Verantwortung wird er bisher nicht gerecht.
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